Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1968 - III 116/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einsetzung des Feuerkassenwertes bei der Ermittlung des Gebäudewertes in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 32
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.06.1966 - III 294/63
Auszug aus BFH, 08.03.1968 - III 116/65
Der Senat hält an seiner Entscheidung III 294/63 vom 3. Juni 1966 (BFH 86, 441) fest, nach der in die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Ermittlung des früheren Gebäudewerts nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 der 18. AbgabenDV-LA in Hamburg auf entsprechenden Antrag der Feuerkassenwert ohne Vornahme einer AfA einzusetzen ist.Zusammenfassung: Der Senat hält an seiner Entscheidung III 294/63 vom 3. Juni 1966 (BFH 86, 441) fest, nach der in die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Ermittlung des früheren Gebäudewerts nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 der 18. AbgabenDV-LA in Hamburg auf entsprechenden Antrag der Feuerkassenwert ohne Vornahme einer AfA einzusetzen ist.
Hinsichtlich der Frage, ob von dem Feuerkassenwert eine AfA abzusetzen sei, setzt sich das FA mit dem während des Streitverfahrens ergangenen Urteil des Senats III 294/63 vom 3. Juni 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 441 - BFH 86, 441 -) auseinander und führt dazu u.a. folgendes aus: Es sei nicht unbeachtlich, daß der Wiederaufbau in der Zeit vom 1. Juli 1948 bis 7. August 1950 durchgeführt worden sei, demnach noch vor Ergehen der Verordnung über Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung für neugeschaffenen Wohnraum (I. BVO) vom 20. November 1950 (BGBl I 1950, 753).
Der erkennende Senat hat in dem Urteil III 294/63 vom 3. Juni 1966, a.a.O., ausgesprochen, daß in die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Ermittlung des früheren Gebäudewerts nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 der 18. AbgabenDV-LA in Hamburg auf entsprechenden Antrag der Feuerkassenwert ohne Vornahme einer AfA einzusetzen ist.
Der Senat hat deshalb in dem Urteil III 294/63 vom 3. Juni 1966 (a.a.O.) zum Beweis dafür, daß in Hamburg grundsätzlich der Feuerkassenwert im Sinne des § 8 der I. BVO zugelassen ist, nicht auf das anonyme Muster über die Wirtschaftlichkeitsberechnung und dessen Erläuterungen, sondern auf die Grundsätze vom 22. Oktober 1951 zurückgegriffen.
Der Senat sieht somit keine Veranlassung, von seiner Entscheidung III 294/63 vom 3. Juni 1966 (a.a.O.) abzugehen.
- BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
Auszug aus BFH, 08.03.1968 - III 116/65
Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 5-7/66 vom 18. Juli 1967 (BFH 90, 150, BStBl II 1968, 56) gehört die Entscheidung, die Zuziehung eines Bevollmächtigten sei für das Vorverfahren notwendig gewesen, sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren.
- BFH, 26.06.1970 - III R 56/69
Berichtigung eines HGA-Bescheides - Art der Fehleraufdeckung - Bezugsfertigkeit …
Der RFH und der BFH sind in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Vorschrift des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO verfassungsgemäß ist und daß sie auch auf Bescheide über Lastenausgleichsabgaben Anwendung findet (s. z. B. die Entscheidung des erkennenden Senats III 89/64 U vom 15. Oktober 1964, BFH 81, 291, BStBl III 1965, 104; III 116/65 vom 8. März 1968, BFH 92, 32, und III 92/63 vom 30. Mai 1968, BFH 92, 239, BStBl II 1968, 480).
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