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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.1966 - V 32/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2063
BFH, 28.07.1966 - V 32/64 (https://dejure.org/1966,2063)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1966 - V 32/64 (https://dejure.org/1966,2063)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1966 - V 32/64 (https://dejure.org/1966,2063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsbegehren der auf den gezahlten Veredelungslöhnen ruhenden Umsatzsteuern von den geschuldeten Umsatzsteuern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 613
  • BStBl III 1966, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.01.1958 - V 211/55 U

    Einordnung umhüllten Schweißdrahtes als "Draht aller Art" gem. § 28 Abs. 2 Zf.9 …

    Auszug aus BFH, 28.07.1966 - V 32/64
    Das ist schon deswegen notwendig, weil der ZT, um die Anforderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs erfüllen zu können, stark aufgegliedert ist (vgl. Urteil des BFH V 211/55 U vom 30. Januar 1958, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 66 S. 364, BStBl III 1958, 139).
  • BFH, 18.03.1971 - V R 35/69

    Gewebe aller Art - Gewirke

    Der BFH habe in ähnlich gelagerten Fällen (Urteile V 32/64 vom 28. Juli 1966, BFH 86, 613, BStBl III 1966, 637, betreffend Glasgewebe, und V R 67/66 vom 9. Mai 1968, BFH 93, 350, BStBl II 1968, 833, betreffend Echtgoldprägefolien) die Anwendung von Begünstigungsvorschriften nicht an der Verwendung neuartiger Stoffe oder moderner Herstellungsmethoden scheitern lassen.

    Die Urteile des Senats V 32/64 vom 28. Juli 1966 (BFH 86, 613, BStBl III 1966, 637) und V R 67/66 vom 9. Mai 1968 (BFH 93, 350, BStBl II 1968, 833), auf die sich das FG zur Stützung seiner Auffassung beruft, betreffen Sachverhalte, die mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar sind.

  • BFH, 24.08.1976 - VII R 104/75

    Anträge des Revisionsklägers - Ablehnung als unzulässig und unbegründet - …

    Die Vorschrift des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, daß die Revisionsbegründung oder die Revision einen "bestimmten Antrag" enthalten muß, kann zwar dahin ausgelegt werden, daß das Fehlen eines formellen Antrags nicht schadet, wenn dem Inhalt der Revisionsschrift oder der Begründungsschrift zu entnehmen ist, daß und inwieweit der Revisionskläger das Urteil anfechten und dessen Aufhebung beantragen will (vgl. BFH-Beschluß vom 20. September 1966 VI R 201/66, BFHE 86, 613, BStBl III 1967, 4; Beschluß des BVerwG vom 8. November 1954 Gr. Sen. 1.54/V C 61.54, BVerwGE 1, 222;… Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. bis 6. Aufl., § 120 FGO Rdnr. 18;… Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., § 120 FGO Rdnr. 7;… Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 120 Rdnr. 30).
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