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Rechtsprechung
   BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92   

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https://dejure.org/1995,4238
BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92 (https://dejure.org/1995,4238)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1995 - IX R 41/92 (https://dejure.org/1995,4238)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1995 - IX R 41/92 (https://dejure.org/1995,4238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich einer Vermietung eines Einfamilienhauses an eine minderjährige Tochter und Bestimmung der Vermietereigenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 122
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 36/90

    Unentgeltliche Nießbrauchbestellung an Grundstück zugunsten des Kindes und

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
    Auch der nur befristet Nutzungsberechtigte kann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Oktober 1990 IV R 36/90, BFHE 162, 321, BStBl II 1991, 205, unter d, m. w. N.).

    Sie dient allein dem Zweck, einkommensteuerrechtlich nicht abziehbare Unterhaltszahlungen (vgl. § 12 EStG) steuermindernd als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 162, 321, BStBl II 1991, 205; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, unter 2. a).

  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
    Er muß regelmäßig Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein (Senatsurteil vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992; 506, m. w. N.).

    Erlangen die minderjährigen Kinder durch das Bestellen des Nießbrauchs nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil oder haben sie das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet, so müssen sie bei der Begründung des Nutzungsrechts durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden (Senatsurteile vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744, und in BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
    Ein Ergänzungspfleger brauchte bei dem Vertragsabschluß nicht mitzuwirken (BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299).

    In solchen Fällen hat der BFH die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Kind zugerechnet und keinen Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (BFH-Urteile in BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299; in BFH/NV 1991, 744).

  • BFH, 19.03.1991 - IX R 247/87

    Ermittlung der Einkunftserzielung durch Bestellung des Nießbrauchs an einem

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
    Erlangen die minderjährigen Kinder durch das Bestellen des Nießbrauchs nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil oder haben sie das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet, so müssen sie bei der Begründung des Nutzungsrechts durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden (Senatsurteile vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744, und in BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506).

    In solchen Fällen hat der BFH die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Kind zugerechnet und keinen Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (BFH-Urteile in BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299; in BFH/NV 1991, 744).

  • BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83

    Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
    Auch eine nur schuldrechtlich gesicherte Rechtsposition kann zu einer solchen Zurechnung führen (Senatsurteil vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605, m. w. N.).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90

    Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
    Ein Gestaltungsmißbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteil vom 25. Januar 1994 IX R 97--98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738, m. w. N.).
  • BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88

    1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
    Sie dient allein dem Zweck, einkommensteuerrechtlich nicht abziehbare Unterhaltszahlungen (vgl. § 12 EStG) steuermindernd als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 162, 321, BStBl II 1991, 205; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, unter 2. a).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

    Auch der nur befristet Nutzungsberechtigte kann nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122 m.w.N.; einschränkend Urteil vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079: Befristung ist (nur) dann von Bedeutung, wenn diese als Eingriff in die Dispositionsbefugnis des begünstigen Nutzungsberechtigten anzusehen ist).

    Dementsprechend hat der BFH für den Fall, dass das Mietverhältnis vom nießbrauchsberechtigten Kind - vertreten durch seine Eltern - mit einem fremden Dritten begründet wurde, eine der vorliegend streitbefangenen vergleichbare Gestaltung trotz des Unterhaltscharakters des Nießbrauchs nicht als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO angesehen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04

    Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als

    Auch ein schuldrechtliches Nutzungsrecht kann zu einer Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 EStG führen (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, und vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605, m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 28. März 1995 IX R 126/89, BFHE 177, 412, BStBl II 1997, 121).

    Bestellen Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Nießbrauch (Nutzungsrecht) an einem Grundstück, ist des Weiteren erforderlich, dass dies aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Vertrages erfolgt und die Beteiligten die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchführen (z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506; in BFH/NV 1996, 122).

    Das kann auch im Wege eines --zivilrechtlich zulässigen (vgl. Staudinger/Promberger, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 1030 ff. Rz 16)-- schuldrechtlichen Nießbrauchs (Nutzungsrechts) geschehen, etwa weil der Grundstücksnießbrauch nicht im Grundbuch eingetragen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605; vom 16. Oktober 1984 IX R 89/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und in BFH/NV 1996, 122) oder --wie hier-- von vornherein nur schuldrechtlich begründet wurde.

