Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2009 - X B 214/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes; Rügeverzicht; Sachaufklärungspflicht; Verspätetes Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Anknüpfung an eine Gewerbeanmeldung zur Begründung der Unternehmereigenschaft; Voraussetzungen der Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag
- datenbank.nwb.de
Schlüssige Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Rüge der unterlassenen Beweisaufnahme; verspätetes Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Anknüpfung an eine Gewerbeanmeldung zur Begründung der Unternehmereigenschaft; Voraussetzungen der Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.08.2008 - 12 K 4179/04
- BFH, 23.04.2009 - X B 214/08
Papierfundstellen
- BFH/NV 2009, 1270
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 214/08
Im Falle des Übergehens von Beweisanträgen hätte die Klägerin darlegen müssen (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; ferner BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637):. - BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99
Nacherhebung von Einfuhrabgaben
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 214/08
Ist die Klägerin der Ansicht, dem FG hätte sich eine Beweisaufnahme von Amts wegen auch ohne entsprechenden Beweisantrag aufdrängen müssen, so hätte sie nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu machen müssen, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen und aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390;… Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332). - BFH, 09.07.1998 - V R 68/96
Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 214/08
Im Falle des Übergehens von Beweisanträgen hätte die Klägerin darlegen müssen (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; ferner BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637):. - BFH, 25.06.2002 - X B 199/01
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 214/08
Ist die Klägerin der Ansicht, dem FG hätte sich eine Beweisaufnahme von Amts wegen auch ohne entsprechenden Beweisantrag aufdrängen müssen, so hätte sie nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu machen müssen, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen und aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
- BFH, 16.03.2012 - IX B 180/11
Pflegeleistungen als Entgelt bei vorweggenommener Erbfolge - …
Rn. 6 c) Das nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet mit Schriftsatz vom 8. Februar 2012 eingereichte Vorbringen ist, soweit es nicht nur erläuternder, ergänzender oder ver-vollständigender Natur ist, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. April 2009 X B 214/08, BFH/NV 2009, 1270;… vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.). - BFH, 19.01.2011 - X B 156/10
Vorläufige Steuerfestsetzung - wesentliche Erweiterung i. S. des § 7g EStG
Rn. 6 b) Soweit der Kläger erstmals mit Schriftsatz vom 29. September 2010 geltend macht, dass Erfordernis einer verbindlichen Bestellung stehe im Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. Februar 2004 IV A 6 -S 2183b- 1/04, BStBl I 2004, 337, Rz 8), ist dieses Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist geltend gemacht worden und daher nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 23. April 2009 X B 214/08, BFH/NV 2009, 1270).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".