Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.03.1994

Rechtsprechung
   BFH, 18.03.1994 - III R 6/92   

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https://dejure.org/1994,7246
BFH, 18.03.1994 - III R 6/92 (https://dejure.org/1994,7246)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1994 - III R 6/92 (https://dejure.org/1994,7246)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1994 - III R 6/92 (https://dejure.org/1994,7246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    EStG § 4
    Grundstücksentnahme durch wohnungsrechtliche Aufteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Grundstücksentnahme infolge Teilung (§ 4 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 18.03.1994 - III R 6/92
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) sind dann, wenn ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung oder Eigengebrauch genutzt wird, die einzelnen Gebäudeteile gesondert zu behandeln, sei es als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen, sei es als Privatvermögen.
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 18.03.1994 - III R 6/92
    In besonders gelagerten Fällen kann ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden läßt (vgl. BFH-Entscheidung vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 18.03.1994 - III R 6/92
    Dieses Wahlrecht bestand jedoch nur dann, wenn es sich bei dem bebauten Grundstück um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424).
  • BFH, 02.10.1980 - IV R 42/79

    Ehegatte - Errungenschaftsgemeinschaft - Gegenbeweis - Ehegatten als

    Auszug aus BFH, 18.03.1994 - III R 6/92
    Nach Abschn. 14 Abs. 4 EStR bestand ein Wahlrecht, das von der Rechtsprechung gebilligt wurde (vgl. u.a. das BFH-Urteil vom 2. Okober 1980 IV R 42/79, BFHE 131, 497, BStBl II 1981, 63), auch die privatgenutzten Grundstücksteile, soweit diese von untergeordneter Bedeutung waren, dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zuzuordnen.
  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    Es wurde hierdurch nur in zwei selbständige Wirtschaftsgüter geteilt (BFH-Urteil vom 18. März 1994 III R 6/92, BFH/NV 1994, 780).
  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

    So werden z. B. von der Rechtsprechung Eigentumswohnungen als selbständige Wirtschaftsgüter beurteilt (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 13. März 1984 IX R 8/79, BFHE 141, 193, BStBl II 1984, 578, und vom 18. März 1994 III R 6/92, nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 07.02.2017 - 2 K 142/15

    Einkommensteuer: Zur steuerfreien Entnahme des Grund und Bodens bei Beendigung

    In besonders gelagerten Fällen kann ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden lässt (BFH-Urteil vom 18.03.1994 III R 6/92 BFH/NV 1994, 780).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.03.1994 - IX R 107/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5419
BFH, 15.03.1994 - IX R 107/91 (https://dejure.org/1994,5419)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1994 - IX R 107/91 (https://dejure.org/1994,5419)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1994 - IX R 107/91 (https://dejure.org/1994,5419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Begünstigung eines Veräußerers durch eine Gewährung von Jahresabsetzung für Abnutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Abzug der degressiven Abschreibung (AfA) im Veräußerungsjahr (§ 7 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.08.1977 - VIII R 93/74

    AfA nach § 7 Abs. 5 EStG sind im Jahr der Veräußerung des Gebäudes nur

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - IX R 107/91
    Der VIII.Senat des BFH hat daher für den Fall der Veräußerung eines Gebäudes degressive AfA nicht in Höhe des Jahresbetrags, sondern nur zeitanteilig als zulässig angesehen (Urteil vom 18. August 1977 VIII R 93/74, BFHE 123, 180, BStBl II 1977, 835).

    Eine Begünstigung des Veräußerers durch Gewährung der Jahres-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG ist aus den im Urteil in BFHE 123, 180, BStBl II 1977, 835 genannten Gründen nicht gerechtfertigt.

    Die Rechtslage ist insoweit anders zu beurteilen als im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, für das durch den Abzug der vollen degressiven AfA ein Bauanreiz geschaffen werden soll (BFH-Urteile vom 19. Februar 1974 VIII R 114/69, BFHE 112, 131, BStBl II 1974, 704, und in BFHE 123, 180, BStBl II 1977, 835).

    Der Hinweis des FG auf die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, die nach der BFH-Rechtsprechung im Veräußerungsjahr in voller Höhe abgezogen werden können (BFH in BFHE 66, 182, BStBl III 58, 72, und in BFHE 123, 180, BStBl II 1977, 835), führt wegen des unterschiedlichen Regelungsinhalts dieser Vorschrift zu keiner anderen Beurteilung.

  • BFH, 13.12.1957 - VI 234/56 U

    Steuerliche Sonderabschreibung der Herstellungskosten eines Wohngebäudes durch

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - IX R 107/91
    Grundsätzlich können AfA nur für den Zeitraum in Anspruch genommen werden, in dem ein Wirtschaftsgut zur Einkünfteerzielung genutzt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1957 VI 234/56 U, BFHE 66, 182, BStBl III 1958, 72).

    Der Hinweis des FG auf die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, die nach der BFH-Rechtsprechung im Veräußerungsjahr in voller Höhe abgezogen werden können (BFH in BFHE 66, 182, BStBl III 58, 72, und in BFHE 123, 180, BStBl II 1977, 835), führt wegen des unterschiedlichen Regelungsinhalts dieser Vorschrift zu keiner anderen Beurteilung.

  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 114/69

    Bemessung der AfA bei Miteigentümern eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - IX R 107/91
    Die Rechtslage ist insoweit anders zu beurteilen als im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, für das durch den Abzug der vollen degressiven AfA ein Bauanreiz geschaffen werden soll (BFH-Urteile vom 19. Februar 1974 VIII R 114/69, BFHE 112, 131, BStBl II 1974, 704, und in BFHE 123, 180, BStBl II 1977, 835).
  • BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95

    Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern

    Dieser Beurteilung steht die zu § 7 Abs. 5 EStG ergangene Rechtsprechung nicht entgegen, nach der die degressive AfA im Jahr der Fertigstellung voll, im Jahr der Veräußerung jedoch nur zeitanteilig abgezogen werden kann (dazu Senatsurteil vom 15. März 1994 IX R 107/91, BFH/NV 1994, 780, m. w. N.).
  • BFH, 14.11.2007 - XI R 37/06

    Berechnung des Entnahmegewinns bei überhöht in Anspruch genommenen Gebäude-AfA

    Denn da AfA nur für den Zeitraum in Anspruch genommen werden können, in dem ein Wirtschaftsgut zur Einkünfteerzielung genutzt wird, sind sie bei unterjähriger Entnahme nur zeitanteilig nach angefangenen Monaten zulässig (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 1977 VIII R 93/74, BFHE 123, 180, BStBl II 1977, 835; vom 15. März 1994 IX R 107/91, BFH/NV 1994, 780; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7 Rz 92, 175).
  • FG München, 18.05.2010 - 13 K 1288/07

    Anspruch einer Erbengemeinschaft auf degressive AfA in voller Jahreshöhe nach § 7

    R 7.4 EStR 2005 soll ausschließen, dass einem Steuerpflichtigen für ein Wirtschaftsgut, das er etwa aufgrund Selbstnutzung oder durch Veräußerung (BFH-Urteil vom 15. März 1994 IX R 107/91, BFH/NV 1994, 780) während eines Teils des Jahres nicht zur Einkunftserzielung genutzt hat, die volle degressive Jahres-AfA gewährt wird.
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