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   BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74   

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BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74 (https://dejure.org/1978,175)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1978 - VII R 92/74 (https://dejure.org/1978,175)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1978 - VII R 92/74 (https://dejure.org/1978,175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 487
  • NJW 1978, 1600 (Ls.)
  • DB 1978, 1208
  • BStBl II 1978, 390
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    Der BFH ist bei dieser Entscheidung über die Wiedereinsetzung weder an die Feststellungen des FG gebunden noch daran gehindert, von der Vorinstanz nicht festgestellte Tatsachen zu berücksichtigen und etwaige Beweise selbständig zu würdigen (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. Oktober 1952 III ZR 369/51, BGHZ 7, 280, 283, 284; auch das BVerwG geht in seinem Urteil vom 11. Mai 1973 IV C 3.73, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 73, unausgesprochen von derselben Rechtslage aus).

    Daß er nicht ordnungsgemäß aufbewahrt worden und daher auch nicht zur Kenntnis der entscheidenden Richter gelangt ist, darf billigerweise nicht zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. das zitierte BVerwG-Urteil IV C 3.73).

    Der Fall liegt ähnlich wie der vom BVerwG im zitierten Urteil IV C 3.73 entschiedene Fall, in dem die Versendung von Pforzheim nach Mannheim zu beurteilen war; hier war die Entfernung zwar kürzer, die Verkehrsverhältnisse waren aber ungünstiger und das BVerwG ist ebenfalls ohne weiteres von einer normalen Postlaufzeit von einem Tag ausgegangen.

  • BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Revisionsgericht - Jahresfrist - Leiter einer

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    War zu der Zeit, als das Gericht über eine Wiedereinsetzung ohne Antrag hätte entscheiden können, die Jahresfrist des § 56 Abs. 3 FGO noch nicht abgelaufen, so bleibt eine Wiedereinsetzung möglich, auch wenn bis zur Entscheidung hierfür die Frist inzwischen verstrichen ist (BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214).

    Das ist allgemeine Auffassung (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1969 IV R 127/68, BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214, mit weiteren Nachweisen).

    In Fällen der vorliegenden Art, in denen das FG - wie noch auszuführen ist - Wiedereinsetzung hätte gewähren müssen, kann es aber nicht auf den gegenwärtigen Zeitpunkt ankommen, sondern auf den Zeitpunkt, in dem das FG hätte entscheiden können (vgl. das zitierte BFH-Urteil IV R 127/68 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 09.08.1966 - I 199/65

    Anforderungen an Vermerke der Absendestelle bei der Zustellung mittels einfachen

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    b) Die Verwendung der Worte "abgesandt am ..." anstelle des durch den Wortlaut des § 4 Abs. 2 VwZG nahegelegten Wortlautes "zur Post am ..." hat das FG zu Recht nicht beanstandet (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1966 I 199/65, BFHE 87, 233, 242, BStBl III 1967, 134).

    Das gilt um so mehr, als die Rechtsprechung des BFH die erwähnte ähnliche aber engere Vorschrift des § 17 Abs. 4 VwZG a. F. nicht einengend interpretiert hat (vgl. das zitierte Urteil I 199/65 sowie Urteil vom 14. Mai 1970 IV R 73/69, BFHE 100, 3, BStBl II 1970, 772).

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    c) Zu Recht ist die Vorinstanz auch davon ausgegangen, daß der nach § 4 Abs. 2 VwZG a. F. erforderliche Vermerk keiner Unterschrift und keines Namenszeichens des zuständigen Bediensteten bedurfte (vgl. Urteil des BVerwG vom 19. Januar 1972 V C 54.70 BVerwGE 39, 257, 259, HFR 1972, 320; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 29. Mai 1973 2 RU 197/71, Monatsschrift für Deutsches Recht 1973 S. 967, HFR 1974, 70).

    Für die Berechnung der Frist ist nicht zwangsläufig der Tag maßgebend, der sich aus dem genannten Aktenvermerk ergibt, sondern das Datum der tatsächlichen Aufgabe bei der Post (vgl. das zitierte Urteil des BVerwG V C 54.70).

