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| BFH, 03.03.1966 - IV 334/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 85, 416
- DB 1966, 1167
- BStBl III 1966, 450
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.04.1965 - IV 35/65 S
Berücksichtigung eines Teilbetrages der an einen Arbeitnehmer gezahlten …
Auszug aus BFH, 03.03.1966 - IV 334/65
Der im Urteil des Senats IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BStBl 1965 III S. 443) aufgestellte Grundsatz, daß Teilbeträge der Aufsichtsratsvergütung, die ein nach dem Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Oktober 1952 (BGBl I S. 681) in den Aufsichtsrat gewählter Arbeitnehmer für soziale Zwecke der Belegschaft zur Verfügung stellt, zu den nach § 12 Ziff. 1 EStG nicht abzugsfähigen Ausgaben gehören, gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer der Abführung nicht entziehen kann und der abgeführte Betrag zuzüglich der für die Aufsichtsratsvergütung zu zahlenden Einkommensteuer die Vergütung erreicht.Es wich damit von der Grundsatzentscheidung des Sencts IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BStBl 1965 III S. 443, Slg. Bd. 82 S. 541) ab.
- BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Belegschaft - Belegschaftsmitgliedern - …
Das FG führte im wesentlichen aus, die Entscheidungen des BFH IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BFH 82, 541, BStBl III 1965, 443) und IV 334/65 vom 3. März 1966 (BFH 85, 416, BStBl III 1966, 450), auf die sich das FA berufen habe, könnten nicht überzeugen.
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