Rechtsprechung
BFH, 19.06.2008 - VI R 48/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG bei Arbeitnehmern; Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten
- IWW
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit beruflich veranlasster Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers; Voraussetzungen der Eröffnung des persönliche Anwendungsbereichs von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bewirtungsaufwendungen (Arbeitnehmer) - vollumfänglich absetzbar
- Betriebs-Berater
Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG bei Arbeitnehmern - Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 § 9 Abs. 5
Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG bei Arbeitnehmern; Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten - datenbank.nwb.de
Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG bei Arbeitnehmern
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten ? Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i. V. mit § 9 Abs. 5 EStG bei Arbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Bewirtungskosten eines Arbeitsnehmers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewirtungskosten eines Arbeitsnehmers
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Absetzbarkeit von Bewirtungsaufwendungen im Namen des Arbeitgebers
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Bewirtungskosten des AN - Dienstherr als Bewirtender
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten - Keine Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG
- streifler.de (Kurzinformation)
Werbungskosten: Bewirtungskosten: Aufwand für Bewirtung im Namen des Arbeitgebers ist voll abzugsfähig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine Kürzung der Bewirtungskosten und kein besonderer Nachweis bei Übernahme der Kosten des Dienstherrn
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer setzen Bewirtungskosten komplett ab
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Bewirtungskosten für Arbeitnehmer
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ungekürzter Abzug von Bewirtungskosten für Arbeitnehmer möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bewirtungskosten eines Steuerpflichtigen, der nicht als Bewirtender auftritt, unterliegen weder der Kürzung noch den besonderen Nachweisanforderungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG
- 123recht.net (Pressemeldung, 6.8.2008)
Bewirtung im Namen des Chefs voll steuerlich absetzbar // Ex-General Recht gegeben
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Bewirtungsaufwendungen
- Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) in der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 EStG)
- Werbungskosten
- Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 703/07
- BFH, 19.06.2008 - VI R 48/07
Papierfundstellen
- BFHE 222, 363
- NJW 2008, 2799
- DB 2008, 1839
- BStBl II 2008, 870
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03
Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein
Auszug aus BFH, 19.06.2008 - VI R 48/07
Mit Urteil vom 11. Januar 2007 VI R 52/03 (BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317) hob der Bundesfinanzhof (BFH) das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG mit der Begründung zurück, die Aufwendungen des Klägers für die fragliche Veranstaltung seien beruflich veranlasst gewesen. - FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 703/07
Berufliche Veranlassung von Aufwendungen für eine militärische Veranstaltung; …
Auszug aus BFH, 19.06.2008 - VI R 48/07
Im zweiten Rechtsgang wies das FG die Klage mit den in EFG 2007, 1890 veröffentlichten Gründen erneut ab.
- FG Köln, 06.09.2018 - 13 K 939/13
Einkommensteuer: Abzug von Catering-Aufwendungen bei Filmproduktionen als …
Die Catering-Unternehmen handeln auch im Namen und für Rechnung der Klägerin (vgl. zu diesen Anforderungen im Arbeitnehmerbereich BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 48/07, BFHE 222, 363, BStBl. II 2008, 870). - BFH, 17.07.2013 - X R 37/10
Neue Rechtsmittelfrist bei Berichtigungsbeschluss nach unrichtiger …
b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom FG zitierten Entscheidung des VI. Senats des BFH vom 19. Juni 2008 VI R 48/07 (BFHE 222, 363, BStBl II 2008, 870). - FG Hamburg, 24.06.2009 - 5 K 217/08
Anerkennung von Bewirtungskosten und Druckkosten als Werbungskosten zu Einkünften …
Zwar ist der Kl selbst als Bewirtender aufgetreten und damit der persönliche Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG im Streitfall eröffnet (vgl. BFH-Urteil vom 19.06.2008 - VI R 48/07 - BStBl II 2008, 870). - FG Niedersachsen, 01.09.2010 - 4 K 11163/07
Voraussetzung für den steuerrechtlichen Begriff der Bewirtung ist in persönlicher …
Ist der Steuerpflichtige nicht der "unmittelbar" Bewirtende, liegen auch die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2008, VI R 48/07, BFHE 222, 363, BStBl II 2008, 870).