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   BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05   

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https://dejure.org/2006,243
BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05 (https://dejure.org/2006,243)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2006 - VIII B 172/05 (https://dejure.org/2006,243)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - VIII B 172/05 (https://dejure.org/2006,243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 34f; ; HGB § 125; ; BewG § 121 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • datenbank.nwb.de

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG; keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils; Divergenz und Identität des Sachverhalts und der Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 799
 
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Wird zitiert von ... (170)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Für eine zulässige Verfahrensrüge hätte der Kläger darlegen müssen, dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können (vgl. BFH 17. Januar 2006 - VIII B 172/05 - BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).

    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799).

    Sofern sich die Klägerin gegen eine angeblich unzulängliche Beweiswürdigung wenden sollte, handelt es sich revisionsrechtlich um einen allenfalls dem materiellen Recht zuzuordnenden Mangel des angefochtenen Urteils (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799).

    Hierzu reicht indes nicht eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles aus (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

  • BFH, 10.05.2007 - VIII B 125/06

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, Nichtigkeitsfeststellungsklage

    Dazu reicht indes nicht eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles aus (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).
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