Rechtsprechung
| BFH, 30.01.1974 - IV R 105/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Nutzungswert einer Wohnung - Berechnung - Landwirt - Kostenmiete - Schätzungsgrundlage - Nettomietwert - Abschlag - Generelle Beschränkungen - Landwirtschaftliches Betriebsvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 13 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 112, 35
- BStBl II 1974, 608
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert - …
Auszug aus BFH, 30.01.1974 - IV R 105/72
Nur wenn seine Wohnung die übliche Größe überschreitet, sind die daraus gezogenen fiktiven Einkünfte nach § 21 Abs. 2 EStG nach den allgemeinen Grundsätzen für die Ermittlung des Nutzungswertes eigener Wohnungen zu ermitteln, die keine Einfamilienhäuser sind (vgl. hierzu Entscheidung des BFH vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und die im BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10, angeführte Rechtsprechung des BFH).Dem sich danach ergebenden Betrag sind die AfA und die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen hinzuzurechnen, um den jährlichen Bruttomietwert zu erhalten (vgl. die o. a. BFH-Urteile VIII R 82/71 und VIII R 80/69).
- BFH, 10.08.1972 - VIII R 80/69
Wohnung - Gesamte Grundstück - Unbebaute Grundstücksflächen - Räumlicher …
Auszug aus BFH, 30.01.1974 - IV R 105/72
Nur wenn seine Wohnung die übliche Größe überschreitet, sind die daraus gezogenen fiktiven Einkünfte nach § 21 Abs. 2 EStG nach den allgemeinen Grundsätzen für die Ermittlung des Nutzungswertes eigener Wohnungen zu ermitteln, die keine Einfamilienhäuser sind (vgl. hierzu Entscheidung des BFH vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und die im BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10, angeführte Rechtsprechung des BFH).Dem sich danach ergebenden Betrag sind die AfA und die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen hinzuzurechnen, um den jährlichen Bruttomietwert zu erhalten (vgl. die o. a. BFH-Urteile VIII R 82/71 und VIII R 80/69).
- BFH, 28.03.1974 - IV R 172/71
Ermittlung des Nutzungswertes - Landwirtschaftliches Betriebsvermögen - Wohnung …
In der Regel sind die Grundsätze zur Ermittlung des Nutzungswertes der zu einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung des Landwirts, die im Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 105/72 (BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608) dargelegt sind, für die zu einem gärtnerischen Betriebsvermögen gehörende Wohnung des Betriebsinhabers nicht anwendbar.Der Senat hat in dem Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 105/72 (BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608) die Grundsätze dargelegt, nach denen der Nutzungswert der Wohnung des Landwirts im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu ermitteln ist.
Um den Nutzungswert solcher Wohnungen zu erhalten, hat der Senat die oben erwähnten Abschläge von den sich nach Abzug der im Veranlagungszeitraum angefallenen tatsächlichen Aufwendungen ergebenden Nettomieten für notwendig gehalten, und zwar wegen der sich aus der Zugehörigkeit zur Landwirtschaft ergebenden generellen wertmindernden Faktoren einen Abschlag bis etwa 20 v. H. und wegen der besonderen den Wert beeinträchtigenden Umstände des betreffenden Einzelfalles einen weiteren Abschlag bis etwa 30 v. H. Hinsichtlich der Berücksichtigung der wertmindernden Faktoren im einzelnen wird auf das Urteil IV R 105/72 verwiesen.
Ergibt die Prüfung bei einem Gartenbaubetrieb, daß die tatsächlichen Gegebenheiten die Anwendung der speziell auf die Landwirtschaft zugeschnittenen Grundsätze des Urteils IV R 105/72 nicht rechtfertigen, so ist der Wert der Wohnung nach den allgemeinen Grundsätzen für die Ermittlung des Nutzungswertes eigener Wohnungen zu ermitteln, die keine Einfamilienhäuser sind (vgl. die oben angeführten Urteile VIII R 82/71 und VIII R 80/69).
