Rechtsprechung
BFH, 25.06.1999 - V B 107/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Betrieb einer Autobusvermietung - Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Unternehmer - Strohmann - Prozeßkostenhilfe
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sog. Strohmann; Null-Festsetzung wegen fehlender Unternehmereigenschaft, Beschwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1649
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.01.1995 - VII R 144/92
Vorsteuerüberschuß - Erstattungsanspruch
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - V B 107/98
Jedoch könnte das Interesse an dieser Festsetzung darin liegen, daß der Kläger bei Festsetzung der Steuer auf Null wegen fehlender Unternehmereigenschaft unter Berufung auf die Rechtsprechung des VII. Senats des BFH (Urteil vom 24. Januar 1995 VII R 144/92, BFHE 177, 8, BStBl II 1995, 862) geltend machen kann, es könne sich daraus zu seiner Entlastung ein Erstattungsanspruch des FA auf Rückzahlung des auf der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 1994 beruhenden und abgetretenen Überschusses in Höhe von 65 250 DM gegen den Abtretungsempfänger (Verkäufer der drei Omnibusse) ergeben. - BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94
Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren
Auszug aus BFH, 25.06.1999 - V B 107/98
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO), wenn hierfür bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 1995 IX B 168/94, BFH/NV 1996, 64).
- BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen aber für Rechnung eines anderen auf, der aus welchen Gründen auch immer nicht selbst als berechtigter bzw. verpflichteter Vertragspartner in Erscheinung treten will, ist zivilrechtlich grundsätzlich nur der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. Oktober 1996 XI ZR 319/95, Neue Juristische Woche-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1997, 238;… Kramer in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch --MünchKomm--, 4. Aufl., § 117 BGB Rz. 14, m.w.N.); dementsprechend sind auch dem sog. Strohmann die Leistungen zuzurechnen, die der sog. Hintermann berechtigterweise im Namen des Strohmanns tatsächlich ausgeführt hat (…BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 V B 198/00, BFH/NV 2002, 78, unter 3. b; vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649); soweit dem Urteil des XI. Senats des BFH vom 13. Juli 1994 XI R 97/92 (…BFH/NV 1995, 168) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der erkennende Senat hieran nicht fest. - BFH, 18.10.2023 - XI R 4/20
Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht …
Soweit das FG die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2011 und 2012 zu Unrecht aufgehoben haben könnte, weil der Kläger Unternehmer ist und deshalb eine Umsatzsteuer festzusetzen wäre, ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 25.06.1999 - V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649;… BFH-Urteil vom 15.04.2010 - V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, Rz 17 f.) das FA insoweit nicht beschwert und hat der insoweit möglicherweise beschwerte Kläger keine Revision eingelegt. - BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts
Letzteres ist, wie der Senat mit Beschluss vom 25. Juni 1999 V B 107/98 (BFH/NV 1999, 1649) entschieden hat, z.B. dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer Festsetzung der Steuer auf 0 EUR wegen fehlender Unternehmereigenschaft die Beschwer darauf stützt, es könne sich zu seiner Entlastung ein Erstattungsanspruch des FA auf Rückzahlung eines abgetretenen Überschusses gegen den Abtretungsempfänger ergeben.
- BFH, 02.01.2018 - XI B 81/17
Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte in Strohmann-Fällen
b) Darüber hinaus ist aber, was die Klägerin nicht hinreichend berücksichtigt hat, durch die ständige Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1990 V B 29/90, BFH/NV 1993, 55, juris, Rz 12;… vom 30. Juli 1990 V B 48/90, BFH/NV 1991, 62, Rz 9; vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, unter II.2., Rz 8;… vom 20. Februar 2001 V B 191/00, BFH/NV 2001, 1152, unter II., Rz 10;… vom 30. Mai 2007 V B 186/06, BFH/NV 2007, 1934, unter II.2., Rz 12; BFH-Urteil vom 22. September 2005 V R 52/01, BFHE 211, 562, BStBl II 2006, 278, unter II.1., Rz 10) geklärt, dass in Fällen, in denen eine Person ein Gewerbe angemeldet hat oder Inhaber einer Konzession ist, diese Person grundsätzlich als Unternehmer anzusehen ist, weil zu den maßgeblichen Indizien u.a. das Auftreten nach außen --auch das Auftreten gegenüber den Behörden und dem FA-- gehört. - BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt …
bb) Ebenso ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.06.1990 - V B 29/90, BFH/NV 1993, 55, juris, unter II.;… vom 30.07.1990 - V B 48/90, BFH/NV 1991, 62; vom 25.06.1999 - V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, unter II.2.;… vom 20.02.2001 - V B 191/00, BFH/NV 2001, 1152, unter II.;… vom 30.05.2007 - V B 186/06, BFH/NV 2007, 1934, unter II.2.; BFH-Urteil vom 22.09.2005 - V R 52/01, BFHE 211, 562, BStBl II 2006, 278, unter II.1.;… BFH-Beschluss vom 03.02.2021 - XI B 45/20, BFH/NV 2021, 673, Rz 37) in Fällen, in denen eine Person ein Gewerbe angemeldet hat oder Inhaber einer Konzession ist, diese Person grundsätzlich als leistender Unternehmer anzusehen, weil zu den maßgeblichen Indizien unter anderem das Auftreten nach außen --auch das Auftreten gegenüber den Behörden und dem FA-- gehört. - BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20
Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; …
Dies wäre erforderlich gewesen, da nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.06.1990 - V B 29/90, BFH/NV 1993, 55, juris, Rz 12;… vom 30.07.1990 - V B 48/90, BFH/NV 1991, 62, Rz 9; vom 25.06.1999 - V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, unter II.2., Rz 8;… vom 20.02.2001 - V B 191/00, BFH/NV 2001, 1152, unter II., Rz 10;… vom 30.05.2007 - V B 186/06, BFH/NV 2007, 1934, unter II.2., Rz 12;… vom 02.01.2018 - XI B 81/17, BFH/NV 2018, 457, Rz 19; BFH-Urteil vom 22.09.2005 - V R 52/01, BFHE 211, 562, BStBl II 2006, 278, unter II.1., Rz 10) in Fällen, in denen eine Person ein Gewerbe angemeldet hat oder Inhaber einer Konzession ist, diese Person grundsätzlich als leistender Unternehmer anzusehen ist, weil zu den maßgeblichen Indizien u.a. das Auftreten nach außen --auch das Auftreten gegenüber den Behörden und dem FA-- gehört. - FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1354/02
Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug
Der "Strohmann" erfüllt auch für Zwecke der Umsatzsteuer eine eigene Verpflichtung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.01.1999 V R 4/98, BStBl. II 1999, 628, 629), so dass ihm auch Leistungen zuzurechnen sind, die der sog. "Hintermann" berechtigterweise im Namen des Strohmanns tatsächlich ausgeführt hat (vgl. BFH-Beschlüsse v. 18.07.2001 V B 198/00, BFH/NV 2002, 78, 80 und v. 25.06.1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, 1650). - FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1356/02
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug trotz unrichtiger Rechnung aus …
Der "Strohmann" erfüllt auch für Zwecke der Umsatzsteuer eine eigene Verpflichtung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.01.1999 V R 4/98, BStBl. II 1999, 628, 629), so dass ihm auch Leistungen zuzurechnen sind, die der sog. "Hintermann" berechtigterweise im Namen des Strohmanns tatsächlich ausgeführt hat (vgl. BFH-Beschlüsse v. 18.07.2001 V B 198/00, BFH/NV 2002, 78, 80 und v. 25.06.1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649, 1650). - FG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - 1 K 1766/12
Vorsteuerabzug aus Altgoldgeschäften beim Auftreten von Strohmännern - …
Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen auf, der aus welchen Gründen auch immer nicht selbst als berechtigter bzw. verpflichteter Vertragspartner in Erscheinung treten will, ist zivilrechtlich grundsätzlich nur der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622 m.w.N.); dementsprechend sind auch dem sog. Strohmann die Leistungen zuzurechnen, die der sog. Hintermann berechtigterweise im Namen des Strohmanns tatsächlich ausgeführt hat (…BFH-Beschluss in BStBl II 2004, 622 unter Hinweis auf BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 V B 198/00, BFH/NV 2002, 78, unter 3. b; vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649). - BFH, 18.07.2001 - V B 198/00
GmbH - Ausländische Gesellschaft - Ltd. - Umsatzsteuer - Haftungsbescheid - …
Auch "Strohmänner" kommen als Unternehmer in Betracht; Schuldner der Umsatzsteuer aus einem Leistungsaustausch ist grundsätzlich derjenige, der als leistender Unternehmer nach außen aufgetreten ist; dementsprechend sind auch dem sog. Strohmann Umsätze zuzurechnen, die der sog. Hintermann berechtigterweise im Namen des Strohmanns ausgeführt hat (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1999 V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649). - FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
Steuerbarkeit der Leistungen einer von Trägern der gesetzlichen …
- BFH, 30.05.2007 - V B 186/06
Rüge mangelnder Sachaufklärung
- FG Hessen, 24.11.2003 - 6 V 3662/03
Karussellgeschäft; Vorsteuerabzug; Strohmann - Leistender bei Strohmanngeschäften
- FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
Begriff des Leistenden; Selbständigkeit als Merkmal der unternehmerischen …
- FG Hamburg, 26.04.2019 - 2 K 220/17
Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht von Gebärdensprachdolmetscherleistungen - …
- FG Köln, 06.12.2006 - 4 K1356/02
"Strohmann" als leistender Unternehmer; Begriff der Lieferung bei …
- FG München, 23.06.2015 - 2 K 1691/12
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis bei Angabe einer zu hohen …
- FG Berlin, 17.09.2002 - 5 B 5236/02
Strohmann als Unternehmer
- FG Niedersachsen, 30.03.2001 - 5 V 647/98
Merkmal der Selbständigkeit im umsatzsteuerrechtlichen Sinn bei Handel mit …
- FG Hessen, 04.08.2005 - 6 V 965/05
Vorsteuerabzug; Aussetzung der Vollziehung; Leistender; Unternehmer; …
- FG Brandenburg, 18.01.2000 - 1 K 627/97
Unternehmereigenschaft einer nach der Sitztheorie nicht anzuerkennenden …