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Rechtsprechung
   BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,361
BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73 (https://dejure.org/1974,361)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1974 - VI R 167/73 (https://dejure.org/1974,361)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1974 - VI R 167/73 (https://dejure.org/1974,361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der Lohnsteuerkarte - Zahlung von Bezügen - Ermessen - Vorrangige Inanspruchnahme - Steuerpflichtige Grenze - Kenntnis - Leichtfertigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 342
  • DB 1975, 1298
  • BStBl II 1975, 297
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.02.1971 - VI R 82/68

    Ehrenamtlicher Erster Bürgermeister - Arbeitnehmer der Gemeinde - Inanspruchnahme …

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Der Senat hat jedoch für das Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das FA die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen zu treffen hat (so z. B. Urteil vom 5. Februar 1971 VI R 82/68, BFHE 101, 389, BStBl II 1971, 353).

    Dabei sind u. a. die Zahl der Arbeitnehmer, die zwischenzeitlich erfolgte Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Schwierigkeit der zu beurteilenden Lohnsteuerfragen mit ihren Auswirkungen auf die Beurteilung des Verhaltens des Arbeitgebers von Bedeutung (BFH-Urteile vom 14. April 1967 VI R 23/66, BFHE 88, 457, BStBl III 1967, 469; vom 12. Januar 1968 VI R 117/66, BFHE 91, 306, BStBl II 1968, 324, und VI R 82/68).

  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Eine derartige Entscheidung kann dem Arbeitgeber nicht eingeräumt werden (Urteil des BFH vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37).
  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des …

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Die Steuerforderung steht derart im Vordergrund der Ermessensentscheidung des FA, daß bei rechtskräftigen Einkommensteuerveranlagungen der Arbeitnehmer, bei denen eine Wiederaufrollung zu ihren Ungunsten wegen formeller Gründe (§ 222 Abs. 1 Nr. 1 AO) ausgeschlossen ist, nach der Entscheidung des Senats vom 26. Juli 1974 VI R 24/69 (BFHE 113, 157, BStBl II 1974, 756) nur noch die Inanspruchnahme des Arbeitgebers möglich ist.
  • BFH, 05.04.1974 - VI R 110/71

    Arbeitnehmeranteil - Gesetzliche Sozialversicherung - Entrichtung durch …

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Diese ist nur dann nicht erforderlich, wenn das FA im Lohnsteuerhaftungsverfahren die Pauschalbesteuerung unter Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber zugelassen hat (BFH-Urteil vom 5. April 1974 VI R 110/71, BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664).
  • BFH, 14.04.1967 - VI R 23/66

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Dabei sind u. a. die Zahl der Arbeitnehmer, die zwischenzeitlich erfolgte Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Schwierigkeit der zu beurteilenden Lohnsteuerfragen mit ihren Auswirkungen auf die Beurteilung des Verhaltens des Arbeitgebers von Bedeutung (BFH-Urteile vom 14. April 1967 VI R 23/66, BFHE 88, 457, BStBl III 1967, 469; vom 12. Januar 1968 VI R 117/66, BFHE 91, 306, BStBl II 1968, 324, und VI R 82/68).
  • BFH, 06.05.1959 - VI 252/57 U
    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Ausgehend von der Feststellung, daß es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, nach dem zunächst der Arbeitnehmer als Steuerschuldner heranzuziehen ist (BFH-Urteil vom 6. Mai 1959 VI 252/57 U, BFHE 69, 83, BStBl III 1959, 292), hält die Rechtsprechung die vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers in verschiedenen Fällen für unbillig.
  • BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69

    Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der …

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Dagegen kann der Arbeitnehmer, wenn von ihm Lohnsteuer nachgefordert wird, alle Gründe gegen die Nachforderung geltend machen, und zwar auch dann, wenn die Frist für den Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs für den betreffenden Zeitraum bereits verstrichen ist, soweit diese nicht zu einer Erstattung von Lohnsteuer führen würde (BFH-Urteil vom 26. Januar 1973 VI R 136/69, BFHE 108, 338, BStBl II 1973, 423).
  • BFH, 12.01.1968 - VI R 117/66

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Rechtsmittelverfahren - Arbeitnehmer - …

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Dabei sind u. a. die Zahl der Arbeitnehmer, die zwischenzeitlich erfolgte Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Schwierigkeit der zu beurteilenden Lohnsteuerfragen mit ihren Auswirkungen auf die Beurteilung des Verhaltens des Arbeitgebers von Bedeutung (BFH-Urteile vom 14. April 1967 VI R 23/66, BFHE 88, 457, BStBl III 1967, 469; vom 12. Januar 1968 VI R 117/66, BFHE 91, 306, BStBl II 1968, 324, und VI R 82/68).
  • BFH, 18.12.1963 - VI 81/63 U

    Nachberechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber während des laufenden …

    Auszug aus BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
    Diese Regelung kann sich auf das Lohnsteuerhaftungsverfahren aber grundsätzlich nur dahin auswirken, daß das FA vom Arbeitgeber nicht eine nach § 37 Abs. 1 LStDV errechnete Steuer fordern darf (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1963 VI 81/63 U, BFHE 78, 369, BStBl III 1964, 142).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …

    Allerdings tritt die Verkürzung in der bezeichneten Höhe insofern lediglich vorübergehend ein, als die Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres nur nach den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers erhoben werden darf (BFH BStBl II 1975, 297)und - für den Fall eines Abzugs nach der Steuerklasse VI - die dadurch eingetretenen Nachteile im Lohnsteuerjahresausgleich oder bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer wieder rückgängig gemacht würden.
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98

