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Rechtsprechung
   BFH, 02.02.1972 - I R 96/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,251
BFH, 02.02.1972 - I R 96/70 (https://dejure.org/1972,251)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1972 - I R 96/70 (https://dejure.org/1972,251)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1972 - I R 96/70 (https://dejure.org/1972,251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teilwertabschreibung - Geschäftswert - Firmenwert - Geschäftswertbildende Umstände - Kundenkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 442
  • DB 1972, 756
  • BStBl II 1972, 381
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.09.1970 - I R 196/67

    Geschäftsaufgabe - Persönliche Geschäftsbedingungen - Geschäftswert - …

    Auszug aus BFH, 02.02.1972 - I R 96/70
    Das Gesetz versteht, wie der BFH wiederholt ausgeführt hat (…vgl. Urteile I 61/57 U, a. a. O.;… I 77/64, a. a. O.; I R 196/67 vom 16. September 1970, BFH 101, 76, BStBl II 1971, 175), den Geschäftswert als ein einheitliches Wirtschaftsgut, das nicht zerlegt werden kann, auch wenn die Umstände, auf denen es beruht, im Laufe der Zeit wechseln.

    Der erkennende Senat hat in der Entscheidung I R 196/67 a. a. O. eine Teilwertabschreibung auf ein Wirtschaftsgut "Kundschaft" zugelassen.

    Es handelt sich daher um einen typischen, aus mehreren Faktoren gebildeten Geschäftswert und nicht um ein immaterielles Einzelwirtschaftsgut wie in der Entscheidung I R 196/67 a. a. O.

  • BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67

    Ermittlung eines Teilwerts von bebauten Grundstücken

    Auszug aus BFH, 02.02.1972 - I R 96/70
    Daher können auch die Grundsätze keine Anwendung finden, die der Große Senat des BFH in der Entscheidung Gr. S. 7/67 vom 16. Juli 1968 (BFH 94, 124, BStBl II 1969, 108) für das Verhältnis der Teilwerte von Grund und Boden einerseits, aufstehendem Gebäude andererseits dargelegt hat.
  • BFH, 15.04.1958 - I 61/57 U

    Vornahme von Absetzungen für Abnutzungen auf den Geschäftswert eines gewerblichen …

    Auszug aus BFH, 02.02.1972 - I R 96/70
    Das FG teile nicht die vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß der entgeltlich erworbene Geschäftswert, auch wenn er sich ganz oder teilweise verflüchtigt habe, nicht abgeschrieben werden dürfe, falls der Unternehmer durch seine Leistung einen neuen (originären) Geschäftswert geschaffen habe, der die Verflüchtigung des erworbenen (derivativen) Firmenwerts auffange (Hinweis auf BFH-Urteil I 61/57 U vom 15. April 1958, BFH 67, 151, BStBl III 1958, 330).
  • BFH, 18.01.1967 - I 77/64

    Möglichkeit der Abschreibung eines für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten …

    Auszug aus BFH, 02.02.1972 - I R 96/70
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann der für einen erworbenen Geschäftswert gezahlte und aktivierte Betrag nur dann abgeschrieben werden, wenn sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erweist oder wenn der Geschäftswert unter den seinerzeit gezahlten und noch aktivierten Betrag sinkt (vgl. BFH-Urteil I 77/64 vom 18. Januar 1967, BFH 88, 198, BStBl III 1967, 334).
  • BFH, 02.05.1961 - I 33/60 S

    Zahlung eines Mehrbetrags für einen entsprechenden Anteil am Geschäftswert für …

    Auszug aus BFH, 02.02.1972 - I R 96/70
    Die -- gestiegene -- Rentabilität des Betriebs gehört wesentlich zu den geschäftswertbildenden Faktoren (vgl. BFH-Urteil I 33/60 S vom 2. Mai 1961, BFH 73, 267, BStBl III 1961, 365).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares …

    a) Auch personenbezogene Gewerbebetriebe wie Friseurbetriebe oder Apotheken können einen Geschäftswert aufweisen (BFH-Urteile vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; in BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576).
  • BFH, 25.11.1981 - I R 54/77

    Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswerts; Abgrenzung des …

    Danach bleibt es weiterhin auch bei der in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 2. Februar 1972 I R 96/70 (BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381) erneut begründeten und bekräftigten Auffassung, daß es sich beim Geschäftswert um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt, das nicht zerlegt werden kann, auch wenn die Umstände, auf denen es beruht, im Laufe der Zeit wechselten.

