Rechtsprechung
| BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs eines nichtbuchführenden Landwirts - Versteuerung des Veräußerungsgewinns
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 83, 207
- BStBl III 1965, 576
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S
Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für …
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Der Vorschrift des § 29 EStG liegt die Vorstellung zugrunde, daß diese Sätze bei dem Durchschnitt aller nichtbuchführenden Landwirte und im Durchschnitt einer Anzahl von Jahren im großen und ganzen zu einer zutreffenden Erfassung der landwirtschaftlichen Gewinne führen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 11/64 S vom 5. November 1964, BStBl 1964 III S. 602, Slg. Bd. 80 S. 356, in Abschn. II 2. Buchst. c) cc). - BFH, 03.02.1955 - IV 31/54 U
Sonderzuschläge bei Fällung von einzelstehenden Bäumen im Rahmen …
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurde zwar wiederholt ausgeführt, daß allgemeine Preissteigerungen mit den Durchschnittsätzen abgegolten sind (vgl. Urteile IV 450/53 S vom 10. Juni 1954, BStBl 1954 III S. 231, Slg. Bd. 59 S. 58; IV 31/54 U vom 3. Februar 1955, BStBl 1955 III S. 98, Slg. Bd. 60 S. 250). - BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U
Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
In seiner Entscheidung IV 102/64 U vom 28. Oktober 1964 (BStBl 1965 III S. 88) führte der erkennende Senat aus, daß der begünstigte Tarif zu versagen ist, wenn Wirtschaftsgüter von nicht untergeordneter Bedeutung, in denen stille Reserven enthalten sind, in einen anderen Teilbetrieb desselben Steuerpflichtigen übernommen werden.
- BFH, 20.02.1958 - IV 552/54 S
Steuerrechtliche Bahandlung der Gewinne aus außerordentlichen Waldnutzungen
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Wie der erkennende Senat in der Grundsatzentscheidung IV 552, 556/54 S vom 20. Februar 1958 (BStBl 1958 III S. 131, Slg. Bd. 66 S. 341) ausführte, wird nach der VOL nur die ordentliche Nutzung, d. h. eine solche, die jährlich nachhaltig zu erzielen ist, abgegolten. - BFH, 27.08.1964 - IV 214/63 U
Entsprechende Anwendung des § 16 Abs. 1 Ziff. 2 Einkommensteuergesetzes (EStG) …
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Sie dient lediglich der Klarstellung des allgemeinen, aus dem Aufbau des EStG zu entnehmenden Grundsatzes, daß bisher nichtrealisierte Gewinne spätestens im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs versteuert werden müssen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 214/63 U vom 27. August 1964, BStBl 1964 III S. 627, Slg. Bd. 80 S. 425). - BFH, 01.04.1965 - IV 301/62 U
Ermittlung eines Gewinns aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Überschreitung …
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Für die Ermittlung des laufenden Gewinns aus Landund Forstwirtschaft sind die Vorschriften der VOL maßgebend (vgl. Urteil des bundesfinanzhofs IV 301/62 U vom 1. April 1965, BStBl 1965 III S. 432, in Verbindung mit Ziff. 1 des Erlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. Februar 1965, BStBl 1965 II S. 36). - BFH, 20.12.1961 - IV 363/59 U
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen und …
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Es bestehen dann keine Bedenken dagegen, den auf die Gebäude entfallenden Teil des Erlöses in der Weise zu ermitteln, daß von dem Gesamterlös der Verkehrswert des Grund und Bodens -- abzüglich der anteiligen Veräußerungskosten -- abgezogen wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 363/59 U vom 20. Dezember 1961, BStBl 1962 III S. 186, Slg. Bd. 74 S. 494). - BFH, 12.04.1956 - IV 84/55 U
Steuerpflicht bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen und …
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Der entgegenstehenden Auffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. Entscheidung IV 84/55 U vom 12. April 1956, BStBl 1956 III S. 164, Slg. Bd. 62 S. 441) könne nicht gefolgt werden. - BFH, 06.08.1964 - IV 109/64 U
Ansatz der nichtveräußerten Wirtschaftsgüter mit ihrem gemeinen Wert im Zeitpunkt …
Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Der erkennende Senat führt in ständiger Rechtsprechung aus, daß Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach der VOL zu ermitteln ist, den sich bei der Veräußerung oder Aufgabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ergebenden Veräußerungsgewinn im Sinne des § 14 EStG zu versteuern haben (vgl. Entscheidungen IV 401/52; IV 84/55 U; IV 109/64 U vom 6. August 1964, BStBl 1964 III S. 642, Slg. Bd. 80 S. 464).
- BFH, 18.02.1971 - IV R 206/67
Landwirt - Veräußerung von Grund und Boden - Mitnahme des Inventars - …
Es handle sich um eine Betriebsverlegung (Hinweis auf das BFH-Urteil IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576).Es habe zwar ursprünglich den Veräußerungsgewinn aus dem Gebäude und dem Holzbestand tarifbegünstigt versteuert, aber auf Grund des BFH-Urteils IV 351/64 U vom 3. Juni 1965 (a. a. O) in seiner Stellungnahme vom 9. November 1965 darauf hingewiesen, daß noch zu prüfen sei, ob es die Tarifvergünstigung zu Recht gewährt habe.
Im übrigen aber hatte das FA im Schriftsatz vom 9. November 1965 darauf hingewiesen, daß mit Rücksicht auf das inzwischen ergangene Urteil des erkennenden Senats IV 351/64 U vom 3. Juni 1965 (BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576) geprüft werden müsse, ob hier die Voraussetzungen einer tarifbegünstigten Betriebsaufgabe vorlägen.
