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| BFH, 31.01.1956 - I 203/54 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tätigkeit der Viehkastrierer als Gewerbebetrieb - Abgrenzung eines Viehkastrierers von einem Tierarzt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 62, 243
- BStBl III 1956, 90
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 19.10.1965 - I 415/62 U
Voraussetzungen der Ähnlichkeit eines Berufes mit dem Berufsbild des Dentisten
Aber selbst wenn in der Anfertigung und dem Einpassen von Zahnersatz eine echte ärztliche Tätigkeit zu sehen wäre, würde es sich nur um einen Teil der gesamten Berufstätigkeit der Zahnärzte oder der Dentisten handeln, der als Haupttätigkeit ausgeübt nicht notwendig ebenfalls freiberuflich im Sinne des § 18 EStG wäre (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 203/54 U vom 31. Januar 1956, BStBl 1956 III S. 90, Slg. Bd. 62 S. 243, betreffend Viehkastrierer). - BFH, 23.08.1966 - I R 96/66
Einordnung des Berufes des Besamungstechnikers in die Einkünftearten des …
Mit Recht hat das FA als am ehesten vergleichbare Berufe die des Kükensortierers und des Viehkastrierers bezeichnet, die nach den BFH-Urteilen I 237/54 U vom 16. August 1955 (BFH 61, 254, BStBl III 1955, 295) und I 203/54 U vom 31. Januar 1956 (BFH 62, 243, BStBl III 1956, 90) Gewerbebetriebe sind.
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