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   BFH, 18.09.2007 - I R 93/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12781
BFH, 18.09.2007 - I R 93/06 (https://dejure.org/2007,12781)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2007 - I R 93/06 (https://dejure.org/2007,12781)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2007 - I R 93/06 (https://dejure.org/2007,12781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 26; ; BGB §§ ... 80 ff.; ; BGB § 86; ; EStG § 1 Abs. 4; ; EStG § 19 Abs. 1; ; EStG § 39d; ; EStG § 39d Abs. 3 Satz 4; ; EStG § 39b Abs. 6; ; EStG § 42d; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c; ; LStDV § 1 Abs. 2; ; LStDV § 1 Abs. 3; ; KStG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Besteuerungsrecht für das Gehalt eines Stiftungsvorstandes nach dem DBA-Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA TUR Art 16 Abs 2, EStG § 42d, EStG § 19 Abs 1
    Doppelbesteuerungsabkommen; Gemeinnützigkeit; Lohnsteuerhaftung; Stiftung; Türkei; Vorstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 206
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Berlin, 16.10.2006 - 9 K 2168/03

    Haftung einer privatrechtlich inländischen Stiftung als Arbeitgeberin für

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - I R 93/06
    Die hiergegen gerichtete Klage, mit der die Klägerin im Wesentlichen geltend machte, Art. 16 Abs. 2 DBA-Türkei greife nicht ein, weil eine Stiftung keinen "nach Handelsrecht" verantwortlichen Leiter habe, wies das Finanzgericht (FG) Berlin mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 244 veröffentlichtem Urteil vom 16. Oktober 2006 9 K 2168/03 ab.
  • BFH, 10.05.1989 - I R 50/85

    1. Arbeitgeber kann sich auf Steuerfreiheit des Arbeitslohns nach DBA-Niederlande

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - I R 93/06
    Jedoch unterliegen nach einem DBA steuerfreie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit auch dann nicht dem Lohnsteuerabzug, wenn keine Freistellungsbescheinigung gemäß § 39d Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 39b Abs. 6 EStG erteilt wurde (Senatsurteil vom 10. Mai 1989 I R 50/85, BFHE 157, 142, BStBl II 1989, 755).
  • Drs-Bund, 04.09.1986 - BT-Drs 10/5974
    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - I R 93/06
    Weder der Denkschrift zum DBA-Türkei (BTDrucks 10/5974, S. 27 zu Art. 16 und 11/5288, S. 29 zu Art. 16) noch anderen Unterlagen lässt sich ein dahingehender Wille der Vertragsstaaten entnehmen.
  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2564/08

    Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

    bb) Im Streitfall kommt es daher darauf an, ob sich aus Art. 15 Abs. 2 DBA-China ein ausschließliches deutsches Besteuerungsrecht ergibt (BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 93/06, BFH/NV 2008, 206 zu II. 2. b ).

    b) Nach diesen Erwägungen besteht wegen der hier in Rede stehenden Einkünfte des Klägers kein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland als Ansässigkeitsstaat des Klägers, weil nicht alle in Art. 15 Abs. 2 Buchstaben a-c DBA-China genannten Bedingungen (kumulativ) erfüllt sind (ständige Rechtsprechung des BFH: s. etwa BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 206, zu II. 2. b).

  • FG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 3 K 2913/13

    Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung - Unwirksamkeit von

    c) Im Streitfall sind alle Bedingungen für ein Besteuerungerecht der Bundesrepublik Deutschland erfüllt (s. BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 93/06, BFH/NV 2008, 206 , zu II. 2. b).
  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - 3 K 3974/14

    Inländisches Besteuerungsrecht an den aus Auftritten vor Publikum resultierenden

    Fehlt es auch nur an einer von ihnen, so bleibt es bei Einkünften aus einer im anderen Vertragstaat ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit bei dem Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates (hier: der Schweiz) gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971 (BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 93/06, BFH/NV 2008, 206, zu II. 2. b).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 4105/08

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Im Streitfall sind alle Bedingungen für ein Besteuerungerecht der Bundesrepublik Deutschland erfüllt (s. BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 93/06, BFH/NV 2008, 206 , zu II. 2. b).
  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2565/08

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    bb) Im Streitfall kommt es daher darauf an, ob sich aus Art. 15 Abs. 2 DBA-China ein ausschließliches deutsches Besteuerungsrecht ergibt (BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 93/06, BFH/NV 2008, 206 zu II. 2. b).
  • FG Hessen, 18.02.2008 - 10 K 2317/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Feststellung des Nichtbestehens von

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidungen des BFH, Urteil vom 10.05.1989 I R 50/85, BStBl II 1989, 755, und Urteil vom 21.04.1999 I R 99/97, BStBl II 1999, 694 (ebenso zuletzt etwa Urteil vom 18.9.2007 I R 93/06, BFH/NV 2008, 206), wonach nach DBA steuerfreie Einkünfte auch ohne Freistellungsbescheinigung nach § 39b Abs. 6 EStG nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen und der Arbeitgeber sich darauf berufen darf, geht damit ins Leere.
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