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   BFH, 04.03.1993 - X R 70/91   

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https://dejure.org/1993,1363
BFH, 04.03.1993 - X R 70/91 (https://dejure.org/1993,1363)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1993 - X R 70/91 (https://dejure.org/1993,1363)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1993 - X R 70/91 (https://dejure.org/1993,1363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlehendsverträge als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 156
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - X R 70/91
    Die Vermögensbereiche der Beteiligten stehen sich von vornherein selbständig gegenüber, wenn der Gläubiger das Darlehen allein aus seinen Mitteln gewährt (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838).

    Der Hinweis der Klägerin auf das BFH-Urteil in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838 verhilft der Revision nicht zum Erfolg.

  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - X R 70/91
    Der erkennende Senat konnte dahingestellt sein lassen, ob im Streitfall die in seinem Urteil vom 12. Februar 1992 X R 121/88 (BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468) aufgestellten Grundsätze zur Auslegung des § 12 Nr. 2 EStG anwendbar sind und die Klage schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben kann.

    Weiterhin kann offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung von Darlehenszinsen als betrieblich veranlaßt vereinbar wäre mit den Grundsätzen des Großen Senats des BFH zur betrieblichen Entstehung von Schulden (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.3.; Senatsurteil in BFHE 167, 119, 126 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - X R 70/91
    Weiterhin kann offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung von Darlehenszinsen als betrieblich veranlaßt vereinbar wäre mit den Grundsätzen des Großen Senats des BFH zur betrieblichen Entstehung von Schulden (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.3.; Senatsurteil in BFHE 167, 119, 126 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468).
  • BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15

    Abzinsung von Angehörigendarlehen

    Denn Darlehen unter nahen Angehörigen, die --wie vorliegend-- nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, sind trotz fehlender Sicherheiten steuerrechtlich anzuerkennen, wenn das Rechtsgeschäft --wie im Streitfall-- von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen und tatsächlich durchgeführt wurde (BFH-Urteile in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393; in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88, BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911, und vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93

    Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an

    Auch die fehlende verkehrsübliche Sicherung des Darlehensanspruchs wird bei langfristigen Darlehen als Indiz für die außerbetriebliche Veranlassung des Darlehens gewertet, wobei als langfristig jedenfalls Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590; vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    bb) Eine andere Beurteilung ist ferner nicht deshalb geboten, weil nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung des BFH bei der erforderlichen Gesamtwürdigung (vgl. hierzu vorstehend Abschn. II. 1. der Gründe) die fehlende Besicherung von Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, dann der Anerkennung des vertragsgemäß geleisteten Zins- oder Vergütungsaufwands als Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht entgegensteht, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander insbesondere wirtschaftlich unabhängigen Verwandten geschlossen wird (BFH-Urteile in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88, BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911; vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).
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