Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

   Zu § 2 des Gesetzes (§§ 1 - 9)   
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§ 1
Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.

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