- BFH, 21.01.1971 - IV 123/65
Grund und Boden - Veräußerung - Gewinnermittlung - Aufstehende Gebäude - …
Die Aufteilung des Gesamterlöses auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird erst dann steuerlich von Bedeutung, wenn nicht bei allen veräußerten Wirtschaftsgütern ein durch Veräußerung erzielter Erlös der Besteuerung unterliegt, wie das wegen der zwar mit dem GG nicht in Einklang stehenden, aber vorläufig noch anzuwendenden (vgl. Urteil des Senats IV 143/64 vom 20. August 1970, BFH 100, 97, BStBl II 1970, 807) gesetzlichen Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG bei der Veräußerung von Grund und Boden der Fall ist, falls dieser zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen eines den Gewinnen nach § 4 EStG oder nach der VOL (Urteil des BFH IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576) ermittelnden Landwirts gehörte. - BFH, 19.12.1972 - VIII R 124/69
Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein Grundstück auf Grund und Boden und …
Nach einer Darstellung der Grundsätze über die Ermittlung der Anteile des Grund und Bodens einerseits, des Gebäudes andererseits am Gesamtkaufpreis nach den Urteilen des BFH vom 15. Oktober 1965 VI 134/65 U (BFHE 83, 610, BStBl III 1965, 720) und vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U (BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576), von denen das erstgenannte die Restwertmethode für allein vertretbar hielt, das zweite neben der Restwertmethode in bestimmten Fällen (Streit über das Aufteilungsverhältnis, Anhaltspunkte dafür, daß der auf das Gebäude entfallende Teil des Gesamtkaufpreises unzutreffend sei) eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter forderte, führte die Vorinstanz im wesentlichen aus: im Streitfall zeige das Ergebnis, zu dem das FA gelange, daß die Restwertmethode zu einem unrichtigen Gebäudeanteil führe.
- BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72
Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb - …
Der Senat verweist hierzu insbesondere auf die BFH-Urteile vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U (BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576) und vom 18. Februar 1971 IV R 206/67 (BFHE 102, 49, BStBl II 1971, 485). - BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes - …
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U (BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576) ist bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes der Verkaufserlös im Zweifel im Verhältnis der Teilwerte der einzelnen veräußerten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. - BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79
Weidegenossenschaft - Landwirt - Betriebsvermögen - Mitgliedschaftsrecht - …
Wie bei der früheren Durchschnittsbesteuerung nach der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juni 1949 - VOL - (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes - WiGBl - S. 95) sind nicht realisierte Wertsteigerungen mit den Durchschnittsätzen nach dem GDL nicht abgegolten (vgl. das zu der VOL ergangene Urteil vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U, BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576). - BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87
Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der …
Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG gilt zwar als Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG (so schon zur Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft - VOL - z.B. Senatsurteil vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U, BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576), knüpft aber grundsätzlich nicht an die Technik der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich i. S. von § 4 Abs. 1 EStG, sondern mit bestimmten Maßgaben an den im maßgebenden Einheitswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ausgewiesenen Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung einschließlich der dazugehörenden Abschläge und Zuschläge nach § 41 des Bewertungsgesetzes (BewG) und damit an den gewöhnlich nachhaltig erzielbaren Reingewinn an. - BFH, 12.12.1985 - IV R 225/83
Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen bei Übergang von der Gewinnermittlung …
b) Für den Senat folgt dies aus dem Wesen der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen, bei der es sich um eine eigenständige typisierende Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Reinertrags handelt (BFH-Urteile vom 21. August 1952 IV 92/52 U, BFHE 56, 676, BStBl III 1952, 259, und vom 3. Juni 1965 IV 351/64 U, BFHE 83, 207, BStBl III 1965, 576). - BFH, 03.08.1967 - IV 47/65
Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund …
Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach der VOL zu ermitteln war, hatten den sich bei der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs ergebenden Gewinn nach Maßgabe des § 14 EStG zu versteuern (vgl. die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 83 S. 207 - BFH 83, 207 -, BStBl III 1965, 576, und die dort angeführten weiteren Entscheidungen). - BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70
Grund und Boden - Aufstehendes Holz - Forstwirtschaftiche Nutzung - Einheitlicher …
Haben Veräußerer und Erwerber einen Kaufvertrag über eine Mehrheit von Wirtschaftsgütern abgeschlossen, für die hinsichtlich der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns eine verschiedene Behandlung Platz greift, und haben sie den Kaufpreis nicht auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufgeteilt oder bestehen Bedenken gegen die wirtschaftliche Haltbarkeit einer Aufteilung, so ist, wie der BFH wiederholt entschied (vgl. die Urteile IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576; IV 180/61 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 213, BStBl III 1965, 579; IV 123/65 vom 21. Januar 1971, BFH 102, 464, BStBl II 1971, 682), der Kaufpreis in der Regel nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen, weil anzunehmen ist, daß niemand einen Wert ohne entsprechendes Entgelt abgeben wird. - BFH, 04.04.1968 - IV 210/61
Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei …
- BFH, 26.10.1989 - IV R 99/88
Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG sind erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG vor …
- BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und …
- BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
VOL-Landwirt - Verwendung von Holz - Gesonderte Gewinnermittlung - …
- BFH, 10.03.1966 - IV 184/62
- BFH, 26.10.1989 - IV R 100/88
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer
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