  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    Der BFH ist bei dieser Entscheidung über die Wiedereinsetzung weder an die Feststellungen des FG gebunden noch daran gehindert, von der Vorinstanz nicht festgestellte Tatsachen zu berücksichtigen und etwaige Beweise selbständig zu würdigen (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. Oktober 1952 III ZR 369/51, BGHZ 7, 280, 283, 284; auch das BVerwG geht in seinem Urteil vom 11. Mai 1973 IV C 3.73, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 73, unausgesprochen von derselben Rechtslage aus).
  • BFH, 26.11.1976 - III R 125/74

    Nachholen einer versäumten Rechtshandlung - Wegfall des Hindernisses -

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    Versagen sie, so darf ihm das, da er darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, Neue Juristische Wochenschrift 1977 S. 1233, mit weiteren Nachweisen; BFH-Urteil vom 26. November 1976 III R 125/74, BFHE 121, 15, BStBl II 1977, 246).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    Versagen sie, so darf ihm das, da er darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, Neue Juristische Wochenschrift 1977 S. 1233, mit weiteren Nachweisen; BFH-Urteil vom 26. November 1976 III R 125/74, BFHE 121, 15, BStBl II 1977, 246).
  • BFH, 28.02.1969 - VI R 327/67

    Aktenvermerk - Zustellung - Ordnungswidrigkeit - Unwirksamkeit

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH ist die Zustellung nach § 4 VwZG nur wirksam, wenn der durch § 4 Abs. 2 VwZG geforderte Aktenvermerk auch wirklich angebracht worden ist (Urteil vom 28. Februar 1969 VI R 327/67, BFHE 95, 419, BStBl II 1969, 476; Hübschmann-Hepp-Spitaler, a. a. O., § 4 VwZG, Anm. 4 a mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes -

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    Im vorliegenden Fall braucht diese Frage jedoch nicht entschieden zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1966 IV R 42/66, BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234, das in einem solchen Fall eine Zustellung nach § 4 VwZG als gegeben ansieht, ohne freilich auf § 5 VwZG einzugehen; gleicher Ansicht wohl Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 23. Juli 1965 VII C 170.64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 S. 155 - HFR 1966, 155 - Tipke-Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 8. Aufl., § 4 VwZG, Anm. 3 c, und Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 4 VwZG, Anm. 2, 3 und 9).
  • BFH, 14.05.1970 - IV R 73/69

    Absendestelle - Innerdienstliche Vorschriften - Kontenverwalter - Buchhalter -

    Auszug aus BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
    Das gilt um so mehr, als die Rechtsprechung des BFH die erwähnte ähnliche aber engere Vorschrift des § 17 Abs. 4 VwZG a. F. nicht einengend interpretiert hat (vgl. das zitierte Urteil I 199/65 sowie Urteil vom 14. Mai 1970 IV R 73/69, BFHE 100, 3, BStBl II 1970, 772).
  • BFH, 20.02.1976 - VI R 150/73

    Steuerbescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Angabe der amtlichen Bezeichnung des FA

  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 197/71
  • BFH, 10.11.1966 - IV R 42/66

    Rechtzeitigkeit einer eingelegten Revision

  • BFH, 27.03.1968 - VII R 21/67

    Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters - Beteiligte - Rubrum - Straßen- und

  • FG Hessen, 18.06.1974 - VII 7/69
  • BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72

    Rechtsmittel

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

    Zwar kann grundsätzlich auch in der Revisionsinstanz hinsichtlich der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden und es können insoweit vom Revisionsgericht auch Feststellungen getroffen werden (vgl BSG Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 86/80 - Juris RdNr 18 mwN; BGHZ 7, 280, 284; BFHE 124, 487, 492 f).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Im Urteil vom 28. Februar 1978 (BFHE 124, 487 [492]; BStBl. Teil II 1978, 390 [392]) hat der Bundesfinanzhof die stillschweigende Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist unmißverständlich für nicht zulässig erklärt.
  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Darüber hinaus gewährt die Rechtsprechung nach Ablauf der Jahresfrist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum einen in den Fällen, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für eine Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter IV. 3., und vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891).

    Voraussetzung für eine solche Wiedereinsetzung ist aber, dass eine die Wiedereinsetzung rechtfertigende Lage bereits vor Ablauf der Jahresfrist gegeben war (Urteil in BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter IV. 3.).

