Rechtsprechung
| BFH, 24.07.1959 - VI 306/58 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuwendungen von Eltern an ihren als Diplom-Ingenieur erfolgreich ausgebildeten Sohn zur Finanzierung einer beruflich motivierten Überseereise als außergewöhnliche Belastung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 319
- BFHE 89, 319
- DB 1959, 1046
- BStBl III 1959, 382
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.04.1957 - VI 177/56 U
Aufwendungen für Hausrat zur Verheiratung des Kindes als aussergewöhnliche …
Auszug aus BFH, 24.07.1959 - VI 306/58 S
Zu derartigen Zuwendungen sind die Eltern im Regelfall weder rechtlich noch sittlich verpflichtet, so daß derartige Aufwendungen wegen des Fehlens der in § 33 EStG vorausgesetzten Zwangsläufigkeit grundsätzlich nicht zu einer Steuerermäßigung nach dieser Vorschrift führen können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 177/56 U vom 5. April 1957, BStBl 1957 III S. 196, Slg. Bd. 64 S. 526).
- BFH, 28.11.1967 - II 72/63
Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …
Die Einspruchsentscheidung meint jedoch unter Hinweis auf die Urteile des VI. Senats des BFH VI 91/57 U vom 14. November 1958 (BFH 68, 122, BStBl III 1959, 47) und VI 306/58 S vom 24. Juli 1959 (BFH 69, 319, BStBl III 1959, 382), ein derartiges Eindringen in persönliche und familiäre Beziehungen wäre den Finanzbehörden nach den heute herrschenden Auffassungen über das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern nicht gestattet. - BFH, 16.08.1967 - VI 170/65
Vermögensrechtliche Behandlung von Aussteuern, die Eltern einer Tochter bei der …
Der Bundesfinanzhof hat - abgesehen von dem Sonderfall der Aussteuer - die Zwangsläufigkeit der Ausstattungen in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich verneint (…vgl. BFH-Urteile VI 177/56 U, a.a.O.; VI 306/58 S vom 24. Juli 1959, BFH 69, 319, BStBl III 1959, 382; VI 149/60 vom 4. November 1960, StRK, § 33 Rechtsspruch 142; VI 69/60 vom 2. Dezember 1960, StRK, § 33 Rechtsspruch 144; VI 144/60 vom 22. September 1961, StRK, § 33 Rechtsspruch 148, und VI 116/63 vom 6. März 1964, StRK, § 33 Rechtsspruch 203). - BFH, 18.08.1967 - VI R 51/66
Absetzbarkeit von Ausstattungen für Kinder von der Einkommensteuer
Das FG führte aus, Aufwendungen zur Hausratbeschaffung für einen heiratenden Sohn seien grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung, wenn die Eltern den Sohn für einen Beruf ausgebildet hätten (Urteile des BFH VI 177/56 U vom 5. April 1957, BFH 64, 526, BStBl III 1957, 196; VI 306/58 S vom 24. Juli 1959, BFH 69, 319, BStBl III 1959, 382). - FG München, 07.03.1996 - 11 K 949/94
Abzug von Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung des Sohnes; …
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