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Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1998 - III R 66/97   

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BFH, 26.02.1998 - III R 66/97 (https://dejure.org/1998,4505)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1998 - III R 66/97 (https://dejure.org/1998,4505)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - III R 66/97 (https://dejure.org/1998,4505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1231
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III R 66/97
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich

    Dem Kläger hätte es oblegen, die Tatsachen, aus welchen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Widerspruchsschreibens zur Post ergibt, vollständig vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO BFH, Beschluss vom 17.02.1987 - IV R 115/86; Urteil vom 21.02.1995 - VIII R 76/93; Beschluss vom 19.06.1996 - I R 13/96; Beschluss vom 26.02.1998 - III R 66/97; Beschluss vom 03.01.1995 - VII B 134/94 - jeweils juris).
  • BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04

    Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH erfordert der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; in BFH/NV 2004, 1285).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Es kann offen bleiben, ob der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl ihre Bevollmächtigte nicht durch Vorlage eines Postausgangsbuches oder einer sonstigen, zeitnah zu der angeblich rechtzeitigen Absendung der Beschwerdebegründung gefertigten schriftlichen Notiz über diesen Vorgang die zeitgerechte Absendung der Beschwerdebegründung nachgewiesen hat (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • FG Sachsen, 30.09.2008 - 7 K 794/08

    Versagung einer Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für

    Denn die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Antragsfrist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.02.1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; BFH-Beschluss vom 13.01.2004 VII B 127/03, BVH/NV 2004, 655).

    Hierzu hätte mitgeteilt werden müssen, von welcher Person, auf welche Weise und insbesondere zu welchem Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) die Postsendung mit dem Antrag zur Abholung bereit gelegt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.02.1998 III R 66/97 und vom 13.01.2004 VII B 127/03 a.a.O.; Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 110 Rn. 45 m.w.N.).

  • BFH, 22.04.2004 - VII B 369/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH erfordert der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 17.05.2000 - I R 4/00

    Unrichtige Bezeichnung des FG in Rechtsbehelfsbelehrung

    Die Klägerin kann einen dahingehenden Vortrag auch nicht mehr nachschieben, da etwaige Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgebracht werden müssen (BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 50, m.w.N.) und diese Frist abgelaufen ist.
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2009 - 2 K 1542/07

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97 , BFH/NV 1998, 2131) sind die Tatsachen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe zur Post ergibt, detailliert anzugeben.

    Der BFH hat den Vortrag des Prozessbevollmächtigten im Verfahren III R 66/97 (Beschluss vom 26. Februar 1998, BFH/NV 1998, 2131), dieser habe den Brief in den Briefkasten eingeworfen, nicht ausreichen lassen, weil nicht dargelegt worden sei, in welchen Briefkasten der Brief eingeworfen worden sei.

  • BFH, 13.01.2004 - VII B 127/03

    Wiedereinsetzung: Verlust eines Schriftstücks bei der Postbeförderung

    Bei Prozessbevollmächtigten ist außerdem die Schilderung der Fristenkontrolle sowie der Postausgangskontrolle nach Art und Umfang erforderlich (BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 09.02.2006 - X B 138/05

    NZB: Überraschungsentscheidung

    Es kann offen bleiben, ob den Klägern wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 FGO) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl ihr Prozessbevollmächtigter nicht durch Vorlage eines Postausgangsbuches oder einer sonstigen, zeitnah zu der angeblich rechtzeitigen Absendung der Beschwerdebegründung gefertigten schriftlichen Notiz über diesen Vorgang die zeitgerechte Absendung der Beschwerdebegründung nachgewiesen hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 2 K 1542/07

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist bei angeblich rechtzeitiger Aufgabe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 2131) sind die Tatsachen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe zur Post ergibt, detailliert anzugeben.

    Der BFH hat den Vortrag des Prozessbevollmächtigten im Verfahren III R 66/97 (Beschluss vom 26. Februar 1998, BFH/NV 1998, 2131), dieser habe den Brief in den Briefkasten eingeworfen, nicht ausreichen lassen, weil nicht dargelegt worden sei, in welchen Briefkasten der Brief eingeworfen worden sei.

  • BFH, 29.10.2003 - V B 61/03

    Wiedereinsetzung, Begründung

  • BFH, 10.03.2005 - X S 7/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung von

  • BFH, 09.02.2006 - X B 140/05

    Klageantrag; Bindungswirkung

  • BFH, 30.06.2004 - X R 42/02

    Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein

  • BFH, 30.10.2001 - X B 55/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ablauf der Jahresfrist

  • BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04

    Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

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Rechtsprechung
   BFH, 05.03.1998 - VII B 251/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2654
BFH, 05.03.1998 - VII B 251/97 (https://dejure.org/1998,2654)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1998 - VII B 251/97 (https://dejure.org/1998,2654)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1998 - VII B 251/97 (https://dejure.org/1998,2654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1231
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

    Auszug aus BFH, 05.03.1998 - VII B 251/97
    In Abweichung vom Sachverhalt im BFH-Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90 (BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57) habe das FG auch dem Umstand nicht Rechnung getragen, daß der Kläger nunmehr seit Jahren versucht habe, seine Steuerrückstände zu minimieren und zurückzuführen.

