Rechtsprechung
| BFH, 03.05.1974 - VI R 86/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kosten eines Strafverfahrens - Außergewöhnliche Belastung - Beurteilung im Einzelfall - Erstattung von Anwaltskosten - Nebenklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 113, 12
- DB 1974, 2037
- BStBl II 1974, 686
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.04.1964 - VI 165/62 S
Auszug aus BFH, 03.05.1974 - VI R 86/71
Auch in diesem Fall ist daher nach der Rechtsprechung des BFH davon auszugehen, daß die Kosten eines Strafprozesses nur dann voll oder teilweise als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können, wenn der Steuerpflichtige entweder freigesprochen wurde (Urteil vom 15. November 1957 VI 279/56 U, BFHE 66, 267, BStBl III 1958, 105) oder wenn bei mehreren selbständigen Einzelhandlungen ein Freispruch wegen einzelner Anklagepunkte erfolgte (Urteil vom 8. April 1964 VI 165/62 S, BFHE 79, 274, BStBl III 1964, 331). - BFH, 15.11.1957 - VI 279/56 U
Steuerliche Berücksichtigung von Kosten der Verteidigung in, bzw. der Erhebung …
Auszug aus BFH, 03.05.1974 - VI R 86/71
Auch in diesem Fall ist daher nach der Rechtsprechung des BFH davon auszugehen, daß die Kosten eines Strafprozesses nur dann voll oder teilweise als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können, wenn der Steuerpflichtige entweder freigesprochen wurde (Urteil vom 15. November 1957 VI 279/56 U, BFHE 66, 267, BStBl III 1958, 105) oder wenn bei mehreren selbständigen Einzelhandlungen ein Freispruch wegen einzelner Anklagepunkte erfolgte (Urteil vom 8. April 1964 VI 165/62 S, BFHE 79, 274, BStBl III 1964, 331).
- BFH, 23.05.1990 - III R 145/85
Strafverteidigung - Besuchsfahrten - Eltern
d) Mit dieser Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht von der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH ab (vgl. Urteil vom 3. Mai 1974 VI R 86/71, BFHE 113, 12, BStBl II 1974, 686). - BFH, 29.11.1991 - III R 192/90
Zwangsläufigkeit der Übernahme der Kosten der Strafverteidigung für einen …
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) lehnte den begehrten Abzug unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Mai 1974 VI R 86/71 (BFHE 113, 12, BStBl II 1974, 686) ab.Der BFH habe jedoch im Urteil in BFHE 113, 12, BStBl II 1974, 686 das Bestehen auch einer solchen Verpflichtung abgelehnt.
- BFH, 08.12.1988 - IX R 157/83
Die von einem Vater für den vorzeitigen Erbausgleich an sein nichteheliches Kind …
Die Übernahme von Prozeßkosten eines Dritten stellt eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Aufwendungen zwangsläufig sind (vgl. Urteile in BFHE 152, 70, BStBl II 1988, 332, m.w.N., und vom 3. Mai 1974 VI R 86/71, BFHE 113, 12, BStBl II 1974, 686). - FG Niedersachsen, 03.12.2002 - 3 K 508/00
Außergewöhnliche Belastung bei Aufwendungen für Altschulden eines Ehepartners für …
Hat die unterstützte Person daher die Aufwendungen durch eigenes Verhalten verursacht, dass einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG in ihrer Person entgegenstehen würde, erst regelmäßig die Übernahme der Aufwendungen durch den Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig (Urteil des Finanzgerichts München vom 05.07.1991 8 K 2613/91 n.V.; BFH-Urteil vom 3. Mai 1974 VI R 86/71, Bundessteuerblatt II 1974, 686). - FG Hamburg, 09.03.2001 - II 337/00
Aufwendungen aus einer Bürgschaftsverbindlichkeit als außergewöhnliche …
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