    Dem FG ist auch darin recht zu geben, daß im Streitfall die Grundsätze der AfA auf den Praxiswert eines Freiberuflers nicht angewandt werden können, weil der Betrieb des Klägers als zahntechnisches Labor einen Gewerbebetrieb darstellt (BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381).

  • BFH, 28.09.1993 - VIII R 67/92

    Zur Bemessung der AfA eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts …

    Das von der Revision herangezogene Urteil des FG Münster vom 5. März 1970 I 1331/69 E (EFG 1970, 331) hat der BFH durch Urteil vom 2. Februar 1972 I R 96/70 (BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381) mit der Begründung aufgehoben, daß die für den Praxiswert im Wege der Ausfüllung einer Gesetzeslücke entwickelten Rechtsgrundsätze gerade nicht auf den Geschäfts- oder Firmenwert entsprechend anwendbar sind (vgl. auch BFH-Urteile vom 16. November 1977 I R 212/75, BFHE 123, 564, BStBl II 1978, 103, und in BFHE 136, 270, BStBl II 1982, 650).
  • BFH, 13.03.1991 - I R 83/89

    Zu den Voraussetzungen für AfA und Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert

    Ein etwaiger "Praxiswert" beruht auf dem persönlichen Vertrauensverhältnis der Mandanten zum beratenden Praxisinhaber (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs -RFH - vom 30. Januar 1929 VI A 369/28, RStBl 1929, 326; vom 28. Juli 1938 IV 5/38, RFHE 44, 286, RStBl 1938, 955; BFH-Urteile vom 15. April 1958 I 61/57 U, BFHE 67, 151, BStBl III 1958, 330; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 23. Januar 1975 IV R 166/71, BFHE 115, 102, BStBl II 1975, 381; vom 1. April 1982 IV R 2-3/79, BFHE 136, 83, BStBl II 1982, 620).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren - …

    Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis widerlegbar, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken ist bzw. das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFH-Urteile vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334, und vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381).

    Dabei ist jedoch beim Teilwert des derivativ erworbenen aktivierten Geschäftswertes besonders zu beachten, daß der Geschäftswert als einheitliches Wirtschaftsgut zu verstehen ist, das im ganzen zu bewerten ist und das nicht in seine Komponenten, insbesondere nicht in einen erworbenen, sich allmählich verflüchtigenden Wert einerseits und einen vom Unternehmen neugeschaffenen, nicht aktivierungsfähigen Wert andererseits zerlegt werden kann (vgl. BFH-Urteile I R 96/70 und vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846).

  • BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78

    Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH folgt hieraus nicht nur, daß der Geschäftswert keiner AfA nach § 7 EStG zugänglich ist, sondern auch, daß der erworbene und der originäre Geschäftswert eines Unternehmens eine Einheit bilden, bilanzrechtlich also nur ein Wirtschaftsgut sind und deshalb Teilwertabschreibungen nur in Betracht kommen, soweit der Teilwert des als Einheit gesehenen Geschäftswerts unter die Anschaffungskosten des entgeltlich erworbenen Geschäftswerts gesunken ist (vgl. im einzelnen z. B. BFH-Urteil vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, 444, BStBl II 1972, 381).