  • BFH, 17.10.2001 - I R 97/00

    EStG § 20; AO 1977 § 42 Satz 1; KStG § 8 Abs. 1

    Entsprechendes gilt bei der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung und deren anschließender Vermietung durch den Nutzungsberechtigten (BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122; vom 10. Oktober 2000 IX R 11/97, BFH/NV 2001, 586).
  • FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 8529/98

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei lediglich schuldrechtlich

    Das ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen; er muss Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein (BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, vom 13. Oktober 1992 IX R 17/88, BFH/NV 1993, 227, vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506, vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605, vom 25. April 1995 IX R 41/92 BFH/NV 1996, 122).

    14. März 1989 IX R 107/85, BFH/NV 1989, 694, vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506, vom 25. April 1995 IX R 41/92 BFH/NV 1996, 122).

    Da jedoch auch die Vereinbarung eines dem Nießbrauch im Ergebnis entsprechenden Nutzungsrechts auf schuldrechtlicher Grundlage zulässig ist, kann auch eine nur schuldrechtlich gesicherte Rechtsposition zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, wenn das Nutzungsrecht tatsächlich durchgeführt wird (BFH-Urteile vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, BStBl II 1986, 605, vom 25. April 1995 IX R 41/92 BFH/NV 1996, 122 m.w.N.; ferner BMF-Schreiben vom 24. Juli 1998 IV B 3 - S 2253 - 59/98, BStBl I 1998, 914).

  • BFH, 20.06.2023 - IX R 8/22

    Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder

    Es handelt sich nicht um einen Fall des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (Senatsurteil vom 25.04.1995 - IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21

    Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts

    Bestellen z.B. Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Nießbrauch (oder ein Nutzungsrecht) an einem (vermieteten) Grundstück, ist --zur klaren Trennung der verschiedenen Vermögensbereiche (vgl. Senatsurteil vom 25.04.1995 - IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, unter 1.a; Drüen in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 21 Rz B 219)-- des Weiteren erforderlich, dass dies aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags erfolgt und die Beteiligten die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchführen.
  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

    Bestellen Eltern ihren minderjährigen Kindern den Nießbrauch an einem Grundstück, ist weiter Voraussetzung für die Tatbestandsverwirklichung durch die Kinder, dass zu ihren Gunsten ein bürgerlich-rechtlich wirksames Nutzungsrecht begründet worden ist und die Beteiligten die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchführen (z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1991 IX R 247/87, BFH/NV 1991, 744; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).
  • BFH, 26.04.2006 - IX R 22/04

    Obligatorisches Nutzungsrecht; Eintritt in Mietvertrag

    Auch demjenigen können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugerechnet werden, der ein schuldrechtliches Nutzungsrecht am Grundstück hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).
  • FG Niedersachsen, 27.01.2000 - 5 K 53/98

    Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Bestellung eines den

    Die Kläger meinen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien den Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen und beantragen unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 25. April 1995 (Az.: IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122) sinngemäß,.

    In seiner Entscheidung vom 25.4.1995 (Az.: IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122) hat der Bundesfinanzhof zwar entschieden, dass auch der nur befristet Nutzungsberechtigte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen kann und eine nicht unbefristete Bestellung des Nutzungsrechts insoweit bedeutungslos ist (vgl. auch Urteil des BFH vom 18.10.1990 IV R 36/90, BFHE 162, 321, BStBl II 1991, 205, unter d, m. w. N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.03.2022 - 16 K 4112/20

    Zuwendungsnießbrauch an Kinder bei Vermietung des Grundstücks an eine GmbH, deren

    Auch im Urteil vom 25.04.1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, Juris, Rn. 16, 17 hat der BFH einen Zuwendungsnießbrauch anerkannt, bei der das Einfamilienhaus an fremde Dritte vermietet war.
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

  • BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04

    Alleiniges Nutzungsrecht von Miterben

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97

    Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind

  • FG Münster, 13.04.2000 - 2 K 1532/97

    Verkauf und Rückerwerb von Software zwischen nahen Angehörigen

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 291/06

    Rechtmäßigkeit der Erfassung von Rentenzahlungen aus einer Leibrentenversicherung

  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 3338/06

    Zurechnung von Einkünften aus bestehenden Mietverhältnissen bei Vereinbarung

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.02.2000 - 1 K 3237/98

    Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95   

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https://dejure.org/1995,4997
BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95 (https://dejure.org/1995,4997)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1995 - VI R 41/95 (https://dejure.org/1995,4997)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1995 - VI R 41/95 (https://dejure.org/1995,4997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95
    Es hat auf die Beschwerde des Klägers die Revision unter Hinweis auf die zwischenzeitlich geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten (Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) zugelassen.

