Rechtsprechung
| BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Musiklehrerin - Aufwendungen für Konzertbesuche - Kosten der privaten Lebensführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 101, 393
- DB 1971, 944
- BStBl II 1971, 368
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70
Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand …
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Diesen Grundsatz hat der Große Senat des BFH im Beschluß Gr. S. 2/70 vom 19. Oktober 1970 (a. a. O.) bestätigt.Im Rechtssatz des Beschlusses Gr. S. 3/70 vom 19. Oktober 1970 (BFH 100, 317, BStBl II 1971, 21) ist nochmals ausdrücklich herausgestellt, daß eine griffweise Schätzung der auf den beruflichen und den privaten Teil entfallenden Aufwendungen keine geeignete Aufteilungsmethode ist.
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Durch diese Vorschrift werden, wie der Große Senat des BFH im Beschluß Gr. S. 2/70 vom 19. Oktober 1970 (BFH 100, 309, BStBl II 1971, 17) ausgeführt hat, gerade solche Aufwendungen betroffen, die der privaten Lebensführung dienen, aber auch den Beruf fördern. - BFH, 13.03.1964 - IV 158/61 S
Private und betriebliche Nutzung von Wirtschaftsgütern der gehobenen …
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Kosten, die weit überwiegend beruflich veranlaßt worden seien und bei denen private Gründe nur ein ganz geringes Gewicht gehabt hätten, seien auch nach der Rechtsprechung des BFH in vollem Umfang abzugsfähig (vgl. die Urteile IV 158/61 S vom 13. März 1964, -- BFH 79, 605 --, BStBl III 1964, 455, und IV 209/63 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 96, BStBl III 1965, 282).
- BFH, 18.02.1965 - IV 209/63 U
Reisekosten der Ehefrau, die ihren Mann auf einer Geschäftsreise nach den USA …
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Kosten, die weit überwiegend beruflich veranlaßt worden seien und bei denen private Gründe nur ein ganz geringes Gewicht gehabt hätten, seien auch nach der Rechtsprechung des BFH in vollem Umfang abzugsfähig (vgl. die Urteile IV 158/61 S vom 13. März 1964, -- BFH 79, 605 --, BStBl III 1964, 455, und IV 209/63 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 96, BStBl III 1965, 282). - BFH, 11.12.1963 - VI 340/62 U
Abgrenzung zwisch Betriebsausgaben und Lebensführungskosten - Einordnung des sog. …
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Es solle verhütet werden, daß Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewußt herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern könnten, weil sie einen entsprechenden Beruf hätten, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müßten (vgl. die BFH-Urteile VI 340/62 U vom 11. Dezember 1963, BFH 78, 246, BStBl III 1964, 96, und IV 11/61 U vom 13. September 1962, BFH 75, 748, BStBl III 1962, 539). - BFH, 13.09.1962 - IV 11/61 U
Repräsentationsaufwendungen eines Chefarztes anläßlich der Ernennung zum …
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Es solle verhütet werden, daß Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewußt herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern könnten, weil sie einen entsprechenden Beruf hätten, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müßten (vgl. die BFH-Urteile VI 340/62 U vom 11. Dezember 1963, BFH 78, 246, BStBl III 1964, 96, und IV 11/61 U vom 13. September 1962, BFH 75, 748, BStBl III 1962, 539). - BFH, 04.08.1967 - VI R 186/66
Behandlung von Reisekosten als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Ein ausschließlich oder doch überwiegend beruflicher Zweck ist insbesondere anzunehmen, wenn die Reise lehrgangsmäßig organisiert ist (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. das Urteil VI R 186/66 vom 4. August 1967, BFH 90, 47, BStBl III 1967, 773 betreffend die Studienreise einer Oberstudienrätin für Englisch nach den USA und die dort angeführte weitere Rechtsprechung). - BFH, 05.12.1963 - IV 28/62 S
Begriff des Einkommens bei Eheleuten
Auszug aus BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Es solle verhütet werden, daß Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewußt herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern könnten, weil sie einen entsprechenden Beruf hätten, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müßten (vgl. die BFH-Urteile VI 340/62 U vom 11. Dezember 1963, BFH 78, 246, BStBl III 1964, 96, und IV 11/61 U vom 13. September 1962, BFH 75, 748, BStBl III 1962, 539).
- BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69
Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts - …
Anders als in den bisher vom BFH entschiedenen Fällen handelt es sich im Streitfall nicht um Aufwendungen für einzelne Wirtschaftsgüter (…vgl. BFH-Urteile VI 39/56 U vom 5. Juli 1957, a. a. O., betreffend ein Konversationslexikon "Der Große Brockhaus"; IV 127/60 U vom 5. April 1962, BFH 75, 279, BStBl III 1962, 368, betreffend eine Tageszeitung und einen "Großen Brockhaus", und VI R 31/68 vom 29. Januar 1971, BFH 101, 381, BStBl II 1971, 327, betreffend Tonbandgerät und Schreibmaschine bei einem Richter) oder um andere Aufwendungen einer bestimmten Art (Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche im Urteil des Senats VI R 76/68 vom 8. Februar 1971, BFH 101, 393, BStBl II 1971, 368), sondern um Aufwendungen für eine Vielzahl einzelner Wirtschaftsgüter -- nämlich Bücher --, die je für sich darauf untersucht werden müssen, wie sie nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats zu beurteilen sind.Aus diesen Überlegungen hat der Senat u. a. im Urteil VI R 76/68 vom 8. Februar 1971 (a. a. O.) entschieden, daß Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche nichtabzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung sind, weil ihnen, obwohl sie dem Beruf der Steuerpflichtigen förderlich sind, der eindeutig berufliche Charakter fehlt.
