Rechtsprechung
BFH, 12.06.2006 - XI B 123/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 178; ; AO 1977 § 197 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 198 Satz 2; ; AO 1977 § 200 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Uhrzeitangabe in der Prüfungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 25.08.2005 - 14 K 439/04
- BFH, 12.06.2006 - XI B 123/05
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 1791
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
Auszug aus BFH, 12.06.2006 - XI B 123/05
Damit soll ein möglichst reibungsloser Ablauf der Prüfung unter weitgehender Vermeidung von Störungen des Geschäftsbetriebs des Unternehmens erreicht werden (vgl. Begründung zu § 178 des Entwurfs zur AO 1974, BTDrucks VI/1982, S. 162). - BFH, 17.01.1994 - VIII B 102/93
Festlegung des Beginns einer Außenprüfung
Auszug aus BFH, 12.06.2006 - XI B 123/05
Der BFH hat mit Beschluss vom 17. Januar 1994 VIII B 102/93 (BFH/NV 1994, 689) die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde verworfen, weil die Klärungsbedürftigkeit der angesprochenen Rechtsfrage nicht hinreichend dargelegt sei, wenn sie sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu, die im Schrifttum im Wesentlichen gebilligt werde, nicht auseinander setze. - FG Hamburg, 22.06.1993 - V 30/92
Auszug aus BFH, 12.06.2006 - XI B 123/05
b) Darüber hinaus hat das Finanzgericht Hamburg bereits mit Urteil vom 22. Juni 1993 V 30/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 76) entschieden, dass die Angabe der Uhrzeit, zu welcher der Prüfer erscheinen werde, nicht erforderlich sei.
- BFH, 19.05.2016 - X R 14/15
Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung
Die Angabe eines konkreten Tages wird in der Regel erforderlich sein (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2006 XI B 123/05, BFH/NV 2006, 1791).