    Arbeitgeberhaftung bei falschem Lohnsteuerabzug

    Der Arbeitgeber könne nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht im Wege der Haftung auf eine nach der Steuerklasse VI berechneten Steuer in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 15. November 1974 VI R 167/73, BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297).
  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …

    Der Senat hat jedoch für das Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das FA die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nur nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen treffen darf - Auswahlermessen - (vgl. z.B. Urteil vom 15. November 1974 VI R 167/73, BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297).
  • FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00

    Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge; …

    Es kann jedoch dahinstehen, ob allein diese (im Bescheid vorgedruckte) Begründung (vergl. dazu Gersch in Herrmann-Heuer-Raupach, Kommentar zum EStG, § 42d Tz 235) ausgereicht hätte, eine nach der Rechtsprechung des BFH möglicherweise vorrangige Heranziehung der Arbeitnehmer (Hinweis auf die Urteile vom 15. November 1974 - VI R 167/73, BStBl II 1975, 297, vom 3. Juni 1982 - VI R 48/79, BStBl II 1982, 710 und vom 13. Oktober 1989 - VI R 36/85, BStBl II 1990, 30) zu verneinen.
  • BFH, 03.06.1982 - VI R 48/79

    Teilzeitbeschäftigte - Lohnsteuerhaftung - Ermessenserwägung - …

    Denn der Arbeitgeber hat zwar nach dem Gesetz nur die Möglichkeiten, sich die Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer vorlegen zu lassen (§ 39b Abs. 1 EStG 1975) oder unter Verzicht auf die Lohnsteuerkarte den Arbeitslohn zu pauschalieren; eine dritte gesetzlich zugelassene Möglichkeit besteht nicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. November 1974 VI R 167/73, BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297).

    Ausgehend von der Feststellung, daß es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, nach dem zunächst der Arbeitnehmer als Steuerschuldner heranzuziehen ist, hat der Senat bereits im Urteil in BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297 entschieden, es sei bei einem oder wenigen gering beschäftigten und entlohnten Arbeitnehmern geboten, von dem Erlaß eines Haftungsbescheides gegen den Arbeitgeber abzusehen.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2009 - 7 K 3109/07

    Haftung bei Einsatz polnischer Handwerker

    Rn. 100 Soweit der Bundesfinanzhof es allerdings für unbillig hält, den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen, wenn Name und Anschrift der Arbeitnehmer bekannt sind und es wahrscheinlich ist, dass eine materielle Steuerschuld der Arbeitnehmer nicht besteht (vgl. BFH-Urteile vom 15. November 1974 VI R 167/73, BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297; vom 3. Juni 1982 VI R 48/79, BStBl II 1982, 710), hat der Beklagte dem im Klageverfahren Rechnung getragen und für die 3 Personen (E, G und G), die eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt W eingereicht hatten, die Haftungsschuld insoweit herabgesetzt.
  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen …

    Nur dann, wenn das FA die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann (§ 217 Abs. 1 AO) oder die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 LStDV gegeben sind, ist das FA nach der Entscheidung des Senats vom 15. November 1974 VI R 167/73 (BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297) berechtigt, die nachzufordernde Lohnsteuer in Anlehnung an § 35 b LStDV zu schätzen.
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von …

    Allerdings tritt die Verkürzung in der bezeichneten Höhe insofern lediglich vorübergehend ein, als die Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres nur nach den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers erhoben werden darf (BFH BStBl II 1975, 297) und - für den Fall eines Abzugs nach der Steuerklasse VI - die dadurch eingetretenen Nachteile im Lohnsteuerjahresausgleich oder bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer wieder rückgängig gemacht würden.
  • FG Sachsen, 16.12.2021 - 8 K 623/21

    Anforderungen an die Haftung für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

    Das gilt allerdings nur, wenn das Verhalten des Arbeitgebers bei der Versäumung des Steuerabzugs nicht grob leichtfertig oder gar vorsätzlich war (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1974, VI R 167/73).
  • BFH, 13.01.1989 - VI R 153/85

    Betriebsprüfung - Einkommensteuer - Veranlagung - Lohnsteueraußenprüfung - …

    Im übrigen ergebe sich die Richtigkeit des vorstehenden Ergebnisses auch daraus, daß bei der nach § 42d Abs. 3 EStG im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft zu treffenden Ermessensentscheidung die Steuerforderung derart im Vordergrund stehe, daß bei rechtskräftigen Einkommensteuerveranlagungen des Arbeitnehmers, bei denen eine Wiederaufrollung ausgeschlossen sei, nur noch die Inanspruchnahme des Arbeitgebers möglich sei (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. November 1974 VI R 167/73, BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297, und vom 26. Juli 1974 VI R 24/69, BFHE 113, 157, BStBl II 1974, 756).
  • BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85

    In der Vereinbarung einer Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a EStG liegt nicht …

  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung …

  • BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides - …

  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer - …

  • BFH, 21.10.1986 - VII R 144/83

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Lohnsteuern …

  • BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82

    Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen - …

  • BFH, 10.09.1976 - VI R 220/75

    Feststellung der wöchentlichen Beschäftigungsdauer zur Pauschalierung der …

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 67/81

    Zweigliedrigkeit einer Entscheidung über die Inanspruchnahme eines …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90

    Kurabgabeeinziehung durch Campingplatz-Betreiber

  • BFH, 18.03.1983 - VI S 9/82
  • BFH, 04.12.1981 - VI R 156/78
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