Rechtsprechung
| BFH, 09.10.1974 - VII R 11/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gerichtliches Verfahren - Beteiligte - Anwendbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 116, 301
- BStBl II 1975, 826
Wird zitiert von ... (4)
- FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18
Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung …
Rn. 17 Der Tatbestand des § 236 Abs. 1 Satz 1 AO setzt voraus, dass der zu verzinsende Erstattungsanspruch vom Steuerpflichtigen selbst rechtshängig gemacht worden ist (vgl. nur BFH, Urteil vom 16.12.1987, I R 350/83, BFHE 116, 301). - FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Anspruch auf Prozessverzinsung eines Erstattungsanspruchs aus der …
Eine ähnliche Sachverhaltskonstellation lag dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Oktober 1974 (VII R 11/72, BFHE 116, 301, BStBl II 1975, 826) zugrunde. - BFH, 10.11.1983 - V R 13/79
Anspruch auf Prozeßzinsen - Umsatzsteuer - Steuerschuldner - Steuerfestsetzung
Der Zinsanspruch, der selbst dem materiellen Recht zuzuordnen ist, knüpft an die Beteiligtenstellung im finanzgerichtlichen Verfahren an (vgl. § 111 Abs. 3 FGO; s. auch Urteil vom 9. Oktober 1974 VII R 11/72, BFHE 116, 301, BStBl II 1975, 826). - FG Köln, 03.07.2002 - 15 K 4409/01
Verzinsung nur bei rechtshängiger Steuervergütung
Rn. 36 Dem folgt der erkennende Senat und wendet die dort gefundenen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall an, in dem der Musterprozess nicht einen anderen Steuerabschnitt, sondern sogar einen anderen Anspruchsberechtigten betrifft (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 09. Oktober 1974 VII R 11/72, BStBl II 1975, 826).
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