Rechtsprechung
| BFH, 25.08.1961 - VI 59/61 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Rechtsmittelantrags und zur Pflicht des Finanzgerichts, einen Steuerpflichtigen zu sachgemäßen Anträgen zu veranlassen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 73, 768
- DB 1961, 1571
- BStBl III 1961, 546
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.01.1960 - VI 175/59 U
Irrtum über die Rechtsmittelfrist - Irrtum über materielles Recht - Möglichkeit …
Auszug aus BFH, 25.08.1961 - VI 59/61 U
Auf die Pflicht der Behörden, die Steuerpflichtigen zu sachgemäßer Antragstellung zu veranlassen, hat der Senat schon im Urteil VI 175/59 U vom 22. Januar 1960 (BStBl 1960 III S. 178, Slg. Bd. 70 S. 474) hingewiesen.
- BFH, 28.06.1968 - VI R 214/66
Verletzung des GG - Verlustabzug - Kinderermäßigung - Nachholung in späteren …
Sie entspricht der Rechtsprechung des BFH zu allen Fassungen des § 10d EStG; siehe z. B. die Entscheidungen IV 266/54 U vom 1. Dezember 1955 (BFH 62, 108, BStBl III 1956, 41), VI 243/60 U vom 17. Februar 1961 (BFH 72, 634, BStBl III 1961, 232), VI 59/61 U vom 25. August 1961 (BFH 73, 768, BStBl III 1961, 546), VI 131/62 vom 15. Februar 1963 (HFR 1963, 209). - BFH, 29.03.1966 - V 109/61 b) Wenn man dies aber nicht für ausreichend halten will, um einen Verstoß gegen Treu und Glauben anzunehmen, so kommt noch ein Weiteres hinzu: Nachdem die Stpfl. jahrelang den Vorbehalt der Rechtsgültigkeit der Hersteller-Einzelhändler-Zusatzsteuer erklärt und auch nach dem Ergehen der Bescheide vom 6. Dezember 1955, insbesondere auch während des Laufens der Rechtsmittelfrist nicht aufgehört hatte, diesen Vorbehalt zu machen, hätte das FA auf Grund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht (vgl. BFH-Urteil VI 59/61 U vom 25. August 1961, BStBl 1961 III S. 546, Slg. Bd. 73 S. 768) die Stpfl. auf die Notwendigkeit einer formellen Rechtsmitteleinlegung hinweisen müssen.
- BFH, 04.06.1964 - IV 281/61 U
Hinweispflichten eines Finanzamtes bezüglich der Unwirksamkeit einer teilweisen …
Der Bundesfinanzhof hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht der Behörden bejaht, die Steuerpflichtigen zu sachgemäßen Anträgen zu veranlassen (Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 59/61 U vom 25. August 1961, BStBl 1961 III S. 546, Slg. Bd. 73 S. 768).
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