Rechtsprechung
| BFH, 06.10.1960 - IV 202/57 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der vom Steuerpflichtigen zu tragenden Kosten eines Rechtsmittels nach dem von ihm gestellten Antrag sowie seinem endgültigen Obsiegen oder Unterliegen im Prozess
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 105
- NJW 1961, 336 (Ls.)
- BStBl III 1961, 40
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.07.1960 - VI 275/58 U
Unterliegen des Rechtsmittelführers bei berechtigten Anfechtungsgründen
Auszug aus BFH, 06.10.1960 - IV 202/57 U
Es ist durchaus möglich, daß ein Steuerpflichtiger, der sich in den von ihm anhängig gemachten Streitfragen mit seiner Rechtsauffassung durchsetzt, dennoch in dem nach § 243 AO vom Amtsprinzip beherrschten Rechtsmittelverfahren aus anderen Gesichtspunkten tatsächlicher und rechtlicher Art im endgültigen Ergebnis unterliegt (vgl. auch das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 275/58 U vom 7. Juli 1960, BStBl 1960 III S. 371).
- BFH, 18.06.1969 - I B 8/69
Festsetzung eines Streitwerts - Mehrere Steuerfälle - Rechtsbehelfsentscheidung
Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des RFH wie des BFH (vgl. RFH-Urteile V A 107, 108/21 vom 4. Oktober 1921, RFH 7, 68; II A 31/22 vom 10. Februar 1922, RFH 8, 166, und VI 631--634/38 vom 5. Oktober 1938, RStBl 1938, 961; BFH-Urteile II 186/55 S vom 6. Februar 1957, BFH 64, 312 --, BStBl III 1957, 118; IV 202/57 U vom 6. Oktober 1960, BFH 72, 105, BStBl III 1961, 40, und II 248/60 U vom 11. April 1962, BFH 75, 143, BStBl III 1962, 320) sind, wenn Rechtsbehelfe wegen mehrerer Steuerforderungen gegen denselben Steuerpflichtigen zu gemeinsamer Entscheidung vereinigt werden, die Werte der Streitgegenstände zusammenzuzählen zu einem Gesamtstreitwert, der sowohl für die Kostenberechnung und Kostenerstattung wie für die Streitwertgrenze der Revision maßgebend ist. - BFH, 16.05.1963 - IV 379/60 U
Beschaffung einer Wohnung aus betrieblichen Erwägungen als abzugsfähige …
Bei der Feststellung des Wertes des Streitgegenstandes für die Rb. blieb die durch die Entscheidnug des Senats zugunsten des Vorstehers des Finanzamts eingetretene Verbesserung außer Betracht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 202/57 U vom 6. Oktober 1960, BStBl 1961 III S. 40, Slg. Bd. 72 S. 105).
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