Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2007 - III R 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10732
BFH, 15.03.2007 - III R 53/06 (https://dejure.org/2007,10732)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2007 - III R 53/06 (https://dejure.org/2007,10732)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2007 - III R 53/06 (https://dejure.org/2007,10732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 16 Abs. 4 Satz 1; ; GewStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4; GewStG § 7
    Teilbetrieb; Eisdiele

  • datenbank.nwb.de

    Eisdiele als Teilbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines Teilbetriebs; Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich; Qualifizierung der vom Hauptbetrieb oder den anderen Teilbetrieben räumlich getrennten Gastwirtschaften als Teilbetriebe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechung - Eisdiele als Teilbetrieb

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes
    Definition des Teilbetriebs

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 4, GewStG § 7
    Kundenstamm; Teilbetrieb; Teilbetriebsveräußerung; Veräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 35/00

    Einkommensteuer - Gewerblicher Gewinn - Gewinn - Spielautomat - Spielhalle -

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    a) Unter einem Teilbetrieb ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein nach Art eines selbständigen Zweigbetriebs lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336, und vom 16. November 2005 X R 17/03, BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer sich von der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Veräußerers deutlich abhebenden Betätigung dienen und als Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 336, und in BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Bei dieser Gesamtwürdigung sind die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungsmerkmale --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, eigener Wirkungskreis, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm und eine die Eigenständigkeit ermöglichende interne Organisation-- zu beachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 336, und in BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Diese Merkmale brauchen nicht sämtlich vorzuliegen; der Teilbetrieb erfordert lediglich eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 336, m.w.N.).

  • BFH, 16.11.2005 - X R 17/03

    Teilbetrieb; Abonnentenwerber

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    a) Unter einem Teilbetrieb ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein nach Art eines selbständigen Zweigbetriebs lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336, und vom 16. November 2005 X R 17/03, BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer sich von der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Veräußerers deutlich abhebenden Betätigung dienen und als Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 336, und in BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Bei dieser Gesamtwürdigung sind die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungsmerkmale --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, eigener Wirkungskreis, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm und eine die Eigenständigkeit ermöglichende interne Organisation-- zu beachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 336, und in BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    aa) Das FG hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, dass über die Frage der Selbständigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beim Veräußerer --und nicht beim Empfänger-- zu entscheiden ist (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter C. V. 2. a der Gründe; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 150, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    Die vom FG vertretene Auffassung, die für die Annahme eines Teilbetriebes erforderliche organisatorische Selbständigkeit sei verstärkt nach Käufersicht zu beurteilen, stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der es auf das Gesamtbild der Verhältnisse beim Verkäufer ankomme (BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409).
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97

    Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    Vom Hauptbetrieb oder den anderen Teilbetrieben räumlich getrennte Gastwirtschaften sind danach in der Regel Teilbetriebe (BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 56/97, BFHE 186, 356, BStBl II 1998, 735; Schmidt/Wacker, EStG, 25. Aufl., § 16 Rz 160 "Gastwirtschaften").
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    bb) Die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz (§ 96 Abs. 1 FGO) ist nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 19/04, BFH/NV 2006, 535; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1998 - X R 56/95

    Abfindung wegen vorzeitiger Beendigung eines Pachtvertrags

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebes durch einen Einzelunternehmer gehört nicht zum Gewerbeertrag (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 56/95, BFH/NV 1998, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 19/04

    Keine Transformation einer Altrücklage in eine Existenzgründerrücklage

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    bb) Die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz (§ 96 Abs. 1 FGO) ist nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 19/04, BFH/NV 2006, 535; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488, m.w.N.).
  • FG Münster, 08.03.2006 - 1 K 908/04

    Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage nach einer Beweisaufnahme statt; sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1577 abgedruckt.
  • BFH, 29.11.2017 - I R 7/16

    Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung

    Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167; Senatsurteil in BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter C.V.2.a; BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 97/08

    Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer

    Zwar ist für die Beurteilung als wesentliche Betriebsgrundlage grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Einbringenden zum Zeitpunkt der Einbringung abzustellen (vgl. jeweils zur Teilbetriebseigenschaft im Rahmen des § 16 EStG: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167; Schmidt/Wacker, a. a. O., § 16 Rz 150, m. w. N.).
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12

    Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem

    d) Ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer sich von der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Veräußerers deutlich abhebenden Betätigung dienen und als Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336; vom 16. November 2005 X R 17/03, BFH/NV 2006, 532; vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661), und zwar nach den Verhältnissen beim Veräußerer und nicht beim Empfänger (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1661).
  • BFH, 22.06.2010 - I R 77/09

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung

    Buchst. a; vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167; BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2021 - 2 K 426/15

    Teilbetriebsveräußerung: Beweiswürdigung und formalisiertes Nachweisverfahren im

    Diese Merkmale brauchen nicht sämtlich vorzuliegen; der Teilbetrieb erfordert lediglich eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (vgl. zum Ganzen nur Bundesfinanzhof - BFH, Urt. v. 15.03.2007 - III R 53/06, juris Rdn. 14 f.; Urt. v. 04.11.2004 - IV R 17/03, juris Rdn. 22 ff. sowie Urt. v. 22.10.2015 - IV R 17/12, juris Rdn. 15 ff., jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07

    Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung -

    Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167).
  • FG Münster, 28.02.2012 - 1 K 2523/09

    Keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückhaltung wesentlicher

    Dabei sind von der BFH-Rechtsprechung (etwa BFH-Urteil vom 15.3.2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661) die folgenden Abgrenzungsmerkmale beispielhaft herausgearbeitet worden, die nicht alle vorliegen müssen:.
  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12

    Vorliegen eines Teilbetriebs bei einer im Rahmen eines landwirtschaftlichen

    Dabei sind von der BFH-Rechtsprechung (etwa BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661) für gewerbliche Betriebe die folgenden Abgrenzungsmerkmale beispielhaft herausgearbeitet worden, die nicht alle vorliegen müssen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht