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Rechtsprechung
   BFH, 25.05.1966 - II 71/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,5719
BFH, 25.05.1966 - II 71/62 (https://dejure.org/1966,5719)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1966 - II 71/62 (https://dejure.org/1966,5719)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1966 - II 71/62 (https://dejure.org/1966,5719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 517
  • BStBl III 1966, 549
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.08.1953 - II 90/53 U

    Erwerb eines Grundstücks durch Grundpfandgläubiger eines Miteigentumsanteils - …

    Auszug aus BFH, 25.05.1966 - II 71/62
    Sollten danach hinsichtlich des Miteigentumsanteils des Ehemanns B die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 GrEStG vorliegen, so wäre gleichwohl die hälftige Grunderwerbsteuer zu erheben (Urteil des BFH II 90/53 U vom 12. August 1953, BStBl 1953 III S. 271, Slg. Bd. 57 S. 711).
  • BFH, 24.11.1971 - II R 6/70

    Grundpfandgläubiger - Befreiung des Meistgebots - Bürgen - Rettung seines Rechts …

    § 9 Abs. 1 GrEStG will somit den -- scheinbar durch ein Pfandrecht gesicherten -- dinglichen Gläubiger schützen, der gezwungen ist, sich für sein von anderen nicht ausgebotenes Grundpfandrecht durch sein eigenes Meistgebot in dem Grundstück selbst einen Ersatz zu schaffen (BFH-Urteil II 71/62 vom 25. Mai 1966, BFH 86, 517 [518], BStBl III 1966, 549).

    Denn zum einen setzt die Vergünstigung dieser Vorschrift geradezu voraus, daß die im Versteigerungstermin abgegebenen Gebote Dritter nicht ausreichen, den Gläubiger vor dem ganzen oder teilweisen Ausfall seines Rechtes zu bewahren (vgl. BFH-Urteil II 71/62 vom 25. Mai 1966, BFH 86, 517 [518], BStBl III 1966, 549).

    Die Klägerin hat nicht nur in Kauf genommen, notfalls -- wenn das Grundpfandrecht notleidend wird (vgl. BFH-Urteil II 12/64 vom 26. Oktober 1966, BFH 87, 99 [100]) -- das Grundstück erwerben zu müssen (vgl. BFH-Urteil II 71/62 vom 25. Mai 1966, BFH 86, 517 [518], BStBl III 1966, 549); vielmehr war ihre "Ausbietungsgarantie" -- verbunden mit dem Versprechen der Bausparkasse, ihre Gelder stehenzulassen -- von vornherein darauf angelegt, das Grundstück auf Grund eines Meistgebots in dem unmittelbar bevorstehenden Versteigerungstermin zu erwerben.

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