Rechtsprechung
| BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV 3950/92 Art. 5 Abs. 2, Art. 9 lit. c
Milchgarantiemenge; Unternehmerrisiko - datenbank.nwb.de
Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einziehung einer Anlieferungsreferenzmenge für Milch; Pacht von Milchkühen und Produktionsanlagen; Begriff des Milcherzeugers
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 14.07.2005 - IV 5/04
- BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 1216
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04
Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG - …
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Ob danach in Fällen gepachteter Produktionsmittel der Pächter als Milcherzeuger anzusehen ist und die erzeugten und gelieferten Milchmengen ihm zuzurechnen sind, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstößt (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05, BFHE ..., ...) und ob sie auf einer hinreichenden Grundlage beruht, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (…Senatsurteile vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950, und vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70). - BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05
Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Ob danach in Fällen gepachteter Produktionsmittel der Pächter als Milcherzeuger anzusehen ist und die erzeugten und gelieferten Milchmengen ihm zuzurechnen sind, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstößt (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05, BFHE ..., ...) und ob sie auf einer hinreichenden Grundlage beruht, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (…Senatsurteile vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950, und vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70). - EuGH, 15.01.1991 - C-341/89
Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
In Fällen dieser Art setzt die Anrechnung der gelieferten Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters jedoch voraus, dass er die gepachteten Produktionseinheiten selbständig betreibt und dass die von ihm erzeugten Milchmengen eindeutig von den vom Verpächter --falls dieser ebenfalls Erzeuger ist-- erzeugten Milchmengen zu unterscheiden sind (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25;… Senatsurteil vom 23. Januar 1996 IVV E 68/95 [richtig: VII R 67/95 - d. Red.] , BFH/NV 1996, 654).
- BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Ein Gericht ist auch nicht verpflichtet, seine Schlussfolgerungen im Rahmen der Beweiswürdigung und seine Rechtsauffassung den Beteiligten vor der Eröffnung des Urteils bekanntzugeben (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2004 VII B 27/04, n.v.; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, m.w.N.). - BFH, 11.04.2002 - VII R 1/02
Begründung der Revision; Angriffe gegen die tatsächliche Würdigung des FG
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Ob danach in Fällen gepachteter Produktionsmittel der Pächter als Milcherzeuger anzusehen ist und die erzeugten und gelieferten Milchmengen ihm zuzurechnen sind, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstößt (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05, BFHE ..., ...) und ob sie auf einer hinreichenden Grundlage beruht, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (Senatsurteile vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950, und vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70). - BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95
Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende …
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
In Fällen dieser Art setzt die Anrechnung der gelieferten Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters jedoch voraus, dass er die gepachteten Produktionseinheiten selbständig betreibt und dass die von ihm erzeugten Milchmengen eindeutig von den vom Verpächter --falls dieser ebenfalls Erzeuger ist-- erzeugten Milchmengen zu unterscheiden sind (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25; Senatsurteil vom 23. Januar 1996 IVV E 68/95 [richtig: VII R 67/95 - d. Red.] , BFH/NV 1996, 654). - BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04
Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Ein Gericht ist auch nicht verpflichtet, seine Schlussfolgerungen im Rahmen der Beweiswürdigung und seine Rechtsauffassung den Beteiligten vor der Eröffnung des Urteils bekanntzugeben (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2004 VII B 27/04, n.v.;… Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, m.w.N.). - BFH, 01.02.2000 - VII B 214/99
Milcherzeugung; GbR
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Die Erzeugereigenschaft kommt demjenigen zu, der den Milch erzeugenden Betrieb oder die Produktionsmittel in eigener Verantwortung leitet und bewirtschaftet (…Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1990 VII B 196/89, BFH/NV 1991, 565; vom 1. Februar 2000 VII B 214/99, BFH/NV 2000, 1002). - BFH, 26.06.1990 - VII B 196/89
Zulässigkeit des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05
Die Erzeugereigenschaft kommt demjenigen zu, der den Milch erzeugenden Betrieb oder die Produktionsmittel in eigener Verantwortung leitet und bewirtschaftet (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1990 VII B 196/89, BFH/NV 1991, 565;… vom 1. Februar 2000 VII B 214/99, BFH/NV 2000, 1002).
- BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06
Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?
Zu einer "selbständigen" Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten gehört nämlich, dass der Pächter die Dispositionsbefugnis über diese innehat und die fachliche Verantwortung für die Bewirtschaftung trägt sowie, dass sich Erfolg und Misserfolg dieser Tätigkeit wirtschaftlich bei ihm auswirken, er also das Unternehmerrisiko trägt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2007 VII B 210/05, BFH/NV 2007, 1216).Ob diese Voraussetzungen einer selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten vorliegen, ist aufgrund einer Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2007, 1216, und in BFH/NV 2007, 843).
- BFH, 29.10.2007 - VII B 339/06
Pächter als Milcherzeuger?
Er hat dabei hervorgehoben, dass zur selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten gehöre, dass der Pächter die Dispositionsbefugnis über diese innehabe sowie die fachliche Verantwortung für ihre Bewirtschaftung trage und dass sich Erfolg und Misserfolg dieser Tätigkeit wirtschaftlich bei ihm auswirken, er also das Unternehmerrisiko trage (vgl. schon Senatsbeschluss vom 9. Januar 2007 VII B 210/05, BFH/NV 2007, 1216). - FG Sachsen, 27.02.2008 - 7 K 530/06
Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung …
Dieser muss mithin das Unternehmerrisiko tragen (BFH, Urteil vom 25.09.2007 VII R 28/06, HFR 2008, 164 mit Anmerkung Rüsken und ZfZ 2007, 330 unter Hinweis auf BFH, Beschluss vom 09.01.2007 VII B 210/05, BFH/NV 2007, 1216). - FG Hamburg, 02.06.2010 - 4 K 282/09
Milcherzeugereigenschaft eines Pächters
Zu den wesentlichen Merkmalen einer selbständigen Tätigkeit gehört nicht nur, dass der jeweilige Unternehmer die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis über die zu seinem Betrieb gehörenden Produktionseinheiten inne hat und diese in eigener fachlicher Verantwortung bewirtschaftet bzw. bewirtschaften lässt, sondern auch, dass sich Erfolg und Misserfolg der Tätigkeit wirtschaftlich bei ihm auswirken, er also das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BFH Beschluss vom 09.01.2007 VII B 210/05, BFH/NV 2007, 216 …und vom 26.06.1990 VII B 196/89, BFH/NV 1991, 565 …sowie vom 01.02.2000 VII B 214/99, BFH/NV 2000, 1002).
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