Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des Steuerpflichtigen Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung; Festsetzungsverjährung
- openjur.de
Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des Steuerpflichtigen Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung; Festsetzungsverjährung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 174 Abs 4, AO § 174 Abs 5, AO § 359 Nr 2, AO § 360 Abs 4, AO § 169 Abs 1 S 1
Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des Steuerpflichtigen Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung; Festsetzungsverjährung - rechtsinformationen.bund.de
Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des Steuerpflichtigen Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung; Festsetzungsverjährung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 174 Abs 4 AO, § 174 Abs 5 AO
Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des Steuerpflichtigen Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung; Festsetzungsverjährung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit der Steuerfestsetzung gegenüber einem Dritten mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Beschränkung des Streitgegenstandes einer Klage; Festsetzungsverjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.12.2010 - 5 K 429/08
- BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 2011
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über …
Auszug aus BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Rn. 10 c) Die weitere von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Frage der Festsetzungsverjährung des gegen den Steuerpflichtigen (hier: die Beigeladene) erlassenen Steuerbescheids im Rechtsbehelfsverfahren gegen diesen Bescheid zu klären oder --sofern dieser Bescheid nur durch den Dritten (hier: die Klägerin) angefochten wird-- im Folgeverfahren, das der Dritte gegen den gegen ihn nach § 174 Abs. 4 und 5 AO erlassenen Steuerbescheid führt, ist bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (vgl. Urteil vom 18. Februar 2009 V R 81/07, BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109, unter II.2.b).Rn. 13 a) Das FG hat keinen von dem BFH-Urteil in BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109 oder dem BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98 (BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330) abweichenden Rechtssatz aufgestellt dergestalt, wie ihn die Klägerin in dieser Allgemeinheit mit "Trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Bescheides ist dieser auf Klage des Dritten (§ 174 Abs. 5 AO) hin nicht aufzuheben" oder mit "Ist ein Steuerbescheid materiell-rechtlich rechtmäßig, so darf er auch noch nach und trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei seinem Erlass ergehen" formuliert.
- BFH, 19.08.1999 - III R 57/98
Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen
Auszug aus BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Rn. 13 a) Das FG hat keinen von dem BFH-Urteil in BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109 oder dem BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98 (BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330) abweichenden Rechtssatz aufgestellt dergestalt, wie ihn die Klägerin in dieser Allgemeinheit mit "Trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Bescheides ist dieser auf Klage des Dritten (§ 174 Abs. 5 AO) hin nicht aufzuheben" oder mit "Ist ein Steuerbescheid materiell-rechtlich rechtmäßig, so darf er auch noch nach und trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei seinem Erlass ergehen" formuliert. - BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …
Auszug aus BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Gegen die ihr als Hinzugezogene bekannt gegebene Einspruchsentscheidung (vgl. § 366, § 359 Nr. 2 AO) konnte die Klägerin Klage erheben, wobei ihre rechtlichen Interessen nur in den Grenzen des durch die Beigeladene als Einspruchsführerin gesteckten Einspruchsgegenstands Berücksichtigung finden können (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747, unter I.2.).
- BFH, 22.08.2011 - III B 192/10
Haushaltsaufnahme des Kindes - Weiterleitung des Kindergeldes
Auszug aus BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, und begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2005 I B 186/04, BFH/NV 2005, 1620; vom 22. August 2011 III B 192/10, BFH/NV 2011, 2043). - BFH, 14.06.1991 - III R 64/89
1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren …
Auszug aus BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Rn. 15 Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Verjährungsvorschriften, die dem Rechtsfrieden gegenüber dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Vorrang einräumen; der mit den Verjährungsvorschriften bezweckte Rechtsfriede gebietet nur, dass die vor Ablauf der Festsetzungsfrist festgesetzte Steuer nicht mehr geändert werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1991 III R 64/89, BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52, unter 2.d). - BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht …
Auszug aus BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Rn. 17 b) Aus vorstehend unter II.2.a aa dargestellten Gründen ist auch der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers, d.h. eines Rechtsfehlers von erheblichem Gewicht, der deshalb geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2010 XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645), nicht gegeben. - BFH, 31.05.2005 - I B 186/04
Zulassungsgründe: Rechtsfortbildung
Auszug aus BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, und begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2005 I B 186/04, BFH/NV 2005, 1620;… vom 22. August 2011 III B 192/10, BFH/NV 2011, 2043).
- BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14
Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …
Rn. 25 3. Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. August 2011 X B 217/10, BFH/NV 2011, 2082;… in BFH/NV 2014, 839), kommt die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus denselben Gründen nicht in Frage (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2012 XI B 19/11, BFH/NV 2012, 2011;… vom 4. Juli 2013 III B 69/12, BFH/NV 2013, 1573). - FG Münster, 28.08.2026 - 10 K 352/24
Abwärtsverschmelzung: Minderabführung trotz Systemwechsels weiter …
Insbesondere kann sie in gleicher Weise wie die Einspruchsführerin gegen die ihr als Hinzugezogene bekannt gegebene Einspruchsentscheidung Klage erheben (BFH-Beschluss vom 24.7.2012 - XI B 19/11, BFH/NV 2012, 2011 sowie BFH…, Beschluss vom 7.02.2007 - IV B 210/04, Rn. 13).
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