Rechtsprechung
| BFH, 19.09.1969 - III R 105/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abziehbarkeit von zum Erwerb einer vermögensteuerbefreiten Schachtelbeteiligung an einer französischen Tochtergesellschaft aufgenommenen Schulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 97, 382
- DB 1970, 1255
- BStBl II 1970, 203
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
Auszug aus BFH, 19.09.1969 - III R 105/66
Welche Sachverhaltselemente so wichtig sind, daß ihre Verschiedenheit eine ungleiche Behandlung rechtfertigt, ist grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen (BVerfG-Beschluß 1 BvR 241/56 vom 21. Februar 1957, BVerfGE 6, 273 [280]). - BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BFH, 19.09.1969 - III R 105/66
Die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfG-Beschluß 2 BvF 1/60 vom 16. Mai 1961, BVerfGE 12, 341 [348]). - BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus BFH, 19.09.1969 - III R 105/66
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist daher nur dann verletzt, wenn die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (BVerfG-Beschluß 1 BvR 375/62 vom 1. Juli 1964, BVerfGE 18, 121 [124]). - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56
Scheineheliche Kinder
Auszug aus BFH, 19.09.1969 - III R 105/66
Der Gleichheitssatz wird nur verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so eindeutig sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - 1 BvL 39, 44/56 vom 17. März 1959, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 9 S. 201 [206] - BVerfGE 9, 201 [206] -).
- BFH, 08.11.2000 - II R 37/98
Grundstücke im Beitrittsgebiet; vermögenssteuerrechtliche Behandlung
Würde der Gesetzgeber Verbindlichkeiten zum Erwerb steuerbefreiter Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Gesamtvermögens zum Abzug zulassen, so wäre dies eine Steuervergünstigung, für die es nur dann eine Veranlassung gäbe, wenn die Steuerbefreiung des Wirtschaftsguts als Steuervergünstigung konzipiert wäre (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. September 1969 III R 105/66, BFHE 97, 382, BStBl II 1970, 203). - BFH, 28.01.1972 - III R 4/71
Schachtelbeteiligung - Schulden - Wirtschaftlicher Zusammenhang - …
Der Senat sieht in der oben dargestellten und schon in den Urteilen III R 21/67 vom 19. Dezember 1969 (BFH 97, 387, BStBl II 1970, 201) und III R 105/66 vom 19. September 1969 (BFH 97, 382, BStBl II 1970, 203) vertretenen Rechtsauffassung keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. - BFH, 14.11.1969 - III R 10/68
Wirtschaftsgüter - Vermögensteuerbefreiung - Wasserkraftwerke - Einheitsbewertung …
Nach § 62 Abs. 1 BewG sind die mit den Anlagen wirtschaftlich in Zusammenhang stehenden Schulden bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens ebenfalls nicht zu berücksichtigen (vgl. zum Verhältnis des § 59 Nr. 1 BewG zu § 62 Abs. 1 BewG auch das Urteil des Senats III R 105/66 vom 19. September 1969 -- Slg. 97, 382, BStBl II 1970, 203 --). - FG Hessen, 08.05.2003 - 4 K 3039/00
Einheitsbewertung; Betriebsvermögen; Schulden; Wesentlicher Anteil; Ausländische …
Hieraus folgt, was zwischen den Beteiligten nicht streitig ist, dass Verbindlichkeiten zur Anschaffung steuerbegünstigter ausländischer Schachtelbeteiligungen im Rahmen der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht steuermindernd in Abzug gebracht werden können (s.a. die BFH-Urteile vom 19. September 1969 III R 105/66, BStBl II 1970, 203, und vom 28. Januar 1972 III R 4/71, BStBl. II 1972, 416).
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