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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1971 - I R 166/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,527
BFH, 05.05.1971 - I R 166/69 (https://dejure.org/1971,527)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1971 - I R 166/69 (https://dejure.org/1971,527)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1971 - I R 166/69 (https://dejure.org/1971,527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungen eines Mieters - Vertragswidrige Vorenthaltung der Mietsache - Beendigung der Mietzeit - Ausfälle an Mieteinnahmen - Einnahmen - Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 275
  • DB 1971, 1649
  • BStBl II 1971, 624
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …

    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Der Begriff des Streitgegenstands nach der FGO (siehe Beschluß des BFH Gr.S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) bringt es mit sich, daß das Gericht auch dann, wenn der Kläger einen zunächst aufgegriffenen Streitpunkt im Laufe des Verfahrens nicht mehr weiterverfolgt, im Rahmen des Betrags der beantragten Herabsetzung der Steuer prüfen muß, ob der Steuerbescheid etwa in diesem Punkt zum Nachteil des Klägers fehlerhaft ist, wenn -- wie hier -- das Gericht dem Kläger im Hauptstreitpunkt nicht recht geben kann (siehe BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 13.12.1963 - VI 22/61 S

    Einoprdnung von zurückgezahlten Zinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Soweit das FG auf dieser Grundlage in der Vereinnahmung der streitigen Beträge negative Werbungskosten gesehen hat (analog dem BFH-Urteil VI 22/61 S vom 13. Dezember 1963, BFH 78, 477, BStBl III 1964, 184), folgt ihm der Senat jedoch nicht.
  • BFH, 29.11.1968 - VI R 316/66

    Entschädigungsleistung eines Pächters wegen nicht sachgemäßer Vertragserfüllung …

    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Nicht alle Zahlungen, die der Mieter über den vereinbarten Mietzins hinaus leistet, sind Leistungen, die der Vermögenssphäre, nicht der Ertragssphäre zugehören (siehe BFH-Urteile VI 264/65 vom 22. April 1966, BFH 86, 148, BStBl III 1966, 395, betreffend Zahlungen wegen übermäßiger Beanspruchung der Mietsache, und VI R 316/66 vom 29. November 1968, BFH 94, 394, BStBl II 1969, 184, betreffend Zahlungen wegen vertragswidriger Vernachlässigung der Pachtsache).
  • BFH, 22.04.1966 - VI 264/65
    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Nicht alle Zahlungen, die der Mieter über den vereinbarten Mietzins hinaus leistet, sind Leistungen, die der Vermögenssphäre, nicht der Ertragssphäre zugehören (siehe BFH-Urteile VI 264/65 vom 22. April 1966, BFH 86, 148, BStBl III 1966, 395, betreffend Zahlungen wegen übermäßiger Beanspruchung der Mietsache, und VI R 316/66 vom 29. November 1968, BFH 94, 394, BStBl II 1969, 184, betreffend Zahlungen wegen vertragswidriger Vernachlässigung der Pachtsache).
  • BFH, 14.11.1968 - I R 16/66

    Erteilung einer neuen Steuernummer für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Der Begriff des Streitgegenstands nach der FGO (siehe Beschluß des BFH Gr.S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) bringt es mit sich, daß das Gericht auch dann, wenn der Kläger einen zunächst aufgegriffenen Streitpunkt im Laufe des Verfahrens nicht mehr weiterverfolgt, im Rahmen des Betrags der beantragten Herabsetzung der Steuer prüfen muß, ob der Steuerbescheid etwa in diesem Punkt zum Nachteil des Klägers fehlerhaft ist, wenn -- wie hier -- das Gericht dem Kläger im Hauptstreitpunkt nicht recht geben kann (siehe BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 22.11.1968 - VI R 52/67

    Festsetzung einer für den Steuerpflichtigen günstigeren Einkommensteuer bei …

    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Der Begriff des Streitgegenstands nach der FGO (siehe Beschluß des BFH Gr.S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) bringt es mit sich, daß das Gericht auch dann, wenn der Kläger einen zunächst aufgegriffenen Streitpunkt im Laufe des Verfahrens nicht mehr weiterverfolgt, im Rahmen des Betrags der beantragten Herabsetzung der Steuer prüfen muß, ob der Steuerbescheid etwa in diesem Punkt zum Nachteil des Klägers fehlerhaft ist, wenn -- wie hier -- das Gericht dem Kläger im Hauptstreitpunkt nicht recht geben kann (siehe BFH-Urteil VI R 52/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 310, BStBl II 1969, 169).
  • BFH, 03.02.1961 - VI 52/60 U

    Wechseldiskontierung als Indiz für im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme …

