Rechtsprechung
| BFH, 21.01.1965 - IV 310/64 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,2069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Gewerbesteuermeßbetrages unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen an einen Handelsvertreter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Gewerbesteuerpflicht der Ausgleichszahlung an den HV, Betriebsaufgabe und AA
Papierfundstellen
- BFHE 81, 476
- DB 1965, 498
- BStBl III 1965, 172
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.10.1959 - IV 118/59 S
Ausgleichszahlung an einen Handelsvertreter als Veräußerungsgewinn - …
Auszug aus BFH, 21.01.1965 - IV 310/64 U
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung IV 118/59 S vom 22. Oktober 1959 (BStBl 1960 III S. 21, Slg. Bd. 70 S. 52) für die vor dem Streitjahr 1961 liegenden Veranlagungszeiträume Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 Abs. 3 EStG verneint.
- BFH, 05.12.1968 - IV R 270/66
Gewerbeertrag - Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter
Das FG vertrat in seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1966 S. 583 veröffentlichten Urteil die Ansicht, entgegen der Auffassung des BFH (Urteil des Senats IV 310/64 U vom 21. Januar 1965, BFH 81, 476, BStBl III 1965, 172) sei die Ausgleichszahlung nach § 89b HGB nicht zum laufenden Gewinn des aufgegebenen Betriebs zu rechnen, da die vom BFH herangezogenen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze zur Aktivierung des Ausgleichsanspruchs (Urteile des Senats IV 118/59 S vom 22. Oktober 1959, BFH 70, 52 BStBl III 1960, 21, und IV 195/61 vom 20. Juli 1962, StRK, Einkommensteuergesetz, § 16, Rechtsspruch 45) nicht auf die Gewerbesteuer übertragen werden dürften. - BFH, 26.05.1971 - I R 45/70
Entschädigung - Entgangener Gewinn - Gewerbetreibender - Verlegung von …
Diese Einnahmen könnten nicht anders beurteilt werden als Zahlungen, die beispielsweise die Handelsvertreter nach § 89b HGB als Ausgleich für die ihnen entgehenden zukünftigen Gewinne erhielten (vgl. Urteil des BFH IV 310/64 U vom 21. Januar 1965, BFH 81, 476, BStBl III 1965, 172). - BFH, 19.07.1966 - I 235/63
Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Ausgleichszahlung nach § 89 b …
Der IV. Senat des BFH hat es für den streitigen Veranlagungszeitraum im Anschluß an sein Grundsatzurteil IV 118/59 S vom 22. Oktober 1959 (…a. a. O.) in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Ausgleichszahlung an einen Handelsvertreter unter einem der vorgenannten Gesichtspunkte tariflich zu begünstigen (vgl. Urteile IV 275/61 U vom 5. Juli 1962, BFH 75, 408, BStBl III 1962, 416; IV 177/62 vom 2. August 1962, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Einkommensteuergesetz, § 24, Rechtsspruch 35; IV 310/64 U vom 21. Januar 1965, BFH 81, 476, BStBl III 1965, 172).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.