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   BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79   

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https://dejure.org/1982,35
BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79 (https://dejure.org/1982,35)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1982 - VI R 75/79 (https://dejure.org/1982,35)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1982 - VI R 75/79 (https://dejure.org/1982,35)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 8, § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines Arbeitnehmers ist kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn die Vorsorgeuntersuchung vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen veranlaßt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fachtagung
    Lohnsteuerliche Behandlung
    Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers
    Grundsätzliches

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 13
  • BStBl II 1983, 3
  • BStBl II 1983, 39
 
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Wird zitiert von ... (147)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Wie dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen (BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, 221, BStBl II 1988, 995; vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, zu 3.; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 8 EStG Rz. 1), so sind entsprechend nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, 480, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Der BFH geht in nunmehr ständiger Rechtsprechung davon aus, dass --ebenso wie bei den Werbungskosten-- auch für den Arbeitslohn das Veranlassungsprinzip maßgeblich ist (grundlegend BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).
  • FG Köln, 11.10.2018 - 7 K 2053/17

    Rabatte beim PKW-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 17.09.1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 unter 4.; ebenso BFH-Urteil vom 16.05.2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525, BFH/NV 2013, 1848 unter II.2.a. m.w.N.).

    Daher werden Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer regelmäßig zu Arbeitslohn führen, es sei denn der Arbeitgeber verfolgt ausnahmsweise ganz überwiegende eigenbetriebliche Interessen (s. BFH-Urteile vom 17.09.1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 unter 4.; ebenso BFH-Urteile vom 16.05.2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525, BFH/NV 2013, 1848 und vom 14.11.2013 VI R 36/12, BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278 unter 1.b.).

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