Rechtsprechung
| BFH, 21.10.1966 - IV 90/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestehen einer Mitunternehmerschaft im steuerrechtlichen Sinne
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 87, 551
- BStBl III 1967, 433
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.02.1966 - IV 258/63
Unterlassung einer notwendigen Beiladung durch das Finanzgericht - Ein von Amts …
Auszug aus BFH, 21.10.1966 - IV 90/64
Damit litt das Verfahren an einem wesentlichen Mangel, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt, und zwar unabhängig davon, ob Frau X selbst oder der Stpfl. die Nichtbeteiligung rügte; denn selbst bei unterlassener Rüge wäre der Mangel als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil IV 258/63 vom 10. Februar 1966, BStBl III 1966, 423 - ständige Rechtsprechung). - BFH, 25.08.1966 - IV 3/64
Zuordnung eines Autorenhonorars zu den Einkünften aus gewerblicher oder …
Auszug aus BFH, 21.10.1966 - IV 90/64
Der Senat ist indessen inzwischen (vgl. Urteil IV 372/62 vom 16. Juli 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965 S. 78 und Beschluß IV 3/64 vom 25. August 1966, BFH 86, 569) von dieser Rechtsprechung für die Fälle abgegangen, in denen sich bei Erfolg des Rechtsbehelfs offensichtlich eine wesentlich geringere einkommensteuerliche Auswirkung ergibt, als bei Anwendung des Regelsatzes von 25 % oder eines höheren Prozentsatzes auf den zu beurteilenden Gewinnbetrag unterstellt würde. - BFH, 17.10.1961 - I 268/60 U
Streitwert bei Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
Auszug aus BFH, 21.10.1966 - IV 90/64
Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zur Höhe des Streitwerts bei der einheitlichen Gewinnfeststellung hätte das FG einen höheren Streitwert annehmen müssen, da der Gewinnanteil meht als 15.000,00 DM beträgt (vgl. das Urteil I 268/60 U vom 17. Oktober 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Dd. 74 S. 108 - BFH 74, 108 -, BStBl III 1962, 41). - BFH, 14.07.1966 - IV 46/64
Vorliegen einer Beschwer des Steuerpflichtigen bei Ergehen von …
Auszug aus BFH, 21.10.1966 - IV 90/64
Das hat der Senat indessen im Urteil IV 46/64 vom 14. Juli 1966, BFH 86, 564, bejaht.
- BFH, 18.03.1986 - VIII R 113/84
Fehlerhafter Gewinnfeststellungsbescheid auf Grund der Unterstellung einer …
Das FA vertritt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Oktober 1966 IV 90/64 (BFHE 87, 551, BStBl III 1967, 433) die Auffassung, daß die Streitwertgrenze von 10 000 DM nicht überschritten sei.Das Urteil in BFHE 87, 551, BStBl III 1967, 433 könne auf den Streitfall keine Anwendung finden; denn in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall sei lediglich darum gestritten worden, ob der Gewinn einheitlich festzustellen und unter die Gesellschafter zu verteilen sei.
In dem vom FA herangezogenen BFH-Urteil vom 21. Oktober 1966 IV 90/64 (BFHE 87, 551, BStBl III 1967, 433) war streitig, ob eine typische oder atypische Gesellschaft vorliegt und ob demzufolge die Gewinnanteile der stillen Gesellschafterin als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Kapitalvermögen einzuordnen seien.
- BFH, 17.05.1985 - VIII R 65/84
Unzulässigkeit eines Antrags wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses
Der Auffassung der Kläger, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe in der Gefahr, daß der Kostenbeamte des Finanzgerichts nur das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Oktober 1966 IV 90/64 (BFHE 87, 551, BStBl III 1967, 433) anwende und damit im Ergebnis die Revision für unzulässig erkläre, kann sich der Senat nicht anschließen. - BFH, 11.09.1975 - IV B 22/71
Einheitliche Gewinnfeststellung - Ersatzlose Aufhebung eines …
Das FG setzte den Wert des Streitgegenstandes auf 500 DM fest und führte zur Begründung an, der Streitwert sei nach dem Urteil des BFH vom 21. Oktober 1966 IV 90/64 (BFHE 87, 551, BStBl III 1967, 433) frei zu schätzen, da nur streitig gewesen sei, ob ein Unternehmen von einer Gesellschaft oder von einem Alleinunternehmer geführt worden sei.
- BFH, 12.03.1970 - IV 4/64
Gewinnfeststellungsverfahren - Einkommensteuerliche Auswirkungen - Streitwert
In dem dem vorliegenden ähnlichen Fall des BFH-Urteils IV 90/64 vom 21. Oktober 1966 (BFH 87, 551, BStBl III 1967, 433) war der erkennende Senat zu dem Ergebnis gekommen, daß der Streitwert frei zu schätzen sei. - BFH, 14.05.1969 - VI R 240/68
Einheitliche Gewinnfeststellung - Personengesellschaft - Geschäftsführer - …
Deshalb sind die nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO rechtsmittelbefugten Gesellschafter wegen ihrer Interessen notwendig beizuladen (…vgl. die BFH-Urteile III 25/65 U, a. a. O., unter II. 3.; IV 90/64 vom 21. Oktober 1966, BFH 87, 551, BStBl III 1967, 433;… IV R 281/66, a. a. O.; ähnlich auch IV R 5/67 vom 4. April 1968, BFH 92, 465, BStBl II 1968, 669). - BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen …
Da es lediglich um die Anerkennung einer stillen Gesellschaft geht, schätzt der Senat den Streitwert der Revision unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nach freiem Ermessen (§ 140 Abs. 3 FGO) auf 1 500 DM (vgl. das Urteil des Senats IV 90/64 vom 21. Oktober 1966, BFH 87, 551, BStBl III 1967, 433).
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