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Rechtsprechung
   BFH, 16.08.1967 - VI 21/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1037
BFH, 16.08.1967 - VI 21/65 (https://dejure.org/1967,1037)
BFH, Entscheidung vom 16.08.1967 - VI 21/65 (https://dejure.org/1967,1037)
BFH, Entscheidung vom 16. August 1967 - VI 21/65 (https://dejure.org/1967,1037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 55
  • NJW 1968, 815
  • BStBl III 1967, 755
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.08.1967 - VI 170/65

    Vermögensrechtliche Behandlung von Aussteuern, die Eltern einer Tochter bei der …

    Auszug aus BFH, 16.08.1967 - VI 21/65
    In dem Grundsatzurteil VI 170/65 vom 16. August 1967 (BFH 89, 447, BStBl III 1967, 700) hat der Senat die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Gewährung einer Aussteuer an eine heiratende Tochter als außergewöhnliche Belastung der Eltern anerkannt werden kann, nochmals geprüft und hat seine bisherige Rechtsprechung teilweise geändert, vor allem in der Hinsicht, daß er unter dem Einfluß des Gleichberechtigungsgesetzes nunmehr eine Aussteuer an eine heiratende Tochter bei der Anwendung des § 33 EStG nicht anders beurteilt als die Ausstattung, die einem Sohn bei der Verheiratung zur Erstausstattung der Wohnung gegeben wird.
  • BFH, 28.02.1964 - VI 104/63 U

    Aussteueraufwendungen als eine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 16.08.1967 - VI 21/65
    Für die Frage, ob ein Vermögen unerheblich ist, bieten die im Abschn. 188 Abs. 8 EStR 1962 gegebenen Grenzen eine brauchbare Schätzungsgrundlage, wie der Senat im Urteil VI 104/63 U vom 28. Februar 1964 (BFH 79, 97, BStBl III 1964, 268) ausgesprochen hat.
  • BFH, 07.05.1968 - II 32/62
    Die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen wäre nicht gerechtfertigt, wenn sich der Senat der Rechtsauffassung anschließen könnte, die der VI. Senat des BFH in den Urteilen VI 21/65 vom 16. August 1967 und VI R 72/67 vom 18. August 1967, BFH 90, 55, 67, BStBl III 1967, 755, 760, für die Rechtsanwendung bei Verschärfung der Rechtsprechung zum Nachteil des Steuerpflichtigen vertreten hat.
  • BFH, 07.05.1968 - II R 32/62

    Organvertrag - Ergebnisabführungsvertrag - Tochtergesellschaft - Unternehmerische …

    Die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen wäre nicht gerechtfertigt, wenn sich der Senat der Rechtsauffassung anschließen könnte, die der VI. Senat des BFH in den Urteilen VI 21/65 vom 16. August 1967 und VI R 72/67 vom 18. August 1967, BFH 90, 55, 67, BStBl III 1967, 755, 760, für die Rechtsanwendung bei Verschärfung der Rechtsprechung zum Nachteil des Steuerpflichtigen vertreten hat.
  • BFH, 24.05.1968 - VI 394/65

    Gewährung des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) …

    Die Vorentscheidung entspricht insoweit der Rechtsprechung des Senats, besonders in den Urteilen VI 21/65 vom 16. August 1967 (BFH 90, 55, BStBl III 1967, 755) und VI R 22/66 vom 16. August 1967 (BFH 90, 57, BStBl III 1967, 756).
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