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Rechtsprechung
   BFH, 27.01.1971 - I R 169/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,709
BFH, 27.01.1971 - I R 169/69 (https://dejure.org/1971,709)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1971 - I R 169/69 (https://dejure.org/1971,709)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1971 - I R 169/69 (https://dejure.org/1971,709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Verböserung - Verzinsung eines Darlehns - Gewinnabhängige Gestaltung - Partiarische Gestaltung - Darlehnssumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 498
  • DB 1971, 1141
  • BStBl II 1971, 424
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 169/69
    Entgegen der Auffassung des Steuerpflichtigen ist, wie der Große Senat des BFH im Beschluß Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967 (BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) ausgeführt hat, Streitgegenstand im finanzgerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheides.
  • BFH, 13.11.1969 - IV R 22/67

    Beweislast - Beweiswürdigung - Vermögenszuwachs

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 169/69
    Nach dem Inhalt der Akten konnte das FG zu dieser Entscheidung gelangen; daß es zu ihr gelangen mußte, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil IV R 22/67 vom 13. November 1969, BFH 97, 409, BStBl II 1970, 189).
  • BFH, 09.07.1969 - I R 78/67

    Anerkennung einer Gewinnbeteiligung - Verwandte - Partiarisches Darlehn - …

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 169/69
    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil I R 78/67 vom 9. Juli 1969 (BFH 96, 351, BStBl II 1969, 649) angesichts der besonderen Verhältnisse (Zuführung von Mitteln zum Betrieb, für deren Bereitstellung von dritter Seite eine 50 v. H. betragende Gewinnbeteiligung gefordert worden war) die vom FA anerkannte Verzinsung von 25 v. H. des Darlehnsbetrages "gebilligt" (eine Verböserung war ausgeschlossen).
  • BFH, 07.11.1963 - IV 335/61 U

    Gewinnbeteiligung eines am väterlichen Unternehmen als stiller Gesellschafter …

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 169/69
    Abschließend bemerkt der Senat, daß -- wie im Falle des BFH-Urteils IV 335/61 U vom 7. November 1963 (BFH 78, 155, BStBl III 1964, 61) -- die Aufnahme der Darlehen dem Betrieb des Steuerpflichtigen keine neuen Mittel zugeführt hat.
  • BFH, 14.11.1968 - I R 16/66

    Erteilung einer neuen Steuernummer für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 169/69
    Das Verbot der Verböserung hindert das Gericht somit nicht, innerhalb dieses Rahmens einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen wie für das FA günstiger oder ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen, und dies in den Gründen seiner Entscheidung darzulegen (BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 22.11.1963 - VI 178/62 U

    Steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten ohne Deckung des wirtschaftlich …

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 169/69
    Es bezieht sich für seinen Antrag auf das Urteil des BFH VI 178/62 U vom 22. November 1963 (BFH 78, 184, BStBl III 1964, 74), das einen dem vorliegenden Streitfall gleichliegenden Fall zum Gegenstand der Entscheidung habe.
  • BFH, 22.11.1968 - VI R 52/67

    Festsetzung einer für den Steuerpflichtigen günstigeren Einkommensteuer bei …

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 169/69
    Das Verbot der Verböserung hindert das Gericht somit nicht, innerhalb dieses Rahmens einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen wie für das FA günstiger oder ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen, und dies in den Gründen seiner Entscheidung darzulegen (BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 19.01.1972 - I 114/65

    Krankenversicherungsunternehmen - Negative Alterungsrückstellungen - Positive …

    Da diese Frage im Rahmen des Streitgegenstands zu untersuchen ist (BFH-Beschluß Gr.S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344; BFH-Urteile VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169; I R 169/69 vom 27. Januar 1971, BFH 101, 498, BStBl II 1971, 424), wird die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.
  • BFH, 12.03.1980 - I R 186/76

    Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung

    Das FG ist an den Antrag gebunden (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO); es darf der KG nicht mehr zusprechen (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1968 GrS 3/68, BFHE 94, 436, 439, BStBl II 1969, 192; BFH-Urteil vom 27. Januar 1971 I R 169/69, BFHE 101, 498, BStBl II 1971, 424).
  • BFH, 23.04.2008 - V B 159/07

    Konkretisierung von Beweisanträgen - keine Verböserung bei Nichtberücksichtigung …

    Da Streitgegenstand im finanzgerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheides ist, hindert das Verbot der Verböserung (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) das Gericht nicht, innerhalb des vom FA festgesetzten Steuerbetrages einzelne Besteuerungsgrundlagen --wie hier die abziehbaren Vorsteuerbeträge-- in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen wie für das FA günstiger oder ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist, und dies in den Gründen seiner Entscheidung darzulegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1971 I R 169/69, BFHE 101, 498, BStBl II 1971, 424, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.1975 - IV R 16/72

    Heizanlage eines Fabrikgebäudes ist unselbständiger Gebäudebestandteil

    Denn im Hinblick auf das Verbot der Verböserung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1971 I R 169/69, BFHE 101, 498, BStBl II 1971, 424) darf im Klageverfahren der vom FA festgestellte Gewinn nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden.
  • BFH, 11.04.1984 - I R 56/80

    Dauerschulden - Lebensversicherung - Rückstellungen für Beitragsrückerstattung - …

    Der Senat kann daher im Rahmen der streitigen Steuermeßbeträge einzelne Besteuerungsgrundlagen anders feststellen; er ist allerdings nicht befugt, die angegriffene Entscheidung zum Nachteil des Steuerpflichtigen zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1971 I R 169/69, BFHE 101, 498, BStBl II 1971, 424;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 1977, § 96, Rdnr. 8 B).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 109/74

    Zinszahlung - Schenkung von Eltern an ihre Kinder - Darlehnsforderung

    Demgegenüber geht die Rechtsprechung des BFH jedoch davon aus, daß auch schenkweise begründete Darlehensschulden der Eltern gegenüber ihren Kindern Betriebsschulden sein können, weil schenkweise zugewendete Gesellschaftsanteile und schenkweise begründete Darlehensschulden einkommensteuerrechtlich grundsätzlich gleichzubehandeln seien und weil bei der schenkweisen Zuwendung von Gesellschaftsanteilen (z. B. Kommanditanteilen) der private Entstehungsgrund der Gesellschaftsanteile in ihrer einkommensteuerrechtlichen Beurteilung grundsätzlich außer Betracht bleibe (s. insbesondere BFH-Urteil vom 13. September 1956 IV 317/55 U, BFHE 63, 480, BStBl III 1956, 380; ferner BFH-Urteile vom 27. Januar 1971 I R 169/69, BFHE 106, 498, BStBl II 1971, 424; vom 13. Oktober 1972 I R 234/70, BFHE 107, 375, BStBl II 1973, 116).
  • BFH, 24.01.1979 - I R 91/78

    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides - Bemessung des …

    Daran ändert auch nichts, daß in einem Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO der Umfang der Aussetzung der Vollziehung durch den Antrag des Steuerpflichtigen bestimmt wird (vgl. hierzu den BFH-Beschluß vom 7. November 1968 IV B 47/68, BFHE 94, 120, BStBl II 1969, 85) und daß das Gericht über diesen Antrag nicht (zugunsten des Steuerpflichtigen) hinausgehen darf (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO; BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202 [205], BStBl II 1971, 591 [593], und vom 27. Januar 1971 I R 169/69, BFHE 101, 498, BStBl II 1971, 424).
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