Rechtsprechung
| BFH, 08.02.1974 - VI R 326/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Arbeitsmittel - Mehrjährige Nutzungsdauer - Werbungskosten - Zeitpunkt der Absetzbarkeit - Zuständigkeit - Abweichende Grundsätze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 111, 341
- NJW 1974, 1479
- DB 1974, 1094
- BStBl II 1974, 306
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.11.1963 - VI 43/63 U
Bewertungsfreiheit für geringwertige Anlagegüter
Auszug aus BFH, 08.02.1974 - VI R 326/70
Der Bundesfinanzhof hält daran fest, daß Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer nicht bereits im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten abgesetzt werden können (vgl. z. B. Urteil vom 8. November 1963 VI 43/63 U, BFHE 78, 96, BStBl III 1964, 36).Der Kläger kann als Arbeitnehmer die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG nicht in Anspruch nehmen, ohne daß eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wegen der unterschiedlichen Behandlung von Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln, und Arbeitnehmern festzustellen ist (BFH-Urteil vom 8. November 1963 VI 43/63 U, BFHE 78, 96, BStBl III 1964, 36).
- BFH, 16.02.1990 - VI R 85/87
Werbungskosten in Form von AfA oder Sofortabschreibung auch bei Arbeitsmitteln, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer nicht bereits im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten abgesetzt werden, da die die AfA als Werbungskosten regelnde Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG im Range vorgeht (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306, und in BFHE 146, 76, BStBl II 1986, 355). - BFH, 31.01.1986 - VI R 78/82
Technische AfA bei Arbeitsmitteln (antiker Schreibtisch und -sessel) möglich, …
Handelt es sich bei Arbeitsmitteln i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG um Wirtschaftsgüter, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, so sind deren Anschaffungskosten nach dieser Vorschrift i.V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und § 7 Abs. 1 EStG in Höhe der jährlichen AfA abziehbar (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1964 VI 43/63 U, BFHE 78, 96, BStBl III 1964, 36; vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306, und in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464). - BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86
Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des § …
Das FG ist ebenfalls zu Recht davon ausgegangen, daß die Anschaffungskosten von 30.609 DM im Streitjahr nicht in vollem Umfang als Werbungskosten zum Abzug zuzulassen sind, sondern daß als Werbungskosten nur der Wertverzehr in Form der AfA nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG berücksichtigungsfähig ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 326/70 , BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306).
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
Aufwendungen für eine Computer-Arbeitsbrille als Werbungsksoten; Einkommensteuer …
Denn Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer können gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, 7 EStG nicht bereits im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten abgesetzt werden (BFH-Urteil vom 08. Februar 1974 VI R 326/70, BStBl II 1974, 306 ). - BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 326/70 , BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306 und die dort erwähnte Rechtsprechung) ist auch auf Arbeitsmittel die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG anzuwenden, nach der Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. - BFH, 02.02.1990 - VI R 22/86
Arbeitszimmer - Arbeitsmittel - Werbungskosten
Es ist dann jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die gesamte Dauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (vgl. zu Arbeitsmitteln insbesondere BFH-Urteile vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306, …und vom 31. Januar 1986 VI R 78/82, BFHE 146, 76, BStBl II 1986, 355, sowie zu Einrichtungsgegenstände eines beruflich genutzten Arbeitszimmers Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 19 Anm. 12, Stichwort: Arbeitszimmer). - FG Niedersachsen, 06.08.1997 - IX 466/96
Arbeitsmittel; Geige; AfA; Anlagevermögen - Restwert einer ausschließlich …
Rn. 12 Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 341 [BFH 06.03.1974 - I R 203/72] und die dort erwähnte Rechtsprechung) ist auch auf Arbeitsmittel die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG anzuwenden, nach der Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. - BFH, 28.10.1977 - VI R 194/74
Vereinfachungsregelung - Ansatz der AfA - Anlagegüter - Betriebsvermögen - …
Die Gerichte sind nicht befugt, im Verwaltungsermessen liegende Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung auf andere Sachverhalte auszudehnen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306). - FG Niedersachsen, 16.04.1997 - IX 547/94
Steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ; Abziehbarkeit von …
Handelt es sich bei Arbeitsmitteln i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG um Wirtschaftsgüter, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, so sind deren Anschaffungskosten nach dieser Vorschrift i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und § 7 Abs. 1 EStG in Höhe der jährlichen AfA abziehbar (vgl. BFH, Urteil vom 8. November 1964 VI 43/63 U, BStBl II 1974, 306, und in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464). - BFH, 24.08.1990 - IX B 119/89
Beurteilung von Aufwendungen von Erwerbern, die sie im Zusammenhang mit der …
§ 6 Abs. 2 EStG ist, wie der BFH mehrfach entschieden hat (Urteile vom 8. November 1963 VI 43/63 U, BFHE 78, 96, BStBl III 1964, 36, und vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306), im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG nicht entsprechend anwendbar.
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