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   BFH, 26.09.2007 - V S 10/07   

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https://dejure.org/2007,313
BFH, 26.09.2007 - V S 10/07 (https://dejure.org/2007,313)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - V S 10/07 (https://dejure.org/2007,313)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - V S 10/07 (https://dejure.org/2007,313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht vom Anhörungsrügegesetz (AnhRügG) erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des ...

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; RsprEinhG § 2; ; AnhRüG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes: Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gegenvorstellung bei PKH-Versagung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung bei PKH-Versagung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den Gemeinsamen Senat: Ist die "Gegenvorstellung" noch statthaft?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Statthaftigkeit einer sog. Gegenvorstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Statthaftigkeit der sogenannten Gegenvorstellung gegen Prozesskostenhilfebeschluss - Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 27
  • NJW 2008, 543
  • NVwZ 2008, 704 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 147
  • DB 2007, 2754
  • BStBl II 2008, 60
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 (BVerfGE 107, 395) geklärt, dass Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen".

    Gerade die Rechtssicherheit und das Postulat der Rechtsmittelklarheit standen im Mittelpunkt der Erwägungen des Beschlusses des Plenums des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 107, 395 ).".

    Das BVerfG hat ferner jüngst ausgeführt, es verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen würden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2803/06, unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395, 416).

    Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung --die im Beschluss in BVerfGE 107, 395 ausdrücklich erwähnt wird (vgl. unter A. II. 1. a der Gründe)-- erfüllt die dargelegten Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht.

    Er richtet sich gegen den mit ordentlichem Rechtsbehelf nicht anfechtbaren Beschluss des Senats und müsste, um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. BVerfGE 107, 395).

    Der Senat hält diese Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 RsprEinhG für gegeben; denn im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 107, 395 sind.

  • BFH, 02.02.2007 - V B 146/05

    NZB: Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Über zwei Jahre später, am 19. August 2005, 1egte der Antragsteller gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde (V B 146/05) ein.

    Am selben Tag beantragte der Antragsteller (persönlich), ihm Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung der Steuerberatungsgesellschaft zu bewilligen, die die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 für ihn eingelegt hatte.

    Zur Begründung nahm er auf die beigefügte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 Bezug.

    Durch Beschluss vom 2. Februar 2007 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 als unzulässig verworfen (vgl. BFH/NV 2007, 958).

    Der Senat habe die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 2. Februar 2007 als unzulässig verworfen (V B 146/05), weil der Antragsteller nicht an dem vorinstanzlichen Verfahren beteiligt (§ 57 FGO) und deshalb nicht beschwerdebefugt gewesen sei.

    Der Senat habe zur Begründung der Ablehnung der PKH im Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) auf den am selben Tag erlassenen Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 verwiesen.

    Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.

  • BFH, 26.03.1998 - XI K 5/97
    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Dies schließt freilich nicht aus, eine "Gegenvorstellung" gegen einen PKH versagenden Beschluss ggf. als erneuten Antrag auf PKH zu werten (vgl. zur Umdeutung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einen erneuten PKH-Antrag: BFH-Beschluss vom 26. März 1998 XI S 32/97, BFH/NV 1998, 1252; zur Auslegung eines Antrags auf "erneute Behandlung" in einen erneuten PKH-Antrag: BFH-Beschluss vom 18. März 2003 I K 1-3/03, BFH/NV 2003, 1191).
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Das BVerfG hat ferner jüngst ausgeführt, es verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen würden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2803/06, unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395, 416).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundesarbeitsgericht (Entscheidung vom 18. Juli 2006 1 ABR 36/05, AP Nr. 19 zu § 2 TVG) und.
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundessozialgericht (vgl. Entscheidungen vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, NJW 2006, 860; vom 28. September 2006 B 3 P 1/06, SozR 4-1500, § 178a Nr. 5; vom 8. November 2006 B 2 U 5/06 C, SozR 4-1500, § 178a Nr. 6, UV-Recht Aktuell 2007, 521; vom 10. November 2006 B 9a SB 61/06 B, RegNr.
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 2907) zur Gegenvorstellung dargelegt:.
  • BSG, 10.11.2006 - B 9a SB 61/06 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang bei Gegenvorstellung im

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundessozialgericht (vgl. Entscheidungen vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, NJW 2006, 860; vom 28. September 2006 B 3 P 1/06, SozR 4-1500, § 178a Nr. 5; vom 8. November 2006 B 2 U 5/06 C, SozR 4-1500, § 178a Nr. 6, UV-Recht Aktuell 2007, 521; vom 10. November 2006 B 9a SB 61/06 B, RegNr.
  • BVerwG, 09.01.2007 - 10 B 74.06

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das BVerwG (vgl. Entscheidung vom 9. Januar 2007 10 B 74/06 (10 B 68/06), nicht veröffentlicht) von einer Statthaftigkeit der Gegenvorstellung bei nicht vom AnhRügG erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots ausgegangen und haben dementsprechend die jeweilige Gegenvorstellung entweder der Sache nach beschieden oder aber aus anderen Gründen als unzulässig verworfen.
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundessozialgericht (vgl. Entscheidungen vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, NJW 2006, 860; vom 28. September 2006 B 3 P 1/06, SozR 4-1500, § 178a Nr. 5; vom 8. November 2006 B 2 U 5/06 C, SozR 4-1500, § 178a Nr. 6, UV-Recht Aktuell 2007, 521; vom 10. November 2006 B 9a SB 61/06 B, RegNr.
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

  • BFH, 29.11.1999 - XI S 8/99

    PKH-Ablehnung; Gegenvorstellung

  • BFH, 18.09.2001 - XI S 26/01

    Stundung - Gewerbesteuer - Prozesskostenhilfe - PKH - Beschwerde -

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Dass die maßgebliche Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, wird ferner durch den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. September 2007 belegt, mit dem der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung über die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Prozesskostenhilfeverfahren angerufen worden ist (BFHE 219, 27).
  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Der Senat nimmt seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf PKH (Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) zurück.

    Der Senat nimmt seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf PKH (Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) zurück.

    Daraufhin hat der Senat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wird beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.

    Der Senat hat in dem Vorlegungsbeschluss in BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, die Auffassung vertreten, die "Gegenvorstellung" des Antragstellers sei unzulässig, weil die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung die Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht erfülle, wonach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen" (Hinweis u.a. auf den Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395).

  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wurde beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.
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