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Rechtsprechung
   BFH, 11.12.2012 - III B 108/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44339
BFH, 11.12.2012 - III B 108/12 (https://dejure.org/2012,44339)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 - III B 108/12 (https://dejure.org/2012,44339)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - III B 108/12 (https://dejure.org/2012,44339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen bei mehrjährigem Schulbesuch der Kinder in der Türkei

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen bei mehrjährigem Schulbesuch der Kinder in der Türkei

  • Bundesfinanzhof

    AO § 8, EStG 63 Abs 1 S 3, EWGAssRBes 1/80, EWGAssRBes 3/80 Art 3 Abs 1
    Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen bei mehrjährigem Schulbesuch der Kinder in der Türkei

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen bei mehrjährigem Schulbesuch der Kinder in der Türkei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 AO, 63 Abs 1 S 3 EStG, EWGAssRBes 1/80, Art 3 Abs 1 EWGAssRBes 3/80
    Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen bei mehrjährigem Schulbesuch der Kinder in der Türkei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 8
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung in der Türkei bei den Großeltern untergebrachter minderjähriger Kinder eines deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen für seine in der Türkei lebenden Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung in der Türkei bei den Großeltern untergebrachter minderjähriger Kinder eines deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines …

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - III B 108/12
    Denn der Senat hat mit Urteil vom 15. Juli 2010 III R 6/08 (BFHE 230, 545) bereits entschieden, dass die beiden Assoziationsratsbeschlüsse auf Deutsche, die --wie der Kläger-- die türkische Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzen, nicht anzuwenden sind.

    Zum anderen ergibt sich aus dem Urteil in BFHE 230, 545, dass ein türkischer Staatsangehöriger in der Situation des Klägers für seine in der Türkei lebenden Kinder aus Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 gleichfalls keinen Anspruch auf Kindergeld herleiten könnte (vgl. Senatsurteil in BFHE 230, 545, unter II.4., sowie Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2010 III B 54/09, BFH/NV 2011, 433).

  • BFH, 31.05.2007 - III B 50/07

    Kein Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - III B 108/12
    Der BFH hat indes bereits mehrfach die Rechtsgrundsätze dargelegt, nach denen zu entscheiden ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz (§ 8 AO) beibehält (z.B. BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887;… vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294; Senatsbeschluss vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907, jeweils m.w.N.).

    Die Frage, ob im Einzelfall bei Anwendung dieser Grundsätze davon auszugehen ist, dass ein Kind seinen Wohnsitz im Inland hat, es dort einen weiteren Wohnsitz hat oder seine Aufenthalte lediglich Besuchscharakter haben, hat das Finanzgericht (FG) unter Berücksichtigung der Umstände des Falles im Wege der Tatsachenwürdigung zu beurteilen (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1907).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - III B 108/12
    Rn. 10 5. Die von dem Kläger gerügte Abweichung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. Februar 2012 1 BvL 14/07 (BGBl I 2012, 507) liegt ersichtlich nicht vor.
  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 745/12

    Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien)

    Rn. 38 cc) Die Rechtsgrundsätze, nach denen zu entscheiden ist, ob ein Kind, das sich zum Zweck des Schulbesuchs oder des Studiums längerfristig im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz beibehält, hat der BFH bereits mehrfach dargelegt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887;… vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294; BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907, vom 29. Dezember 2010 III B 90/09, BFH/NV 2011, 626, vom 26. März 2012 III B 218/11, BFH/NV 2012, 1093, in BFH/NV 2012, 375, oder vom 11. Dezember 2012 III B 108/12, BFH/NV 2013, 538, jeweils m.w.N.).

    Rn. 45 dd) Die Frage, ob im Einzelfall bei Anwendung dieser Grundsätze davon auszugehen ist, dass ein Kind seinen Wohnsitz im Inland hat, es dort einen weiteren Wohnsitz hat oder seine Aufenthalte lediglich Besuchscharakter haben, hat das Finanzgericht unter Berücksichtigung der Umstände des Falles im Wege der Tatsachenwürdigung zu beurteilen (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2007, 1907, und in BFH/NV 2013, 538).

  • BFH, 17.05.2017 - III B 92/16

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind …

    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Dauer der zwischenzeitlichen Inlandsaufenthalte (BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2012 III B 108/12, BFH/NV 2013, 538, Rz 5;… vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 1/17

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für seine in der Türkei …

    Der Kläger fällt jedenfalls nicht in den persönlichen Anwendungsbereich, da Art. 37 Zusatzprotokoll und Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 nur türkische Arbeitnehmer begünstigen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2010, III R 6/08, BStBl. II 2012, 883; BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2012, III B 108/12, BFH/NV 2013, 538).

    Gründe, die Revision zuzulassen, § 115 Abs. 2 FGO, sind nicht ersichtlich (vgl. auch Ablehnungsbeschluss des BFH vom 11. Dezember 2012, III B 108/12, BFH/NV 2013, 538).

  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 3450/12

    Kindergeld, Studium im Ausland, Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland

    Rn. 49 Ebenso kann im Streitfall dahinstehen, dass ein Deutscher, der nicht mehr im Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit ist, auch aufgrund des europäisch-türkischen Assoziationsrechts keinen Kindergeldanspruch für seine in der Türkei lebenden Kinder hat, wenn diese nicht mehr über einen inländischen Wohnsitz verfügen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2012 III B 108/12, BFH/NV 2013, 538).
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