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Rechtsprechung
   BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,263
BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U (https://dejure.org/1961,263)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1961 - IV 126/60 U (https://dejure.org/1961,263)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1961 - IV 126/60 U (https://dejure.org/1961,263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Erlass
    Erlass aus persönlichen Gründen
    Erlasswürdigkeit

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 53
  • DB 1961, 904
  • BStBl III 1961, 288
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U

    Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden - Erlasswürdigkeit des …

    Auszug aus BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U
    Ein Erlaß von Steuern nach § 131 AO setzt Erlaßwürdigkeit des begünstigten Steuerpflichtigen voraus; ob die Erlaßwürdigkeit zu bejahen oder zu verneinen ist, ist jedoch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, nicht nur unter Berücksichtigung einer vorhergegangenen Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuervergehens, zu entscheiden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957, BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398).

    Zusammenfassung: Ein Erlaß von Steuern nach § 131 AO setzt Erlaßwürdigkeit des begünstigten Steuerpflichtigen voraus; ob die Erlaßwürdigkeit zu bejahen oder zu verneinen ist, ist jedoch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, nicht nur unter Berücksichtigung einer vorhergegangenen Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuervergehens, zu entscheiden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957, BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398).

    Es ist richtig, daß ein Entgegenkommen der Steuerbehörde gemäß § 131 AO die Erlaßwürdigkeit des Steuerpflichtigen voraussetzt, wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil IV 418/56 U vom 14. November 1957 (BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398) zum Ausdruck gebracht hat.

  • BFH, 17.04.1951 - GrS D 1/51
    Auszug aus BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U
    Der Senat hat lediglich zu prüfen, ob in der Ablehnung des Erlasses ein Ermessensmißbrauch zu erblicken ist (vgl. Gutachten des Bundesfinanzhofs Gr.S. D 1/51 S vom 17. April 1951, BStBl 1951 III S. 107, Slg. Bd. 55 S. 277 ff.).
  • BFH, 17.04.1956 - I 218/55 U

    Verhältnis von Steuergerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit - …

    Auszug aus BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U
    Den Vorinstanzen ist beizutreten, wenn sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil I 218/55 U vom 17. April 1956, BStBl 1956 III S. 190, Slg. Bd. 62 S. 510) die Auffassung vertreten, daß es nicht Sinn des § 131 AO sein könne, die Rechtskraft einer Steuerfestsetzung dadurch auszuhöhlen, daß die Finanzbehörde gezwungen werde, im Billigkeitsverfahren nochmals sachlich auf einen rechtskräftig abgeschlossenen Steuerfall einzugehen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe hierfür vorliegen.
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …

    Es ist grundsätzlich nicht Sinn des § 227 AO 1977, die Bestandskraft einer Steuerfestsetzung dadurch auszuhöhlen, daß die Finanzbehörden gezwungen werden, im Billigkeitsverfahren nochmals sachlich auf einen bestandskräftig abgeschlossenen Steuerfall einzugehen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe dafür vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …

    Ebenso wie nach der früheren Vorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung (AO), die dem § 227 Abs. 1 AO 1977 inhaltlich entspricht, kann eine Unbilligkeit entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (BFH-Entscheidung vom 2. März 1961 IV R 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).

    Bereits aus der Entscheidung in BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288 ergibt sich, daß eine bestandskräftig festgesetzte Steuer im Billigkeitsverfahren nicht schon dann sachlich überprüft werden kann, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist.

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