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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1961 - VI 129/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2387
BFH, 13.01.1961 - VI 129/60 U (https://dejure.org/1961,2387)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1961 - VI 129/60 U (https://dejure.org/1961,2387)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1961 - VI 129/60 U (https://dejure.org/1961,2387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung durch Zugrundelegung des ungünstigsten Sachverhalts durch das Finanzamt - Geltendmachung von Aufwendungen durch einen Steuerpflichtigen trotz Hinweises des Finanzamts auf Bedenken gegen die Richtigkeit der Angaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 72, 390
  • NJW 1961, 752 (Ls.)
  • BStBl III 1961, 144
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.03.1955 - III 81/54 U

    Verhältnis zwischen der Amtspflicht zur Sachaufklärung …

    Auszug aus BFH, 13.01.1961 - VI 129/60 U
    Das bedeutet aber nicht, daß es dort, wo wie im Streitfall begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen bestehen und dieser seiner Mitwirkungspflicht überhaupt nicht nachkommt, nun seinerseits zu weiteren Aufklärungen und zur Widerlegung der bloßen Angaben des Steuerpflichtigen verpflichtet wäre (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 81/54 U vom 25. März 1955, BStBl 1955 III S. 133, Slg. Bd. 60 S. 350).
  • BFH, 31.08.1967 - V 241/64

    Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes

    Die für diese Auffassung angeführten Urteile des BFH (VI 129/60 U vom 13. Januar 1961, BFH 72, 390, BStBl III 1961, 144, und IV 205/63 vom 5. September 1963, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Rechtsspruch 46 zu § 204 AO) wie auch weitere einschlägige Entscheidungen (…vgl. z.B. I 242/54 U vom 17. Oktober 1956, a.a.O.;… IV 579/56 S vom 29. Oktober 1959, a.a.O., und V 5/57 U vom 23. Oktober 1958, BFH 68, 41, BStBl III 1959, 16) können nur dahin verstanden werden, daß die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht beim Versagen weiterer Nachweismöglichkeiten die Feststellung des dem Steuerpflichtigen ungünstigsten Sachverhalts ermöglicht, wenn das FG von der größten Wahrscheinlichkeit dieses Sachverhalts überzeugt ist.
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