    Die Rechtsprechung hat sich jedoch außerstande gesehen, hieraus Folgerungen für sogenannte personenbezogene Gewerbebetriebe zu ziehen; demgemäß hat die Rechtsprechung es abgelehnt, in gleicher Weise wie auf den entgeltlich erworbenen Praxiswert eine AfA zuzulassen, z. B. auf den entgeltlich erworbenen Geschäftswert einer Apotheke (BFH-Urteil vom 16. November 1977 I R 212/75, BFHE 123, 564, 566, BStBl II 1978, 103) oder eines kleinen oder mittleren Friseurbetriebs (Urteil in BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381).

  • BFH, 09.02.1977 - I R 130/74

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Aufwendungen für Geschäftswert …

    Diese Vermutung ist aber durch den Nachweis widerlegbar, daß sich entweder die Zahlung als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert des betreffenden Wirtschaftsgutes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken oder das Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteil des BFH vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).

    Beim Teilwert des derivativ erworbenen aktivierten Geschäftswerts ist besonders zu beachten, daß der Geschäftswert als einheitliches Wirtschaftsgut zu verstehen ist, das im ganzen zu bewerten ist und das nicht in seine einzelnen Komponenten, insbesondere nicht in einen erworbenen, sich allmählich verflüchtigenden Wert einerseits und einen vom Unternehmen neu geschaffenen, nicht aktivierungsfähigen Wert andererseits zerlegt werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteile I R 96/70; vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846; IV R 76/72).

  • BFH, 21.07.1982 - I R 177/77

    Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts nur bei Fehlmaßnahme oder …

    In der Entscheidung vom 2. Februar 1972 I R 96/70 (BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381) hat sich der BFH mit der Kritik auseinandergesetzt, die diese Rechtsprechung in der Literatur und teilweise in der Rechtsprechung der FG gefunden hat.
  • BFH, 14.03.1979 - I R 37/75

    Fortsetzungs-Sammelwerke - Immaterielle Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - …

    Hier wie dort rechtfertigt sie nicht regelmäßige Absetzungen; auch kann eine Teilwertabschreibung nicht allein darauf gegründet werden, daß die Kundschaft im Laufe der Zeit gewechselt hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381).
  • BFH, 14.02.1973 - I R 89/71

    Zahlung eines Entgelts - Befristetes Wettbewerbsverbot - Immaterielles …

    Der Auffassung, daß mit dieser Begründung eine Abschreibung auf den Geschäftswert zu rechtfertigen sei, ist der erkennende Senat im Urteil vom 2. Februar 1972 I R 96/70 (BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381) entgegengetreten.
  • BFH, 26.07.1972 - I R 146/70

    Betriebsveräußerer - Zeitlich begrenzte Verpflichtung - Unterlassung des …

  • FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07

    Berechnung der Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten …

  • BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79

    Abschreibung - Firmenwert - Abfindung eines Gesellschafters - Geschäftswert

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 290/96

    Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des …

  • BFH, 26.01.1978 - IV R 62/77

    Passivierung - Leibrentenverpflichtung - Veräußerer - Betriebserwerb

  • BFH, 20.04.1977 - I R 234/75

    Teilwertabschreibung - Derivativer Geschäftswert - Handwerksbetrieb - Fall der …

  • BFH, 23.01.1975 - IV R 166/71

    Freiberufler - Absetzung für Abnutzung - Derivativer Erwerb - Praxiswert - …

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 289/96

    Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des …

  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 170/85

    Abschreibung eines erworbenen Geschäftswertes auf den niedrigeren Teilwert

  • BFH, 16.11.1977 - I R 212/75

    Abschreibung - Geschäftswert - Apotheke - Niedriger Teilwert

  • BFH, 23.10.1974 - I R 13/73

    Verpachtung von Räumlichkeiten - Betriebsaufspaltung - …

  • BFH, 13.09.1973 - IV R 5/70

    KG - Entgeltlicher Erwerb eines Betriebs - Miterworbener Geschäftswert - …

  • BFH, 16.07.1975 - VIII R 178/72

    Derivativer Geschäftswert - Aktivierung in Bilanz - Einzelunternehmen - …

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.11.1978 - II 262/75
  • BFH, 09.06.1982 - IV B 87/81
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