Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.07.2009

Rechtsprechung
   BFH, 01.07.2009 - VII B 115/09   

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https://dejure.org/2009,18755
BFH, 01.07.2009 - VII B 115/09 (https://dejure.org/2009,18755)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2009 - VII B 115/09 (https://dejure.org/2009,18755)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - VII B 115/09 (https://dejure.org/2009,18755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckungsantrag zugunsten des Prozessbevollmächtigten wegen Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

  • Judicialis

    FGO § 152

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 151 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 152
    Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gem. § 152 der Finanzgerichtsordnung ( FGO )i.R.d. Zahlung des Erstattungsbetrags bei vermeintlicher Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsantrag zugunsten des Prozessbevollmächtigten wegen Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1821
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.01.2007 - VII B 318/06

    Kostenfestsetzung; Antrag des Bevollmächtigten auf Vollstreckung

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII B 115/09
    Hier hätte die Abtretung --vor Erfüllung der Kostenschuld-- nur durch Umschreibung des Kostenfestsetzungsbeschlusses entsprechend § 727 der Zivilprozessordnung berücksichtigt werden können (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 318/06, BFH/NV 2007, 1144; vom 23. Oktober 1990 VII B 205/89, BFH/NV 1991, 690).
  • BFH, 08.12.1970 - VII B 29/69

    Kostenerstattungsforderung - Schriftliche Abtretung - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII B 115/09
    Aber auch im Kostenfestsetzungsverfahren --abgesehen davon, dass dieses hier bestandskräftig beendet war-- hätte der Prozessbevollmächtigte die Gläubigerstellung als Zessionar nicht für sich erreichen können (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1970 VII B 29/69, BFHE 101, 57, BStBl II 1971, 242).
  • BFH, 23.10.1990 - VII B 205/89

    Anforderungen an Antrag auf Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluß

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - VII B 115/09
    Hier hätte die Abtretung --vor Erfüllung der Kostenschuld-- nur durch Umschreibung des Kostenfestsetzungsbeschlusses entsprechend § 727 der Zivilprozessordnung berücksichtigt werden können (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 318/06, BFH/NV 2007, 1144; vom 23. Oktober 1990 VII B 205/89, BFH/NV 1991, 690).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2019 - 6 W 89/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Es wäre hierfür vielmehr eine Titelumschreibung nach §§ 727 ff. ZPO erforderlich (BFH, Beschluss vom 01.07.2009 - VII B 115/09, juris Rn. 4 mwN).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9397
BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09 (https://dejure.org/2009,9397)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2009 - IX B 33/09 (https://dejure.org/2009,9397)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - IX B 33/09 (https://dejure.org/2009,9397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bindung an das Klagebegehren; Kein Hinausgehen des FG über das Klagebegehren

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 116 Abs. 6; ; EStG § 17

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 1 S. 2; FGO § 116 Abs. 6; EStG § 17
    Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren i.R.d. Grundordnung des Verfahrens bei Änderung des Einkommensteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1821
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09
    Das FG wird zu entscheiden haben, ob es das finanzgerichtliche Verfahren bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren 2 BvL 59/06, in dem das Bundesverfassungsgericht u.a. die Rechtsfrage prüfen wird, ob § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit verfassungswidrig ist, in entsprechender Anwendung des § 74 FGO aussetzt.
  • BFH, 20.11.2003 - X B 65/03

    Bindung an das Klagebegehren

    Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09
    Es darf dabei dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat, und darüber hinaus auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden als der Kläger durch seinen Antrag (einschließlich seiner eigenen Interpretation dieses Antrags) begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 20. November 2003 X B 65/03, BFH/NV 2004, 362).
  • BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des

    Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 33/09
    Es darf dabei dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat, und darüber hinaus auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden als der Kläger durch seinen Antrag (einschließlich seiner eigenen Interpretation dieses Antrags) begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 20. November 2003 X B 65/03, BFH/NV 2004, 362).
  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 5 K 1605/16

    Rentenzahlungen aus einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen, begünstigten privaten

    Nach diesem Grundsatz darf das Gericht in Anerkennung der privatautonomen Verfügungsfreiheit des Kl. über den Streitgegenstand nicht über das Klagebegehren hinausgehen (BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 49/10

    Zum Begriff der Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 UStG - Grundsatz der Bindung an

    Das heißt, das Gericht darf dem Kläger nicht etwas zusprechen, was dieser nicht beantragt hat ("ne ultra petita"), und auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, BFH/NV 2012, 251; vom 13. Juli 2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 11/12

    Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines

    Aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO folgt, dass das Gericht der Klägerin weder etwas zusprechen darf, was diese nicht beantragt hat ("ne ultra petita") noch über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als die Klägerin durch ihren Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (BFH-Urteile vom 8. März 2012 V R 49/10, BFH/NV 2012, 1665; vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10, BFH/NV 2012, 251; vom 13. Juli 2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821).
  • BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10

    Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit

    Das Gericht darf danach dem Kläger nicht etwas zusprechen, das dieser nicht beantragt hat; es darf darüber hinaus auch nicht über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2009 IX B 33/09, BFH/NV 2009, 1821).
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