    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Wird ein Wechsel zahlungshalber -- was die Regel ist -- und nicht an Zahlungs Statt gegeben und angenommen (§ 364 Abs. 2 BGB), so ist die Wechselsumme dem Empfänger zugeflossen, wenn sie ihm aufgrund Diskontierung des Wechsels zur Verfügung steht (…vgl. dazu BFH-Urteile I 37/52 S, a. a. O.; VI 52/60 U vom 3. Februar 1961, BFH 72, 432, BStBl III 1961, 159).
  • BFH, 01.07.1952 - I 37/52 S

    Bestimmung des Zeitpunkts der Hingabe eines Darlehens bei Vergabe eines …

    Auszug aus BFH, 05.05.1971 - I R 166/69
    Die Diskontierung des Wechsels noch im Jahre 1956 werde nicht bestritten; soweit das FA sich jedoch für seine Auffassung auf das Urteil des BFH I 37/52 S vom 1. Juli 1952 (BFH 56, 527, BStBl III 1952, 205) berufe, verkenne es, daß im vorliegenden Streitfall der Wechsel allein mit Rücksicht auf die Bonität der Steuerpflichtigen von der Bank diskontiert worden sei.
  • BFH, 30.10.1980 - IV R 97/78

    Zeitpunkt des Zuflusses im Fall eines zahlungshalber hingegebenen Schecks

    b) Bei einem zahlungshalber hingegebenen Wechsel ist die Wechselsumme dem Wechselnehmer zugeflossen, wenn sie ihm aufgrund Diskontierung des Wechsels zur Verfügung steht (BFH-Urteile vom 5. Mai 1971 I R 166/69, BFHE 102, 275, BStBl II 1971, 624, unter Nr. 3 der Entscheidungsgründe; vom 1. Juli 1952 I 37/52 S, BFHE 56, 527, BStBl III 1952, 205).

    Hier ist es gerechtfertigt (auch zur Vermeidung der schwierigen Frage der Bonität der Wechselbeteiligten, vgl. BFHE 102, 275. BStBl II 1971, 624), frühestens bei Diskontierung des Wechsels eine Verfügungsmacht über die Wechselsumme und damit einen Zufluß dieser Summe zu bejahen.

  • FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04

    Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung einer vermieteten Wohnung …

    Dies gilt selbst dann, wenn es dabei um eine Entschädigung für den Ausfall von Einnahmen geht, die der Vermieter bei einer anderweitigen Vermietung in höherem Umfang als bisher erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1971 I R 166/69, BStBl II 1971, 624).

    Hätte er die vorgenannten Entschädigungs- bzw. Schadensersatzleistungen während des Streitjahres tatsächlich erhalten, wären sie nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1971, 624 als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen gewesen.

  • BFH, 08.12.1993 - XI R 81/90

    Zur Frage der Uneinbringlichkeit beim sog. Akzeptantenwechselgeschäft

    Zwar bewirkt steuerrechtlich bereits die Scheckhingabe regelmäßig einen Entgeltzufluß (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1980 IV R 97/78, BFHE 132, 410, BStBl II 1981, 305), bei Ausstellung eines Wechsels dagegen erst dessen Diskontierung (BFH-Urteil vom 5. Mai 1971 I R 166/69, BFHE 102, 275, BStBl II 1971, 624, 626).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    Unabhängig davon, ob es sich bei dem Schadensersatz um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. Mai 1971 I R 166/69, BFHE 102, 275, BStBl II 1971, 624, unter 2.;… vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308;… vom 1. Dezember 1992 IX R 36/86, BFH/NV 1993, 472, unter 2.;… Blümich/Ehmcke, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 6 EStG Rz. 322;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 21 Rz. 65 "Vertragsstrafe"; Birk in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 8 EStG Anm. 180 "Vertragsstrafe") oder nach § 255 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) um eine Minderung der Anschaffungskosten (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, unter II. 1.;… vom 22. Juni 1993 IX R 72/88, BFH/NV 1994, 163) handelt, war der Kläger auch diesbezüglich nicht zur Vornahme von AfA berechtigt; denn er hat die Wohnung zur Erzielung dieser "Einkünfte" nicht genutzt.
  • BFH, 09.08.1990 - V R 134/85

    Zur Frage der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts im …

    Damit erhält der Diskontant zwar die wirtschaftliche Verfügungsmacht hinsichtlich der Wechselsumme (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1971 I R 166/69, BFHE 102, 275, BStBl II 1971, 624, zum Zufluß); erfüllt ist der Kaufpreisanspruch jedoch grundsätzlich erst mit der Einlösung des Wechsels durch den Käufer.
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