    Der Senat hat jedoch in dem nach Erlaß der Vorentscheidung veröffentlichten Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 seine Rechtsprechung zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten geändert.

    Nichtverheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Schulausbildung weiterhin -- wenn auch gegen Kostenbeteiligung -- ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, 183, unter Nr. 6 der Entscheidungsgründe; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94, BFH/NV 1995, 501, 502; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. März 1995 IV B 6 -- S 2352 -- 8/95, BStBl I 1995, 168).

    Das FG wird im zweiten Rechtsgang die Tatsachen festzustellen haben, die unter Berücksichtigung der in dem Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 aufgestellten Grundsätze für die Annahme einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung bei einem Ledigen entscheidungserheblich sind.

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 34/94

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95
    Nichtverheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Schulausbildung weiterhin -- wenn auch gegen Kostenbeteiligung -- ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, 183, unter Nr. 6 der Entscheidungsgründe; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94, BFH/NV 1995, 501, 502; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. März 1995 IV B 6 -- S 2352 -- 8/95, BStBl I 1995, 168).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

    Auch der nur befristet Nutzungsberechtigte kann nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122 m.w.N.; einschränkend Urteil vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079: Befristung ist (nur) dann von Bedeutung, wenn diese als Eingriff in die Dispositionsbefugnis des begünstigen Nutzungsberechtigten anzusehen ist).

    Dementsprechend hat der BFH für den Fall, dass das Mietverhältnis vom nießbrauchsberechtigten Kind - vertreten durch seine Eltern - mit einem fremden Dritten begründet wurde, eine der vorliegend streitbefangenen vergleichbare Gestaltung trotz des Unterhaltscharakters des Nießbrauchs nicht als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO angesehen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

    Auch demjenigen können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugerechnet werden, der ein schuldrechtliches Nutzungsrecht am Grundstück hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Urteile vom 26. April 2006 IX R 22/04, BFH/NV 2006, 2046, und vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97

    Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind

    Zu Recht geht das FG zunächst davon aus, dass auch die zeitlich begrenzte Überlassung einer Wohnung von den Eltern an ihre Kinder zur Nutzung mit steuerrechtlicher Wirkung möglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, zur schuldrechtlichen Verpflichtung; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299, zur zeitlich begrenzten Einräumung eines Nießbrauchsrechts; vgl. ferner Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Juli 1998, BStBl I 1998, 914 Tz. 7).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.10.1999 - III 1004/98

    Eigener Hausstand bei Nießbrauchsrecht zugunsten Dritter

    Ein eigener Hausstand erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass er aus eigenem Recht (z.B. Eigentum, eigener Mietvertrag) genutzt wird, wobei auch ein gemeinsames bzw. abgeleitetes Recht ausreichen kann (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1994 VI R 62/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 180; vom 05. Oktober 1994 VI R 34/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 501 und vom 22. September 1995 VI R 41/95, BFH/NV 1996, 122).
  • FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94

    Doppelte Haushaltsführung; Ledig; Verpflegungsmehraufwand; Eigener Hausstand -

    Nicht verheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin - wenn auch gegen Kostenbeteiligung - ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteil vom 22.09.1995 VI R 41/95 BFH/NV 1996, 122 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 431/90

    Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für die

    Davon abgesehen fehlt auch der Nachweis, daß der Kläger nach seiner dauernden Trennung und Scheidung von seiner zweiten Ehefrau (...) die Wohnung in A. (weiterhin) aus eigenem Recht (z.B. Eigentum, eigener Mietvertrag) genutzt (vgl. Urteile des BFH vom 19. Januar 1996 VI R 68/95, BFH/NV 1996, 403, und vom 22. September 1995 VI R 41/95, BFH/NV 1996, 122) und so einen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG unterhalten hat.
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