    Soweit den Ausführungen des Klägers die Geltendmachung einer Divergenz der Vorentscheidung zu dem angeführten Senatsurteil in BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57, zu entnehmen sein sollte, wäre die Divergenz nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet.

  • BFH, 07.12.1994 - II B 179/93

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen des Beweisantritts von

    Auszug aus BFH, 05.03.1998 - VII B 251/97
    Hierzu müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtspr., vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1994 II B 179/93, BFH/NV 1995, 695, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 05.03.1998 - VII B 251/97
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 05.03.1998 - VII B 251/97
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtspr., vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 55/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ablauf der Jahresfrist

    Da sich die Klägerin darauf beruft, dass die Beschwerdeschrift vom 13. Dezember 1999 rechtzeitig innerhalb der Rechtsmittelfrist zur Post gegeben worden sei und hiernach --auf dem Postweg oder beim FG, mithin außerhalb des Verantwortungsbereichs des Prozessbevollmächtigten-- verloren gegangen sein müsse, hätte sie die Tatsachen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Schriftsatzes zur Post ergibt, vollständig vortragen und glaubhaft machen müssen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Februar 1987 IV R 115/86, BFH/NV 1988, 780; vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989; vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; vom 3. Januar 1995 VII B 134/94, BFH/NV 1995, 704, 705; vom 23. Januar 2001 VI B 62/99, BFH/NV 2001, 928).

    Dazu hätte die Klägerin z.B. Auszüge aus dem Fristenkontrollbuch und dem Postausgangsbuch ihres Prozessbevollmächtigten vorlegen oder eine eidesstattliche Versicherung der Person, die den Brief in den Briefkasten eingeworfen hat, beibringen können (vgl. im Einzelnen Beschluss in BFH/NV 1998, 1231).

  • BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04

    Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH erfordert der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; in BFH/NV 2004, 1285).
  • BFH, 22.04.2004 - VII B 369/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH erfordert der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 10.03.2005 - X S 7/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung von

    Es kann offen bleiben, ob der Klägerin wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 FGO) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl ihre Bevollmächtigte nicht durch Vorlage eines Postausgangsbuches oder einer sonstigen, zeitnah zu der angeblich rechtzeitigen Absendung der Beschwerdebegründung gefertigten schriftlichen Notiz über diesen Vorgang die zeitgerechte Absendung der Beschwerdebegründung nachgewiesen hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 08.09.1999 - VII B 84/99

    Erledigung der Hauptsache

    In der Beschwerdebegründung müssen die abstrakten Rechtssätze der Entscheidung des FG und der Divergenzentscheidung des BFH so genau dargestellt werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 5. März 1998 VII B 251/97, BFH/NV 1998, 1231, 1232, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 94/00

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids - Nichtzulassungsbeschwerde - Rücknahme

    Mit dem Hinweis auf die Unrichtigkeit der im Einzelfall ergangenen Entscheidung wird jedoch ein Revisionszulassungsgrund nicht dargelegt (BFH-Beschlüsse vom 5. März 1998 VII B 251/97, BFH/NV 1998, 1231, 1232; vom 16. Juli 1998 V B 47/98, BFH/NV 1999, 195, 196).
  • BFH, 05.08.1999 - VI B 94/99

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluß vom 9. März 1998 VII B 251/97, BFH/NV 1998, 1231, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.1999 - VI B 114/99

    Divergenz bei angeblich fehlerhafter Anwendung von BFH-Rechtsgrundsätzen

    Hierzu müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Juni 1998 V B 103/97, BFH/NV 1999, 315; vom 24. August 1998 VII B 151/98, BFH/NV 1999, 155; vom 5. März 1998 VII B 251/97, BFH/NV 1998, 1231, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1999 - VII B 307/98

    Divergenz; Ermessensausübung des FA bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Mit Einwendungen gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils ist die Klärungsbedürftigkeit nicht dargetan (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 5. März 1998 VII B 251/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 10.09.1999 - V B 38/99

    Zustellung einer Prüfungsanordnung; Heilung etwaiger Zustellungsmängel

    Der Kläger hat für die Darlegung einer Abweichung von einer Entscheidung des BFH (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) auch keine unvereinbaren abstrakten entscheidungserheblichen Rechtssätze aus der Vorentscheidung und aus Entscheidungen des BFH gegenübergestellt, sondern Abweichungen nur behauptet (vgl. zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Abweichung z.B. BFH-Beschluß vom 5. März 1998 VII B 251/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 12.07.1999 - VI B 355/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • BFH, 07.07.1999 - VI B 222/98

    Haftungsbescheide - Vorbehalt der Nachprüfung - Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 10.09.1999 - V B 39/99

    Zustimmung zu einer negativen Steueranmeldung

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Rechtsprechung
   BFH, 05.03.1998 - III R 1/98   

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https://dejure.org/1998,14404
BFH, 05.03.1998 - III R 1/98 (https://dejure.org/1998,14404)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1998 - III R 1/98 (https://dejure.org/1998,14404)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1998 - III R 1/98 (https://dejure.org/1998,14404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.1996 - V R 4/96

    Möglichkeit der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.03.1998 - III R 1/98
    Wegen der rechtlichen Unterschiede zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde scheidet eine Umdeutung des unmißverständlich als Revision erhobenen Rechtsmittels in eine Nichtzulassungsbeschwerde aus (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 1996 V R 4/96, BFH/NV 1996, 818).
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