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Haben die Vorinstanzen den Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - übergangen, weil sie ihn für gegenstandslos hielten, so ist das Revisionsgericht das in § 67 Abs. 4 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bezeichnete Gericht, bei dem mit der Revision die Entscheidung über die Klage angefallen ist (BGHZ 7, 280, 293; BGH NJW 1982, 1873, 1874 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1985, 484; BFHE 124, 487, 492; 137, 399, 401).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 92.83

    Ablehnung einer beantragten Zurückstellung vom Wehrdienst - Versäumung der

    Die im angefochtenen Urteil verneinte - in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beantwortete (vgl. u.a. OVG Bremen in: VerwRspr. 26, 761; Späth, VersR. 1975, 1150 [1151 Fn. 3]; BFH, Urteile vom 28. Februar 1969 - VI R 327/67 - BFHE 95, 419 und vom 28. Februar 1978 - VII R 92/74 - BFHE 124, 487 [489]) - Frage, ob das Fehlen des in § 4 Abs. 2 VwZG geforderten Aktenvermerks zur Unwirksamkeit der Zustellung führt, kann als entscheidungsunerheblich offenbleiben.

    Da nämlich bei der Zustellung mittels eingeschriebenen Briefs der Tag der Aufgabe zur Post durch den Einlieferungsschein nachweisbar ist, entspricht der Funktion des Vermerks nach § 4 Abs. 2 VwZG, daß an seine Förmlichkeit nur geringe Anforderungen gestellt werden (BFH, Urteil vom 28. Februar 1978, a.a.O.).

    Da § 4 Abs. 2 VwZG weder ausdrücklich noch sinngemäß vorschreibt, "welche Stelle die Aufgabe zur Post zu vermerken hat" (BFH, Urteil vom 28. Februar 1978, a.a.O. S. 490), entspricht auch ein Aktenvermerk der Widerspruchsbehörde nach Rückfrage bei der Erstbehörde, die die Zustellung veranlaßt hat, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 VwZG.

  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08

    Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Verhinderung; Wiedereinsetzung

    bb) Über den gesetzlichen Wortlaut des § 110 Abs. 3 AO hinaus gewährt die vom erkennenden Senat ebenfalls geteilte Rechtsprechung des BFH nach Ablauf der Jahresfrist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum einen in den Fällen, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für die Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht oder die Verwaltungsbehörde erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891).

    Die maßgebenden, für die Wiedereinsetzung sprechenden Gründe müssen jedoch vor Ablauf der Jahresfrist zumindest aus den Akten erkennbar sein, so dass bei sofortiger Entscheidung eine Wiedereinsetzung zu gewähren gewesen wäre (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 4/98, BFH/NV 2000, 987; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, a.a.O. und vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 30. Mai 2001 9 K 4868/00, EFG 2001, 1098; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 110 Rz. 50; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 110 AO Anm. 148a; Kühn/ Hofmann, AO/FGO, 17. Aufl., § 110 Bem.

  • BFH, 11.01.1983 - VII R 92/80

    Fristwahrung - Hilfspersonen - Unterstützung

    Die Verweigerung der Wiedereinsetzung ist dagegen, wenn sie zusammen mit der Verwerfung des Rechtsbehelfs als wegen Fristversäumung unzulässig erfolgte, mit demselben Rechtsmittel anfechtbar, mit dem die Verwerfung angefochten werden kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, 492, BStBl II 1978, 390, dem ein vergleichbarer Fall zugrunde lag; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 56 Anm. 20).

    Dazu ist er befugt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. November 1969 IV R 127/68, BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214, und in BFHE 124, 487, 492, BStBl II 1978, 390; BVerwG-Beschluß vom 11. Mai 1962 V B 76/61, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1962, 1692; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Januar 1980 IV ZB 164/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1980, 396).

  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

    Während nach dem BFH-Urteil vom 10. November 1966 IV R 42/66 (BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234) für die Fristberechnung auf die Dreitagesfrist abzustellen war, selbst wenn aufgrund des Rückscheins ein früherer Zugangszeitpunkt feststand, wurde im BFH-Urteil vom 28. Februar 1978 VII R 92/74 (BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter I.1.) zumindest in Erwägung gezogen, ob in einem Rückschein ein Empfangsbekenntnis i.S. des § 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) zu sehen sei; auf die Entscheidung dieser Frage kam es dann jedoch nicht an.
  • BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Berücksichtigung des

    Soweit die Klägerin aus dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1978 VII R 92/74 (BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390) und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. März 1997  2 BvR 842/96 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 769) entscheidungserhebliche Rechtssätze herausgestellt hat, ist zu berücksichtigen, dass der Rechtssatz, den sie dem Urteil des FG entnommen und den Rechtssätzen der angeblichen Divergenzentscheidungen gegenübergestellt hat, für die Entscheidung des FG nicht tragend (entscheidungserheblich) war.

