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Rechtsprechung
   BFH, 10.05.1972 - III R 58/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1178
BFH, 10.05.1972 - III R 58/71 (https://dejure.org/1972,1178)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1972 - III R 58/71 (https://dejure.org/1972,1178)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1972 - III R 58/71 (https://dejure.org/1972,1178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Steuern - Steuernachzahlungen - Veranlagungszeitpunkt - Betriebsprüfung - Unverzinsliche befristete Schulden - Steuererstattungsansprüche - Feststellungszeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 102
  • BStBl II 1972, 691
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.05.1972 - III R 83/71

    Betriebssteuern - Steuernachzahlungen - Maßgebender Feststellungszeitpunkt - …

    Auszug aus BFH, 10.05.1972 - III R 58/71
    Wegen der Einzelheiten siehe das Urteil III R 83/71 vom 10. Mai 1972 (BStBl II 1972, 688).

    Wegen der Einzelheiten siehe das Urteil III R 83/71 vom 10. Mai 1972 (…a. a. O.).

    Wegen der Einzelheiten siehe das Urteil III R 83/71 vom 10. Mai 1972 (…a. a. O.).

    Wegen der Einzelheiten siehe das Urteil III R 83/71 vom 10. Mai 1972 (…a. a. O.).

    Wegen der Einzelheiten siehe das Urteil III R 83/71 vom 10. Mai 1972 (…a. a. O.).

    Wegen der Einzelheiten siehe das Urteil III R 83/71 vom 10. Mai 1972 (…a. a. O.).

  • BFH, 05.11.1954 - III 9/54 S

    Jahreswert einer abzugsfähigen Altenteilslast - Maßgeblichkeit der tatsächlichen …

    Auszug aus BFH, 10.05.1972 - III R 58/71
    Voraussetzung für den Abzug einer Schuld ist, daß sie an dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt schon entstanden und noch nicht getilgt ist, und daß der Schuldner ernstlich damit rechnen muß, in Anspruch genommen zu werden (Entscheidung des BFH III 9/54 S vom 5. November 1954, BFH 59, 447, BStBl III 1954, 381).
  • BFH, 25.05.1973 - III R 95/72

    Abzinsung von Steuerschulden - Abzinsung von Steuererstattungsansprüchen

    Der Senat hält im Ergebnis an seiner Rechtsprechung zur Frage der Abzinsung von Steuerschulden und Steuererstattungsansprüchen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1972 III R 58/71, BFHE 106, 102, BStBl II 1972, 691; und III R 83/71, BFHE 106, 96, BStBl II 1972, 688) fest.

    Die Revision wird im wesentlichen unter Berufung auf die Argumente des Senats in dem Urteil vom 10. Mai 1972 III R 58/71 (BFHE 106, 102, BStBl II 1972, 691) begründet.

    Sie hält die Auffassung des FG für zutreffend und wendet sich gegen die Begründung des Urteils III R 58/71.

    Der Senat hat zur Frage der Abzinsung von Steuerschulden in zwei erst nach dem Ergehen des FG-Urteils veröffentlichten Entscheidungen vom 10. Mai 1972 III R 83/71 (BFHE 106, 96, BStBl II 1972, 688) und III R 58/71 Stellung genommen und entschieden, daß Steuernachzahlungen, die sich durch die Feststellungen einer Betriebsprüfung ergeben, an Feststellungszeitpunkten oder Veranlagungszeitpunkten vor der Prüfung nur mit ihrem nach § 14 Abs. 3 BewG abgezinsten Wert abgezogen werden können.

    Der Senat hat bereits im Urteil III R 58/71 ausgeführt, daß er keine Bedenken habe, daß Steuererstattungsansprüche, die auf Feststellungen einer nach dem Veranlagungszeitpunkt bzw. Feststellungszeitpunkt durchgeführten Betriebsprüfung beruhen, an dem zurückliegenden Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitpunkt ebenso bewertet werden wie Steuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung.

  • BFH, 06.12.1974 - III R 150/73

    Rückwirkende Verminderung - Auswirkungen - Nachträgliche Herabsetzung - …

    Sie hat jedoch mit ihrem weiteren Hilfsantrag, daß der "Erstattungsanspruch" entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 10. Mai 1972 III R 58/71 (BFHE 106, 102, BStBl II 1972, 691) abgezinst werden müsse, Erfolg, wie auch das FA durch die Einschränkung seines Revisionsantrags anerkannt hat.
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