Es wird dann prüfen müssen, ob die Grundsätze des Urteils IV R 105/72 bei den drei Wohnhäusern der Betriebsinhaber angewandt werden können.
- BFH, 15.04.1993 - IV R 12/91
Zurechnung von Einkünften aus einem landwirtschaftlichen und …
Das FG hat der Berechnung des Nutzungswerts für das Einfamilienhaus des Klägers (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG) nach der Kostenmiete zwar zu Recht das Verfahren zugrundegelegt, das der Senat entwickelt hat (Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 105/72, BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608).Nach der Rechtsprechung des Senats (in BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608) ist jedoch lediglich ein allgemeiner Abschlag von 20 v.H. zulässig, während weitere Abschläge bis etwa 30 v.H. nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein können.
Wegen der einzelnen in Betracht kommenden wertmindernden Faktoren wird auf das Urteil in BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608 verwiesen.
- BFH, 27.05.2004 - IV R 30/02
Restaurierung von als Denkmal geschützten Wandmalereien in einem Gutshaus
Dieser ist eine fiktive Einnahme, die u.U. mangels geeigneter Vergleichswerte auf der Grundlage einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu schätzen ist (Senatsurteil vom 30. Januar 1974 IV R 105/72, BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608).
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 17/82
Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus
Da es sich bei dem Ansatz des Mietwerts nach § 21 Abs. 2 EStG um eine gedachte Mieteinnahme handelt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1969 VI R 17/67, BFHE 97, 117, BStBl II 1970, 60), hat die Rechtsprechung des BFH den § 8 Abs. 2 EStG sinngemäß angewendet (vgl. Urteile vom 3. Mai 1963 VI 21/63 U, BFHE 77, 45, BStBl III 1963, 334; vom 30. Januar 1974 IV R 105/72, BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608). - BFH, 11.10.1977 - VIII R 20/75
Ermittlung des Nutzungswertes - Wohnung im eigenen Haus - Marktmiete - …
Da es sich bei dem Ansatz des Mietwerts nach § 21 Abs. 2 EStG um eine gedachte Mieteinnahme handelt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1969 VI R 17/67, BFHE 97, 117, BStBl II 1970, 60), hat die Rechtsprechung des BFH den § 8 Abs. 2 EStG sinngemäß angewendet (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 3. Mai 1963 VI 21/63 U, BFHE 77, 45, BStBl III 1963, 334; VI R 17/67 und vom 30. Januar 1974 IV R 105/72, BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608). - BFH, 30.01.1974 - IV R 110/73
Wohnhaus eines Landwirts - Einliegerwohnung - Schätzung des Nutzungswertes - …
Auch von diesem Vergleichswert muß -- von Ausnahmen abgesehen -- grundsätzlich ein Abschlag von etwa 20 % vorgenommen werden, durch den die generellen Beschränkungen der Nutzungsfähigkeit der Wohnung des Landwirts berücksichtigt werden, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zu einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und daraus ergeben, daß sie in der Regel nur zur Nutzung durch den Betriebsinhaber in Betracht kommt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 105/72, BFHE 112, 35, BStBl II 1974, 608). - FG Rheinland-Pfalz, 23.08.1995 - 1 K 1932/93
Einkommensteuer; Beitragszuschüsse an selbständige …
Er erachtet § 3 Nr. 62 EStG weder für anwendbar, wenn ein Beschäftigungsverhältnis steuerlich als die Ausübung eines Gewerbes zu werten ist ( BFH-Beschluß vom 20. April 1977 I B 65/76 , BStBl II 1974, 608, 609 zu Hausgewerbetreibenden;… BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 a.a.O. zu einem selbständigen Versicherungsvertreter), noch halt er die Vorschrift für einschlägig, wenn die Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis in solche aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind, weil durch die Umqualifizierung das Begriffspaar "Arbeitgeber - Arbeitnehmer" entfällt und so § 3 Nr. 62 EStG "denkgesetzlich nicht mehr zum Zuge kommen kann" (…BFH-Urteil vom 8. April 1992 a.a.O.).
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