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   BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00   

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https://dejure.org/2003,14345
BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00 (https://dejure.org/2003,14345)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2003 - XI R 84/00 (https://dejure.org/2003,14345)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - XI R 84/00 (https://dejure.org/2003,14345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 68 a.F.; ; FGO § 68 Satz 1 a.F.; ; FGO § 68 Satz 2 a.F.; ; FGO § 68 Satz 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68 S. 3 (a.F.)
    Zweck des § 68 Satz 3 FGO a.F.

  • datenbank.nwb.de

    Fehlender Hinweis nach § 68 Satz 3 FGO a. F. in der Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 68 J: 1992
    Antragsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.10.1995 - XI R 26/94

    Ersetzung der Monatsfrist durch die Jahresfrist auf Grund fehlender Belehrung des

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00
    Der Streitfall ist daher mit den Sachverhalten, über die der BFH in den Urteilen vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94 (BFH/NV 1996, 444) und vom 17. April 1996 X R 98/95 (BFH/NV 1996, 900) zu entscheiden hatte, nicht vergleichbar.

    Der Zweck des § 68 Satz 3 FGO a.F., den Kläger zu schützen und zu verhindern, dass er gegen seinen Willen aus dem Verfahren gedrängt wird, verlangt allerdings, dass der innere Zusammenhang der beiden Teile der Rechtsbehelfsbelehrung eindeutig und für den Steuerpflichtigen klar erkennbar ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 444).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00
    Das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Überprüfung der ursprünglichen Bescheide ist mit Eintritt der Bestandskraft der Änderungsbescheide vom 7. Juli 1999 gegenüber den Klägern endgültig entfallen; die Einkommensteuerbescheide 1995 und 1996 vom 6. Mai 1997 entfalten keine Wirkung mehr (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 41/88, BFHE 166, 1, BStBl II 1992, 219).
  • BFH, 26.06.2001 - IX R 85/97

    Grundstückserwerb - Werbekosten - Vermietung und Verpachtung - Geänderter

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00
    Nur dann wird gewährleistet, dass der Steuerpflichtige zeitgleich über sein Recht, Einspruch einzulegen oder den Antrag nach § 68 FGO a.F. zu stellen, belehrt wird und ihm somit eine "echte" Wahlmöglichkeit zwischen beiden Rechtsbehelfen offen steht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 85/97, BFH/NV 2001, 1591).
  • BFH, 17.04.1996 - X R 98/95

    Anforderungen an eine Rechtsbehelsfbelehrung

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00
    Der Streitfall ist daher mit den Sachverhalten, über die der BFH in den Urteilen vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94 (BFH/NV 1996, 444) und vom 17. April 1996 X R 98/95 (BFH/NV 1996, 900) zu entscheiden hatte, nicht vergleichbar.
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 17/14

    Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der

    Der Kläger soll nicht durch den Erlass eines ändernden oder ersetzenden Bescheids aus dem Verfahren gedrängt werden (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 84/00, BFH/NV 2003, 1330, zu § 68 Satz 3 FGO a.F.).
  • BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der

    Der --unzutreffende-- Hinweis im Schreiben des FA an das FG vom 5. März 2009 sei unschädlich, denn er befinde sich weder in der Rechtsmittelbelehrung noch in räumlicher Nähe dazu (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 XI R 84/00, BFH/NV 2003, 1330).

    cc) Das BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1330 führt --entgegen der Auffassung des FG-- zu keiner anderen Beurteilung.

  • FG Münster, 23.05.2023 - 5 K 3592/19

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer

    Der Kläger soll nicht durch den Erlass eines ändernden oder ersetzenden Bescheids aus dem Verfahren gedrängt werden (BFH, Urteil vom 26.06.2014 IV R 17/14, BFH/NV 2014, 1507; zu § 68 Satz 3 FGO a.F.: BFH, Urteil vom 29.01.2003 XI R 84/00, BFH/NV 2003, 1330).
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