Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 29.08.1973 - I R 214/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,246
BFH, 29.08.1973 - I R 214/71 (https://dejure.org/1973,246)
BFH, Entscheidung vom 29.08.1973 - I R 214/71 (https://dejure.org/1973,246)
BFH, Entscheidung vom 29. August 1973 - I R 214/71 (https://dejure.org/1973,246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung - Künftige Bebauung - Aktive Mitwirkung - Baureifmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 348
  • DB 1974, 22
  • BStBl II 1974, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung …

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260).

    Unabhängig von der Frage, ob sich eine Betätigung noch im Rahmen privater Vermögensverwaltung hält oder diese überschreitet, ist sie auch dann als nachhaltig anzusehen, wenn sie in der Weise auf Wiederholung angelegt ist, daß sie zwar auf einem einheitlichen Entschluß beruht, die Durchführung dieses Entschlusses aber mehrere Handlungen erfordert (vgl. Urteil des BFH I R 191/72).

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 164/68

    Vorliegen gewerblicher Grundstücksverkäufe eines Landwirts

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    a) Eine aktive Mitwirkung bei der Erschließung seines Baugeländes durch S. ist zunächst darin zu erblicken, daß S. Käufer seiner Grundstücke verpflichtet hat, Erschließungskosten über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus zu tragen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1968 IV R 164/68, BFHE 94, 457, BStBl II 1969, 236).

    Einen entscheidungserheblichen Unterschied zu dem im Urteil IV R 164/68 entschiedenen Fall sieht der Senat nicht.

  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    Der Senat verweist insoweit auf seine Entscheidung vom 7. Februar 1973 I R 210/71 (BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 166/65

    Ansetzen eines höheren Teilwertes bei der Entnahme eines dem gesetzlichen …

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    Die Kläger berufen sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 166/65 (BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721), nach dem bei der Entnahme eines dem Preisstopp unterliegenden Grundstücks als Teilwert auch ein höherer als der preisrechtlich genehmigungsfähige Wert angesetzt werden kann.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Nachhaltigkeit ist hingegen anzunehmen, wenn mehrere Grundstücksparzellen (BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) oder Miteigentumsanteile (BFH-Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in verschiedenen Verträgen verkauft werden.

    So ist nach dem oben zitierten BFH-Urteil in BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6 der Verkauf von 10 unbebauten Grundstücksparzellen in 10 verschiedenen Verträgen nachhaltig, weil ein auf Wiederholung angelegter Veräußerungsentschluss vorliegt.

  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …

    Nachhaltigkeit wurde hingegen bejaht, wenn mehrere Grundstücksparzellen (BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) oder Miteigentumsanteile (BFH-Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in verschiedenen Verträgen verkauft werden, sowie bei der Veräußerung von zwei Objekten in zwei verschiedenen Kaufverträgen (…Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

    Bei Grundstücken des Anlagevermögens, die bis zu ihrer Veräußerung unverändert genutzt werden, ändert eine zum Zwecke der Veräußerung vorgenommene Parzellierung des Grund und Bodens oder die Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen nichts an der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen (BMF v. 29. Oktober 1979, BStBl I 1979, 639; v. 13. Juli 1992 , DStR 1992, 1060; ebenso für den Fall der Parzellierung BFHE 110, 348; 197, 109;.
  • BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74

    Gewerbeverlust - Verursachung während des Bestehens eines Gewerbebetriebes - …

    Im BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71 (BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) bleibe die Feststellung der Vorentscheidung unwidersprochen, daß als Beginn des Gewerbebetriebs der Zeitpunkt angenommen werden müsse, in dem der Steuerpflichtige mit dem "Betreiben des Bebauungsplanes" begonnen habe.

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin ist den Urteilen I R 191/72, I R 90-91/71 und I R 214/71 nicht zu entnehmen, daß bereits die Eröffnung eines Gewerbebetriebes lediglich vorbereitende Handlungen, insbesondere der Entschluß, nachhaltig gewerblich tätig zu werden, einen Gewerbebetrieb i. S. des Gewerbesteuergesetzes begründeten.

    Dem Urteil I R 214/71 kann auch nicht entnommen werden, daß in dem "Betreiben des Bebauungsplans" (BFHE 110, 348 [350]) der Beginn des Gewerbebetriebs i. S. des § 1 GewStDV gesehen worden ist.

  • FG Niedersachsen, 20.12.2004 - 14 K 349/00

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Tätigkeiten der von ihm beauftragten Personen muss sich der Veräußerer dabei ebenso zuzurechnen lassen wie die Aktivitäten einer Erschließungsgesellschaft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Oktober 2001 IV R 47, 48/00, BStBl. II 2002, 289, vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911, vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317, vom 26. November 1974 VIII R 61-62/73, BStBl. II 1975, 352, vom 29. August 1973 I R 214/71, BStBl. II 1974, 6, vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BStBl. II 1973, 642, vom 22. Oktober 1969 I R 61/68, BStBl. II 1970, 61 und vom 13. März 1969 IV R 132/68, BStBl. II 1969, 483).

    Dabei sind alle Aktivitäten, die der Verkäufer bei der Baureifmachung, der Erschließung und der Bebauung des Geländes entfaltet hat, im Einzelnen zu untersuchen und im Zusammenhang zu würdigen ( BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BStBl. II 1974, 6).

