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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,549
BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66 (https://dejure.org/1966,549)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1966 - VI R 107/66 (https://dejure.org/1966,549)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1966 - VI R 107/66 (https://dejure.org/1966,549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 811
  • DB 1966, 2006
  • BStBl III 1966, 680
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.08.1966 - IV R 172/66
    Auszug aus BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66
    Diesen Antrag konnten sie beim BFH auch nicht stellen, da die den Beteiligten zu erstattenden Aufwendungen nicht vom BFH, sondern auf Antrag von dem Urkundsbeamten des Gerichts des ersten Rechtszuges festzusetzen sind (vgl. § 149 FGO und BFH-Beschluß IV R 172/66 vom 17. August 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 507, BStBl 1966 III S. 548).
  • BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA

    Diese Absicht kann unterstellt werden, wenn, wie in den Streitfällen, anzunehmen ist, dass der anwaltlich vertretenen Klägerin erstattungsfähige Aufwendungen entstanden sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. Juni 2000 VII R 68/97, nicht veröffentlicht, und vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680) und sie ausdrücklich beantragt, dem FA, das die von ihm eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden zurückgenommen hat, die Kosten der Beschwerdeverfahren aufzuerlegen.
  • BFH, 24.08.1982 - VII R 51/80
    NVS: Die Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Revision ist im Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, gleichwohl aber zulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.7.1976 VIII R 52/76 und vom 20.9.1966 VI R 107/66).2.

    NVS: Der BFH hat gemäß § 144 FGO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden, wenn ein Beteiligter beantragt, dem Prozeßgegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; denn darin kommt die Absicht zum Ausdruck, Kostenerstattung zu beantragen (vgl. BFH-Beschluß vom 20.9.1966 VI R 107/66).

  • BFH, 13.06.2000 - VII R 68/97

    Rücknahme der Revision - Kostenpflicht

    Diese Absicht kann aber unterstellt werden, wenn, wie im Streitfall, anzunehmen ist, dass der anwaltlich vertretenen Klägerin erstattungsfähige Aufwendungen entstanden sind (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680).
  • BFH, 14.07.1976 - VIII R 52/76

    Revision - Bevollmächtigter - Rücknahme - Mitwirkung des Bevollmächtigten

    Ein förmlicher Einstellungsbeschluß ist bei Zurücknahme der Revision nicht unbedingt erforderlich, kann aber ergehen (Beschluß des BFH vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680).
  • BFH, 05.10.1987 - III B 65/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Vorbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - …

    Hier hält die Rechtsprechung des BFH einen Einstellungsbeschluß ebenfalls nicht für erforderlich, aber für möglich (Beschlüsse vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680; vom 14. Juli 1976 VIII R 52/76, BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630).
  • BFH, 19.09.1969 - III B 18/69

    Klage - Rücknahme in vollen Umfang - Kostenentscheidung - Kosten des Verfahrens

    Ist ein Rechtsbehelf seinem vollen Umfang nach zurückgenommen worden, so hat das Gericht nach § 144 FGO über die Kosten des Verfahrens nur zu befinden, wenn ein Beteiligter nach § 149 FGO beim Urkundsbeamten des Gerichts des ersten Rechtszugs die Erstattung seiner Aufwendungen beantragt hat oder wenn der Antrag auf Kostenentscheidung nach § 144 FGO zumindest erkennen läßt, daß der Beteiligte nach Erlaß der Entscheidung Kostenerstattung beantragen wird (vgl. BFH-Beschluß VI R 107/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 811, BStBl III 1966, 680).
  • BFH, 22.05.1996 - IV R 55/95

    Erforderlichkeit eines förmlichen Einstellungsbeschlusses bei Zurücknahme einer …

    Zwar ist bei Zurücknahme der Revision ein förmlicher Einstellungsbeschluß anders als bei einer Klagerücknahme (§ 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht unbedingt erforderlich (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680), kann aber aus Gründen der Klarheit ergehen (BFH-Beschluß vom 25. April 1969 III 127/65, BFHE 96, 93, BStBl II 1969, 622).
  • BFH, 25.11.1997 - X R 117/97

    Antrag auf Kostenerstattung durch einen der Beteiligten als Voraussetzung für …

    Die durch einen Steuerberater vertretenen Kläger und Revisionskläger (Kläger) haben zwar nicht ausdrücklich einen Antrag gestellt; einer Kostenentscheidung bedarf es aber auch dann, wenn sich -- wie im Streitfall aus dem Schriftsatz der Kläger vom 17. Oktober 1997 -- ergibt, daß Kostenerstattung beantragt werden wird (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 144 Rz. 3).
  • BFH, 20.12.1983 - VII R 54/79
    NV: Wird eine Klage nach Einschränkung des Revisionsangriffs durch den Beklagten uneingeschränkt (soweit noch anhängig) zurückgenommen, hat der BFH über die Kosten des (gesamten) Verfahrens zu entscheiden, wenn nicht zweifelhaft ist, daß ein Beteiligter Kostenerstattung beantragen wird, weil Prozeßbevollmächtigter des Klägers ein Rechtsanwalt war (vgl. BFH-Beschluß vom 20.9.1966 VI R 107/66).
  • BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69

    Beteiligter - Fristgemäß Revision - Unselbständige Anschließung - Rücknahme der …

    Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist, nachdem die Klägerin durch ihren Antrag zu erkennen gegeben hat, daß sie Kostenerstattung beantragen wolle, gemäß § 144 FGO von Amts wegen und ohne Bindung an die Anträge der Beteiligten zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluß VI R 107/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 811, BStBl III 1966, 680, und BFH-Urteil IV 424/62 vom 23. Juni 1966, BFH 86, 561, BStBl III 1966, 594).
  • BFH, 12.01.1968 - VI B 13/67

    BFH - Revisionsgericht - Beschwerdegericht - Nichterhebung von Kosten - Rücknahme …

  • BFH, 23.08.1967 - IV R 50/66

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts zur Entscheidung über einen Antrag auf …

  • BFH, 03.03.1967 - III R 136/66

    Verpflichtung des Beklagten zur Stellungnahme bezüglich eines Antrages auf …

  • BFH, 01.06.1995 - VII R 13/95

    Auslegung von Schriftsätzen hinsichtlich der Einlegung eines Rechtsmittels

  • BFH, 25.04.1969 - III 127/65

    Einordnung der Vermögensabgabe nach dem Lastenausgleichsgesetz als …

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 20/78
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