    Denn in den Fällen, über die in dem BFH-Urteil in BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390 und in dem BVerfG-Beschluss in HFR 1997, 769 zu entscheiden war, stand fest, dass das fragliche Schriftstück bei der aktenführenden Stelle (jeweils einem Gericht) eingegangen war, es aber durch Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluss hatte, nicht zu den Akten genommen wurde.

  • BFH, 30.10.2001 - X B 55/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ablauf der Jahresfrist

    Darüber hinaus gewährt die Rechtsprechung nach Ablauf der Jahresfrist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum einen in den Fällen, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für eine Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter IV. 3., und vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891).

    Voraussetzung für eine solche Wiedereinsetzung ist aber, dass eine die Wiedereinsetzung rechtfertigende Lage bereits vor Ablauf der Jahresfrist gegeben war (Urteil in BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter IV. 3.).

  • BFH, 18.03.2016 - V B 1/16

    Keine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei Angabe von Sitz und Adresse der

  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 09.02.1983 - II R 10/79

    Finanzgericht - Antrag auf Wiedereinsetzung - Klagefrist - Wiedereinsetzungsfrist

  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

  • FG Hamburg, 10.11.2003 - III 325/01

    VwZG : Zustellung per Rückschein

  • BFH, 03.08.1978 - VI R 171/75

    Zustellung - Einspruchsentscheidung - Dienstsiegel des FA - Formbedürfnis einer

  • VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in Musterungsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung;

  • BFH, 26.04.1995 - I R 22/94

    Klageanbringung beim FA (§ 47 Abs. 2 FGO); Möglichkeit der Kenntniserlangung

  • BFH, 17.10.2007 - I R 31/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Urlaubund anschließender Erkrankung des

  • FG München, 22.09.1999 - 2 K 4229/95

    Nachweis der Bevollmächtigung; keine Fristverlängerung nach Ablauf einer

  • FG Hamburg, 31.03.2004 - I 290/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der einjährigen Klagefrist

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 28/03

    Nachweis des fristgerechten Schriftsatzeingangs beim FG

  • BFH, 16.05.2008 - IV B 85/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Richtigkeit der eingetragenen

  • BFH, 26.03.1997 - II R 28/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Ablauf der Antragsfrist

  • BFH, 01.09.2005 - VI B 14/05

    Möglichkeit der Weiterleitung der Klageschrift von der Finanzbehörde an das

  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 358/01

    Verwaltungszustellungsgesetz: Zustellung per Einschreiben mit Rückschein

  • FG Köln, 22.02.2017 - 4 K 719/16

    Beantragung der Abzweigung des Kindergeldes in voller Höhe für das in einer

  • FG Düsseldorf, 08.05.2003 - 11 K 6623/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Jahresfrist; Ausnahmesituation -

  • FG Sachsen, 27.01.2005 - 8 K 1148/04

    Kindergeld für ein ausschließlich bei einem Verein leistungsorientiert

  • FG Köln, 30.03.1999 - 2 K 4074/97

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a

  • BFH, 07.12.1994 - I B 68/94

    Ordnungsgemäßheit einer Rechtsbehelfsbelehrung im Falle einer lediglichen Nennung

  • BFH, 04.08.1997 - I B 22/97
  • BFH, 28.09.1994 - VIII B 79/94

    Jahresfrist für die Einlegung der Beschwerde wegen einer unrichtigen oder

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 86/80
  • FG München, 01.10.2002 - 9 K 2271/99

    Ausschlußfrist zur Bezeichung des Gegenstandes des Klagebegehrens; Antrag auf

  • FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 4868/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 27.10.1982 - II R 70/81
  • BFH, 08.03.1989 - X R 57/87

    Geeignetheit eines Antrags auf Verlängerung der Frist zur Abgabe der

  • BFH, 10.11.1983 - IV R 232/81
  • BFH, 08.04.1983 - VI R 168/79
  • BFH, 13.08.1982 - VI R 52/79
  • BFH, 28.04.1982 - I R 253/81
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