Rechtsprechung
| BFH, 12.06.1975 - IV R 159/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Schaustellunternehmer - Betriebseinrichtungen - Wohnwagen - Unmittelbare Nähe - Notwendigkeit - Betriebsvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 116, 270
- DB 1975, 1968
- BStBl II 1975, 769
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.10.1974 - I R 129/73
Wohnwagen - Schaustellerunternehmer - Betriebsvermögen
Auszug aus BFH, 12.06.1975 - IV R 159/74
Bewohnt ein Schaustellunternehmer in unmittelbarer Nähe seiner Betriebseinrichtungen einen Wohnwagen, weil dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist, so kann dieser Wohnwagen zu seinem Betriebsvermögen gehören (Anschluß an das Urteil des BFH vom 9. Oktober 1974 I R 129/73, BFHE 114, 202, BStBl II 1975, 172).Wie der I. Senat des BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 1974 I R 129/73 (BFHE 114, 202, BStBl II 1975, 172) entschieden hat, sind Fälle denkbar, in denen das Wohnen in einem Wohnwagen betriebsbedingt sein kann; hiernach kann auch der Wohnwagen eines Schaustellunternehmers Betriebsvermögen sein.
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 12.06.1975 - IV R 159/74
Nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluß des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) ist die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG dahin auszulegen, daß Kosten für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts, die zu den in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Aufwendungen für die Lebensführung gehören, in der Regel nicht abziehbar sind; darüber hinaus ist auch eine Aufteilung in nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur zulässig, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen (Abzugs- und Aufteilungsverbot). - BFH, 04.04.1968 - IV 210/61
Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei …
Auszug aus BFH, 12.06.1975 - IV R 159/74
Wenn der Gesetzgeber diese Folge auch nur für die Wohnung eines Landwirts ausgesprochen hat, indem er das Wohngebäude eines Landwirts dem notwendigen Betriebsvermögen zurechnet (BFH-Urteil vom 4. April 1968 IV 210/61, BFHE 92, 15, BStBl II 1968, 411), so kommt den dahinterstehenden gesetzgeberischen Erwägungen doch auch in anderen Fällen Bedeutung zu. - FG Münster, 16.07.1974 - VI 7/74
Auszug aus BFH, 12.06.1975 - IV R 159/74
Zur Begründung seines in den EFG 1975, 4, veröffentlichten Urteils führte das FG aus, entsprechend seiner Zweckbestimmung und seiner tatsächlichen Nutzung gehöre der Wohnwagen des Klägers zum notwendigen Privatvermögen.
- FG Münster, 21.03.2000 - 6 K 8683/98
Wohnwagen eines Schaustellers als Betriebsvermögen
BFH-Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73, BFHE 114, 202 , BStBl II 1975, 172 ; Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74.BFHE 116, 270 , BStBl II 1975, 769 ; Urteil vom 25. März 1977 III R 160/73, BFHE 122, 219 -222 (LT1), BStBl II 1977, 566 -568 (LT) und Hinweis in BFH-Urteil vom 07. August 1981 VI R 104/78, BFHE 134, 35 , BStBl II 1981, 800 ).
Während nach einer Mindermeinung in der älteren Rechtsprechung der Wohnwagen eines Schaustellers bzw. Handelsvertreters zum notwendigen Privatvermögen gehört (…so Hinweis in BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 196/67 a.a.O. und FG Münster vom 16. Juli 1974 a.a.O.), da er auch der privaten Lebensführung dient und damit unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz fällt, rechnet die h. M. in der älteren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…s. BFH-Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73, a.a.O.; Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74, a.a.O.;… Urteil vom 25. März 1977 III R 160/73, a.a.O. und Hinweis in BFH-Urteil vom 07. August 1981 VI R 104/78, a.a.O.) den Wohnwagen eines Schaustellers zum Betriebsvermögen, wobei im Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73 a.a.O. sogar der Hinweis gegeben wird, daß er auch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören kann.
Das Wohnen als Ausgestaltung der privaten Lebensführung ist gegenüber den betrieblichen Interessen von so untergeordneter Bedeutung, daß keine gemischte Aufwendungen vorliegen, die unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz fallen (ebs. BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74 a.a.O.; s. auch allgemein zur Zulassung einer Ausnahme vom Aufteilungs- und Abzugsverbot bei unteilbaren gemischten Aufwendungen Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach § 4 EStG Anm. 834 am Ende).
Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74 (…a.a.O.) zur Begründung dafür, daß der Wohnwagen eines Schaustellers zum Betriebsvermögen gehört, u. a. auch ausgeführt, daß der Gesetzgeber diese Folge auch für die Wohnung eines Landwirts ausgesprochen habe, indem er das Wohngebäude eines Landwirts dem notwendigen Betriebsvermögen zurechne (BFH-Urteil vom 4. April 1968 IV 210/61, BFHE 92, 15, BStBl II 1968, 411), und so den dahinterstehenden gesetzgeberischen Erwägungen auch in anderen Fällen Bedeutung zukomme.
- BFH, 25.06.1993 - III R 2/89
Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die …
Dies stehe mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht in Einklang (Hinweis auf Urteile vom 9. Oktober 1974 I R 129/73, BFHE 114, 202, BStBl II 1975, 172; vom 12. Juni 1975 IV R 159/74, BFHE 116, 270, BStBl II 1975, 769, und vom 25. März 1977 III R 160/73, BFHE 122, 219, BStBl II 1977, 566). - BFH, 07.08.1981 - VI R 104/78
Unterschiedsbetrag - Dienstwohnungsmiete - Nutzungswert - Werbungskosten - …
Dem gefundenen Ergebnis steht weder § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG noch das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74 (BFHE 116, 270, BStBl II 1975, 769) entgegen. - BFH, 25.03.1977 - III R 160/73
Schausteller - Spezialwohnwagen - Investitionszulagebegünstigung
Wie der I. und der IV. Senat des BFH in ihren Urteilen vom 9. Oktober 1974 I R 129/73 (BFHE 114, 202, BStBl II 1975, 172) und vom 12. Juni 1975 IV R 159/74 (BFHE 116, 270, BStBl II 1975, 769) entschieden haben, sind jedoch Fälle denkbar, in denen das Wohnen in einem Wohnwagen betriebsbedingt sein kann.
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