Rechtsprechung
| BFH, 31.03.1960 - IV 33/57 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schätzung des Gewinns eines Wirtschaftsjahres, der auf zwei Kalenderjahre aufzuteilen ist, eines nichtbuchführenden Land- und Forstwirtes - Bindung der Veranlagung des Gewinns des zweiten Jahres an den Gewinn, der für die bereits rechtskräftige Veranlagung des ersten ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 615
- BStBl III 1960, 229
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.05.1957 - IV 383/55 U
Beginn der Buchführungspflicht bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus …
Auszug aus BFH, 31.03.1960 - IV 33/57 U
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß nach dem Urteil des erkennenden Senats IV 383/55 U vom 9. Mai 1957 (BStBl 1957 III S. 291, Slg. Bd. 65 S. 151) bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die Buchführungspflicht gemäß § 161 Abs. 1 Ziff. 1 AO nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst dann beginnt, wenn der Steuerpflichtige auf diesen Zeitpunkt durch besondere Mitteilung des Finanzamts hingewiesen worden ist. - BFH, 21.08.1952 - IV 92/52 U
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Beginn und Ende der …
Auszug aus BFH, 31.03.1960 - IV 33/57 U
Der erkennende Senat hat die Zulässigkeit dieser Art von Schätzung in einem ähnlich gelagerten Fall bereits im Urteil IV 92/52 U vom 21. August 1952 (BStBl 1952 III S. 259 vorletzter Absatz, Slg. Bd. 56 S. 676) bejaht. - RFH, 24.09.1925 - VI A 155/25
Auszug aus BFH, 31.03.1960 - IV 33/57 U
Auch wenn man Erfahrungsrichtsätze der Finanzverwaltung nicht für solche geeigneten Unterlagen hält, die die Zulässigkeit einer griffweisen Schätzung ausschließen, so dürfen sie doch nicht unbeachtet bleiben, da auch bei einer griffweisen Schätzung alle irgendwie zu Gebote stehenden Anhaltspunkte gewürdigt werden müssen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 155/25 vom 24. September 1925, Slg. Bd. 17 S. 195).
- BFH, 06.12.1990 - IV R 129/89
Bei Betriebsvermögensvergleich von Land- und Forstwirten keine Bindung an den …
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 1960 IV 33/57 U (BFHE 70, 615, BStBl III 1960, 229) bewirke die rechtskräftige Veranlagung bei Steuerpflichtigen mit abweichendem Wirtschaftsjahr keine Bindung an die zugrunde liegende Gewinnermittlung für die Veranlagung des folgenden Kalenderjahres.So hat der BFH entschieden, daß dann, wenn der Gewinn eines nichtbuchführenden Landwirts durch Schätzung ermittelt wird, bei der Veranlagung des zweiten Kalenderjahres keine Bindung an den Gewinn besteht, der für die bereits rechtskräftige Veranlagung des ersten Kalenderjahres ermittelt worden ist (BFH-Urteil in BFHE 70, 615, BStBl III 1960, 229).
Im Urteil in BFHE 70, 615, BStBl III 1960, 229 hat der BFH allerdings - ohne daß es darauf für die Entscheidung des Streitfalls angekommen wäre - sinngemäß weiter ausgeführt, es bestehe Bindung an den der Veranlagung des ersten Kalenderjahres zugrunde gelegten Gewinn, wenn der Gewinn aufgrund eines Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelt worden sei.
- BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S
Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für …
Hiernach zerfällt der Kreis der nichtbuchführenden Landwirte in die Gruppe der Landwirte, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen (VOL-Landwirte) ermittelt wird, und in die Gruppe der sogenannten Schätzungslandwirte, bei denen die Praxis den Gewinn vielfach in Anlehnung an die VOL ermittelt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 92/52 U vom 21. August 1952, BStBl 1952 III S. 259, Slg. Bd. 56 S. 676; IV 33/57 U vom 31. März 1960, BStBl 1960 III S. 229, Slg. Bd. 70 S. 615; IV 249/59 U vom 22. September 1960, BStBl 1960 III S. 516, Slg. Bd. 71 S. 716; damit übereinstimmend die EStR 1960 Abschn. 127 Abs. 3).Die Finanzverwaltung hat mit Billigung durch die Steuergerichte aus dieser Sachlage seit Jahren die Folgerung gezogen, daß die Schätzung des Gewinns derjenigen Landwirte, die nicht mehr der VOL unterliegen, zwar in Anlehnung an die VOL durchgeführt werden kann, daß aber dabei ein Teiler (§ 2 Abs. 1 Satz 1 VOL) zugrunde gelegt werden muß, der versucht, den wirklichen Verhältnissen gerecht zu werden, und der in der Regel zwischen 4 und 10 lag (EStR 1950 Abschn. 133 Abs. 3 und 4; EStR 1960 Abschn. 127 Abs. 3; Urteil des Bundesfinanzhofs IV 33/57 U vom 31. März 1960, BStBl 1960 III S. 229, Slg. Bd. 70 S. 615; Krill, Die Einkommensteuer der Land- und Forstwirte, S. 119 f.).
- BFH, 03.08.1967 - IV 111/63
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Verletzung der Buchführungspflicht
Eine Schätzung in Anlehnung an die VOL war zulässig (Urteile des erkennenden Senats IV 92/52 U vom 21. August 1952, BFH 56, 676, BStBl III 1952, 259, IV 33/57 U vom 31. März 1960, BFH 70, 615, BStBl III 1960, 229, und IV 249/59 U vom 22. September 1960, BFH 71, 716, BStBl III 1960, 516).Die Vorinstanz kann ihre Ansicht auch nicht auf das Urteil des erkennenden Senats IV 33/57 U vom 31. März 1960 (BFH 70, 615, BStBl III 1960, 229) stützen.
- BFH, 19.12.1962 - IV 268/59 S
Aktivierung von Erstaufforstungskosten und Waldanschaffungskosten als …
Hierzu wird noch folgendes bemerkt: Der Senat hat zwar im Urteil IV 33/57 U vom 31. März 1960 (BStBl 1960 III S. 229 [231], Slg. Bd. 70 S. 615) im Falle eines Land- und Forstwirts ausgesprochen, daß der Bilanzzusammenhang im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG für die Gewinnermittlung jeweils auch eine Bindung an die Schlußbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres erzeugt, wenn die auf ihr fußende Veranlagung rechtskräftig geworden ist. - BFH, 30.03.1989 - IV R 71/88
Streit über die Höhe des im Wirtschaftsjahr eines Landwirts und Forstwirts …
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 1960 IV 33/57 U (BFHE 70, 615, BStBl III 1960, 229) bewirke die rechtskräftige Veranlagung bei Steuerpflichtigen mit abweichendem Wirtschaftsjahr keine Bindung an die zugrunde liegende Gewinnermittlung für die Veranlagung des folgenden Kalenderjahrs. - BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69
Rechtmäßiger Schätzungslandwirt - Schätzung des Gewinns - Betriebsprüfung - …
Die Meinung des FA, an einer solchen Korrektur sei es durch das Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 1960 IV 33/57 U (BFHE 70, 615, BStBl III 1960, 229) gehindert gewesen, weil dort ausgeführt sei: "Bei einer Schätzung in Anlehnung an die VOL besteht grundsätzlich nur im Ansatz des Grundbetrages (Hundertsatz des Einheitswertes) die Möglichkeit, von den Bestimmungen der VOL abzuweichen, um den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles Rechnung zu tragen. - BFH, 09.10.1975 - IV R 161/71
Landwirt mit Gewinnermittlung - Altenteilslasten - Sonderausgaben - …
Geht man davon aus, daß Altenteilslasten auch für GDL-Landwirte grundsätzlich Sonderausgaben darstellen, so muß das bei der Einkommensteuerveranlagung für das Wirtschaftsjahr 1965/66 genau so gelten wie für das Wirtschaftsjahr 1966/67. Die Rechtskraft der Veranlagung 1965 steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1960 IV 33/57 U, BFHE 70, 615, BStBl III 1960, 229). - BFH, 22.09.1960 - IV 249/59 U
Begriff der neuen Tatsache bei Gewinnschätzung bei Landwirten und Forstwirten
Das Finanzamt hat nichts anderes getan, als sich - vor Durchführung einer Betriebsprüfung - der in solchen Fällen einzigen praktikablen Schätzungsmethode, der Gewinnermittlung in Anlehnung an die VOL unter Hinzurechnung von Schätzungszuschlägen, zu bedienen, die Rechtsprechung und Verwaltung als zulässige Art der Schätzung bei nichtbuchführenden Landwirten anerkannt haben (vgl. die Urteile des Senats IV 92/52 U vom 21. August 1952, BStBl 1952 III S. 259, Slg. Bd. 56 S. 676; IV 586/55 vom 10. Januar 1957, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz § 4 Rechtsspruch 175 a; IV 33/57 U vom 31. März 1960, BStBl 1960 III S. 229, Slg. Bd. 70 S. 615; vgl. auch EStR 1950 Abschn. 133 Abs. 3 und 4). - BFH, 13.05.1965 - IV 451/60 U
Schätzung eines landwirtschaftlichen Gewinns in Anlehnung an die Verordnung über …
Wird der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft in Anlehnung an die VOL - also ausgehend vom Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes - geschätzt, so müssen, abgesehen nur vom Ansatz des Grundbetrages, die Berechnungsvorschriften der VOL als ein aufeinander abgestimmtes System grundsätzlich beachtet werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 33/57 U vom 31. März 1960, BStBl 1960 III S. 229, Slg. Bd. 70 S. 615).
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