    An der Erschließung des Baugeländes wirkt nach der Rechtsprechung ein Steuerpflichtiger auch dann mit, wenn er sich zur kostenlosen Abtretung von Straßengrund an die Gemeinde verpflichtet hat ( BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BStBl II 1974, 6).

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 35/88

    Gewerbliche Veräußerung von Teilgrundstücken eines größeren Grundstückareals

    Als derartige Maßnahmen sind Bemühungen um die Aufstellung eines Bebauungsplans oder auch Anstrengungen zur Herstellung derjenigen Anlagen angesehen worden, von deren Vorhandensein die bauliche Nutzung von Grundstücken abhängt; das gilt insbesondere, wenn der Steuerpflichtige die Erschließung selbst durchführt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1968 IV R 164/68, BFHE 94, 457, BStBl II 1969, 236; vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; in BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642; vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6; vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BFHE 141, 513, BStBl II 1984, 798; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666).

    Nach den Feststellungen des FG haben die Kläger allerdings auf die Aufstellung des Bebauungsplans keinen Einfluß genommen; dessen bedarf es jedoch nicht, wenn ein Eigentümer in der vorbeschriebenen Weise für die Erschließung seiner Grundfläche gesorgt hat (vgl. BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6; BFHE 141, 513, BStBl II 1984, 798).

  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist die Veräußerung unbebauter Grundstücke keine Maßnahme privater Vermögensverwaltung, sondern Ausfluß der gewerblichen Betätigung, wenn der Veräußerer Aktivitäten entfaltet, die über die für eine Veräußerung erforderlichen Maßnahmen einschließlich einer evtl. Parzellierung erheblich hinausgehen, insbesondere auf eine Aufbereitung und Erschließung eines umfangreichen Grundbesitzes gerichtet sind (z. B. Urteile vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6; vom 7. Februar 1973 I R 210/71, BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642) und wenn demgemäß nach dem Gesamtbild und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die "Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung" gegenüber der "Nutzung von Grundbesitz i. S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten" entscheidend in den Vordergrund tritt (Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, 193, BStBl II 1973, 260).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit ist hingegen anzunehmen, wenn mehrere Grundstücksparzellen (BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) oder Miteigentumsanteile (BFH-Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in verschiedenen Verträgen verkauft werden.
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 36/99

    Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken

    Ob diese Maßnahme, ebenso wie die Parzellierung (siehe dazu BFH-Urteile vom 07. Februar 1993 - I R 210/71 -, BStBl II 1973, 642 und vom 29. August 1973 - I R 214/71 -, BStBl II 1974, 6 ) für sich alleine betrachtet für eine Umwidmung ausreichte, kann offenbleiben.

    Denn maßgebend sind alle Aktivitäten, die der Verkäufer bei der Baureifmachung, der Erschließung und der Bebauung des Geländes entfaltet (BFH-Urteil vom 29. August 1973 - I R 214/71 -, aaO.) .

  • BFH, 14.05.2025 - VI R 9/23

    Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung …

    Rn. 34 Die Rechtsprechung des BFH, nach der eine aktive Mitwirkung bei der Erschließung seines Baugeländes darin zu erblicken ist, dass der Landwirt die Erwerber seiner Grundstücke verpflichtet, Erschließungskosten über ihre gesetzliche Verpflichtung von 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands hinaus zu tragen (s. BFH-Urteile vom 05.12.1968 - IV R 164/68, BFHE 94, 457, BStBl II 1969, 236 und vom 29.08.1973 - I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6), steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 14.05.2025 - VI R 10/23

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.05.2025 - VI R 9/23 - Keine …

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …

  • BFH, 14.05.2025 - VI R 11/23

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.05.2025 - VI R 9/23 - Keine …

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95

    Zugehörigkeit eines mit Reihenhäusern bebauten, vormals als Bauhof genutzten …

  • BFH, 14.05.2025 - VI R 8/23

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.05.2025 - VI R 9/23 - Keine …

  • FG Niedersachsen, 09.07.2003 - 9 K 880/99

    Verkauf von mehreren unbebauten Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel; …

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 328/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus …

  • BFH, 10.09.1999 - X B 26/99

    Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 259/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus …

  • BFH, 09.11.1999 - II R 107/97

    Ausländische Versicherungsgesellschaft; inländisches BV

  • BFH, 30.01.1981 - III R 116/79

    Nicht jede wirtschaftliche Betätigung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im …

  • BFH, 23.06.1977 - IV R 81/73

    Zur Abgrenzung zwischen laufendem gewerblichem Gewinn und tarifbegünstigtem …

  • BFH, 30.11.1977 - I R 115/74

    Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen - …

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 280/21

    Einkommensteuer - Zur Abgrenzung zwischen einem Hilfsgeschäft der Land- und …

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 666/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus …

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01

    Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich; …

  • BFH, 21.10.1986 - VIII R 243/83

    Neue Tatsachen nach Außenprüfung trotz Verwertungsverbots zu berücksichtigen, …

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …

  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 1584/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

  • BFH, 25.06.1985 - VIII R 14/84

    Einordnung des Verkaufs mehrerer Grundstücke als Teil einer gewerblichen …

  • BFH, 09.05.1974 - VIII R 42/68

    Nießbrauch an einem Grundstück - Ausübung des Nießbrauchsrechtes - Erhöhte AfA - …

  • FG Münster, 12.11.2003 - 8 K 1326/02

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen bei langjähriger Betriebsunterbrechung

  • BFH, 12.10.1995 - III B 104/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht