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Rechtsprechung
   BFH, 19.07.1973 - I B 27/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,754
BFH, 19.07.1973 - I B 27/73 (https://dejure.org/1973,754)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1973 - I B 27/73 (https://dejure.org/1973,754)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1973 - I B 27/73 (https://dejure.org/1973,754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 3
  • BStBl II 1973, 782
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.07.1972 - I R 164/68

    Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Ermittlung des Gewerbeertrags - Ermittlung …

    Auszug aus BFH, 19.07.1973 - I B 27/73
    Denn wenn schon das Gesetz einerseits eine jeweils gesonderte Aussetzung der Vollziehung des Grundlagen- und des Folgebescheids und andererseits die Anordnung einer Sicherheitsleistung vorsieht, so hätte in einer nach dieser Zielsetzung angelegten Regelung auch bestimmt werden müssen, in welchem von den vorgesehenen mehreren Verfahren die Entscheidung über die Sicherheitsleistung zu treffen sei (über den Begriff der Gesetzeslücke vgl. Urteil des BFH vom 19. Juli 1972 I R 164/68, BFHE 106, 441, BStBl II 1972, 858).
  • BFH, 22.06.1967 - I B 7/67

    Abhängigmachen der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung bei …

    Auszug aus BFH, 19.07.1973 - I B 27/73
    Sie dient dazu, einer möglichen Gefährdung des Steueranspruchs vorzubeugen (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 22. Juni 1967 I B 7/67, BFHE 89, 24, BStBl III 1967, 512).
  • BFH, 28.01.1966 - VI 296/63
    Auszug aus BFH, 19.07.1973 - I B 27/73
    d) Die Gesetzeslücke ist so auszufüllen, wie der Gesetzgeber nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach seinem sonst erkennbaren Willen die zu entscheidende Frage wahrscheinlich geregelt hätte, wenn sie in seinen Gesichtskreis getreten wäre (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1966 VI 296/63, BFHE 85, 25, BStBl III 1966, 222).
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von …

    Die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen und die Abschätzung der Risiken im Falle einer zwangsweisen Durchsetzung des Anspruchs obliegen deshalb allein der Behörde, die den Folgebescheid erlässt und die Steuerschuld ggf. beizutreiben hat (Beschluss des BFH vom 19. Juli 1973, I B 27/73, BFHE 110, 3, BStBl II 1973, 782).
  • OVG Thüringen, 17.03.2003 - 4 EO 269/02

    Kommunale Steuern; Einstweiliger Rechtsschutz für die Aussetzung der Vollziehung …

    Dieser Entscheidung des Gesetzgebers liegt die Überlegung zu Grunde, dass die Beurteilung der Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung eine - mindestens überschlägige - Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen und eine Abschätzung der Zugriffsmöglichkeiten sowie der Risiken im Fall einer zwangsweisen Durchsetzung des Steueranspruchs erfordert und dass dazu am besten diejenige Behörde in der Lage ist, die den Folgebescheid erlässt und die Steuerschuld erforderlichenfalls beizutreiben hat (BFH, Beschluss vom 19.07.1973 -I B 27/73-, BFHE 110, 3 [6]), zumal diese regelmäßig auch die örtlichen Verhältnisse besser kennt als die für Erlass und Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids zuständige Finanzbehörde.
  • FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21

    Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids …

    Bei der Entscheidung über die Sicherheitsleistung hat sich die für den Folgebescheid zuständige Behörde sodann mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen auseinanderzusetzen und die Zugriffsmöglichkeiten und Risiken im Falle einer zwangsweisen Durchsetzung des Steueranspruchs abzuschätzen (vgl. bereits BFH-Beschluss vom 19.07.1973 - I B 27/73, BStBl II 1973, 782).
  • FG München, 22.03.2005 - 13 K 1565/03

    Steuerschädliche Verwendung einer zur Absicherung eines Avalkredits eingesetzten …

    Der erkennende Senat, der wegen des aufgezeigten Gesetzeszwecks den Avalkredit als Darlehen im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG behandelt, sieht hierin noch eine zulässige Auslegung des Begriffs "Darlehen" (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1973 I B 27/73, BStBl II 1973, 782 unter 2.d.).
  • FG Hessen, 17.06.2010 - 6 K 3678/06

    Veräußerung von gebrauchten Geldspielautomaten ist umsatzsteuerfrei - Keine …

    Vorhandene Gesetzeslücken sind so auszufüllen, wie der Gesetzgeber nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach seinem sonst erkennbaren Willen die zu entscheidende Frage wahrscheinlich geregelt hätte, wenn sie in seinen Gesichtskreis getreten wäre (BFH vom 19.07.1973 - I B 27/73, BStBl. II 1973, 782 unter II. 2. d.; BFH vom 13.02.1980 - I R 181/76, BStBl. II 1980, 190).
  • BFH, 13.02.1980 - I R 181/76

    Seeschiffsregister - Handelsschiff - Ausländische Einkünfte - Tarifvergünstigung

    Es ergibt sich eine Gesetzeslücke, die so auszufüllen ist, wie der Gesetzgeber nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach seinem sonst erkennbaren Willen die zu entscheidende Frage wahrscheinlich geregelt hätte (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Juli 1973 I B 27/73, BFHE 110, 3, BStBl II 1973, 782).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.06.1997 - 5 K 2307/95

    Gewerbesteuer; Organträger ohne Sitz im Inland

    Nach der Rechtsprechung seien Lücken so auszufüllen, wie der Gesetzgeber die Frage wahrscheinlich geregelt hätte, wenn er sie erkannt hätte (Hinweis u. a. auf BFH BStBl II 1973, 782, 784).
  • BFH, 09.10.1975 - V R 9/75

    Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung - Gefährdung des …

    Eine derartige Maßnahme ist möglich und im öffentlichen Interesse geboten, wenn durch die Aussetzung der Vollziehung die spätere Durchsetzung des Abgabenanspruchs gefährdet wäre (vgl BFH-Entscheidungen vom 8. März 1967 VI B 50/66, BFHE 88, 78, BStBl 3.1967, 294; vom 22. Juni 1967 I B 7/67 , BFHE 89, 24, BStBl 3.1967, 512; vom 19. Juli 1973 I B 27/73 , BFHE 110, 3 , BStBl 2.1973, 782, sowie Entscheidungen III S 4/67 und V R 102/67 ).
  • BFH, 09.10.1975 - V R 6/75

    Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung - Gefährdung des …

    Eine derartige Maßnahme ist möglich und im öffentlichen Interesse geboten, wenn durch die Aussetzung der Vollziehung die spätere Durchsetzung des Abgabenanspruchs gefährdet wäre (vgl. BFH-Entscheidungen vom 8. März 1967 VI B 50/66, BFHE 88, 78, BStBl III 1967, 294; vom 22. Juni 1967 I B 7/67, BFHE 89, 24, BStBl III 1967, 512; vom 19. Juli 1973 I B 27/73, BFHE 110, 3, BStBl II 1973, 782, sowie Entscheidungen III S 4/67 und V R 102/67).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 21.73

    Zuständigkeit der Gemeinde bei Entscheidungen über Einwendungen des …

    Das gilt auch für die Geltendmachung der Realsteuerhaftung, die in den §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 118 AO geregelt ist (vgl. BFH in BStBl. II 1973, 782 = BFHE 110, 3 [BFH 19.07.1973 - I B 27/73];… ferner Tipke-Kruse a.a.O. RdNr. 6 zu § 118 AO S. 328).
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