- FG Niedersachsen, 30.12.1997 - XIV 180/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Besuch von Ausstellungen; Besuche von …
Aus Gründen der steuerlichen Gleichmäßigkeit soll jedoch durch § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG verhindert werden, daß solche der privaten Lebenshaltung angehörenden Aufwendungen nur deswegen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, weil auch berufliche Interessen berührt sind (BFH-Urteil vom 08.02.1971 VI R 76/68, BStBl II 1971, 368).Die Kläger haben nicht geltend gemacht, daß ihnen im Rahmen ihres Ausstellungsbesuches zugleich ein Kurs zur Einführung in die Thematik der in der Ausstellung gezeigten Werke angeboten und von ihnen wahrgenommen worden wäre (vgl. insoweit BFH-Urteil VI R 76/68, a.a.O.).
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …
Gleichwohl kann die Klägerin damit nicht der Anwendung der Grundsätze des BFH zur betrieblichen Veranlassung von Auslandsgruppenreisen quasi "entfliehen": Wäre die von der Klägerin als ausreichend angesehene betriebliche Mitveranlassung ausreichend, wäre nämlich der Betriebsausgabenabzug ufer- und konturenlos: Die Klägerin könnte mit derselben Begründung nicht nur die Übernahme der Kosten für die vorliegende Reise, sondern z.B. auch von Gebühren für die Mitgliedschaft in einem Golfclub (vgl. aber Urteil des FG München vom 9. April 1997 1 K 1742/97, EFG 1997, 1105) oder in anderen privaten Vereinen (vgl. aber BFH-Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 106/88, BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840), für Konzertbesuche der Gesellschafter der Klägerin (vgl. aber BFH-Urteil vom 8. Februar 1971 VI R 76/68, BFHE 101, 393, BStBl II 1971, 368), von Jagden (vgl. aber BFH-Urteil vom 8. November 1956 IV 638/55 U, BFHE 64, 222, BStBl III 1957, 86) oder von Geburtstagsfeiern der Gesellschafter der Klägerin (…vgl. aber BFH-Urteile vom 27. Februar 1997 IV R 60/96, BFH/NV 1997, 560; vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88, BFHE 167, 46, BStBl II 1992, 524; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459, unter II.3.; BFH-Beschluss vom 14. März 2008 VIII B 174/07, ZSteu 2008, R554) rechtfertigen, wenn daran nur dieselben potentiellen Mandanten oder Geschäftspartner teilnähmen.
- BFH, 16.01.1996 - III R 11/94
Aufwendungen für Restaurantbesuche als Betriebsausgaben
Bei Restaurantbesuchen steht aber regelmäßig das gesellschaftliche Ereignis oder auch nur die Nahrungsaufnahme derart im Vordergrund, daß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eingreift (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8. Februar 1971 VI R 76/68, BFHE 101, 393, BStBl II 1971, 368). - FG Niedersachsen, 15.06.2006 - 1 K 11346/02
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für eine Bewirtung von Arbeitskollegen; …
Denn solche Aufwendungen sind auf den Fortbildungszweck des Musiklehrers ausgerichtet und stellen damit - ohne Kürzung - Werbungskosten dar (vgl. BFH-Urteil vom 8.02.1971 - VI R 76/68, BStBl II 1991, 369). - FG Düsseldorf, 05.11.2002 - 16 K 3607/01
Werbungskostenabzug; Lehrer; Gemischte Aufwendungen; Kulturelle Veranstaltung; …
Eine solche Ausnahme hat der BFH z.B. für den Fall erwogen, dass eine Musiklehrerin eine Reihe von Konzerten mit neuer Musik besucht, die verbunden mit Einführungsvorträgen unter bestimmten Gesichtspunkten ausgewählte Werke neuer Musik zur Darbietung bringt (vgl. Urteil vom 8.2.1971 VI R 76/78, BStBl II 1971, 368). - FG München, 16.12.2003 - 6 K 4215/01
Fortbildungskosten einer Englischlehrerin; Einkommensteuer 1997
Für den Konzertbesuch einer Musiklehrerin hat der BFH entschieden, dass nur solche Aufwendungen für Veranstaltungen musikalischer Art. als Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten anerkannt werden, die ihrer Art. und Gestaltung nach ausgesprochen auf den Fortbildungszweck ausgerichtet sind (Urteil des BFH vom 8. Februar 1971 VI R 765/68, BStBl II 1971, 368). - FG Düsseldorf, 04.10.1983 - VIII/XI 108/78 Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlaßt sind (vgl. Urteil des BFH vom 28. November 1980 VI R 193/77 ,.BStBl. II 1971, 368), soweit sie nicht zu den durch die allgemeine Lebensführung bedingte Kosten gehören (§ 12 Nr. 1 EStG).
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